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Zuschuss · bis 5.000 € Kommune

Würzburg: Förderung für Photovoltaik an der Fassade

Die Fassaden-PV-Förderung ist ein Zuschuss der Stadt Würzburg aus dem Förderprogramm KlimaStadt Würzburg. Gefördert wird die erstmalige, feste Installation von Photovoltaikanlagen, die an Fassaden angebracht oder in sie integriert und mit dem Stromnetz verbunden sind. Die Stadt zahlt 250 € je kWp, höchstens 5.000 € je Anlage. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden im Stadtgebiet, auch Wohnungseigentümergemeinschaften.

Max. Förderung
5.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Stadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Kommunales Programm
Fördergeber Stadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
Förderhöhe bis zu 5.000 €
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Der Förderbaustein „PV-Anlage an Fassade“ ist Teil des Förderprogramms KlimaStadt Würzburg, das zum 01.04.2026 in Kraft getreten ist. Gefördert wird die erstmalige, feste Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung, die mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbunden sind. Förderfähig sind Fassaden-PV-Anlagen, die an Fassaden angebracht oder in diese integriert sind; Dachanlagen fallen nicht unter diesen Baustein.

Zu den förderfähigen Bestandteilen zählt die Stadt die Module an der Außenwand, das Montagesystem mit Unterkonstruktion und Kabelführung sowie Wechselrichter und Anschluss. Fassaden-PV erschließt Flächen, die bei einer Dachanlage ungenutzt blieben, etwa an Gebäuden mit kleinen, verschatteten, belegten oder denkmalgeschützten Dächern. Ost- und Westfassaden liefern Strom vor allem morgens und abends, Nordfassaden sind laut Stadt in der Regel nicht wirtschaftlich.

Die Fassadenanlage kann zusätzlich zu einer Dachanlage gefördert werden, die über einen anderen städtischen Baustein wie „PV mit Dachbegrünung“ läuft. Die geförderte Anlage ist mindestens 15 Jahre nach Fertigstellung zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegt das Gebäude im Stadtgebiet Würzburg?
Sind Sie Eigentümer des Gebäudes oder handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft?
Werden die PV-Module an der Fassade angebracht oder in sie integriert (nicht auf dem Dach)?
Wird die Anlage mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbunden?
Installiert ein Fachbetrieb die Anlage?
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen?

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von 250 € je kWp, höchstens 5.000 € je Photovoltaikanlage an der Fassade. Die Förderung wird einmalig pro Grundstück gewährt. Grundlage sind im Allgemeinen die Nettokosten. Zuschüsse unter 250 € werden nach der Förderrichtlinie nicht gewährt (Kleinstmaßnahmen). Die Förderung ist mit anderen Fördermitteln kumulierbar, solange alle Fördermittel von Bund, Land und Kommune zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Kosten erreichen; die städtische Förderung ist dabei nachrangig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Von einem Solartechnik-Fachbetrieb klären lassen, welche Fassadenflächen und welches Montagesystem geeignet sind; bei Bedarf die denkmalschutzrechtliche Frage klären.
  2. Angebot mit Leistungsverzeichnis oder detaillierter Kostenschätzung einholen, mit Anlagengröße in kWp und Montagesystem; den Ausgangszustand fotografisch dokumentieren.
  3. Förderantrag über das Online-Formular der Stadt Würzburg einreichen, mit Nachweis zum Denkmalschutz und gegebenenfalls Beschluss der Eigentümerversammlung und Vertretungsvollmacht.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach den Fachbetrieb beauftragen; als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Bearbeitung dauert laut Richtlinie mindestens acht Wochen.
  5. Nach Fertigstellung Fotos während und nach der Ausführung, Kopie der Abschlussrechnung und die Eintragung im Marktstammdatenregister als Verwendungsnachweis einreichen. Der Mittelabruf muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen, eine einmalige Verlängerung um höchstens 6 Monate kann vor Fristablauf beantragt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Fassaden-PV in Würzburg?
Gefördert wird eine Photovoltaikanlage an der Fassade mit 250 € je kWp bis zu einer maximalen Förderhöhe von 5.000 €. Die Förderung wird einmalig pro Grundstück gewährt.
Kann ich Fassaden-PV mit einer geförderten Dachanlage kombinieren?
Ja. Laut Stadt Würzburg werden Fassaden- und Dachanlage getrennt betrachtet. Wurde die Dachanlage über einen anderen städtischen Baustein wie „PV mit Dachbegrünung“ gefördert, kann die Fassadenanlage zusätzlich über diesen Baustein gefördert werden.
Welche Himmelsrichtung eignet sich für Fassaden-PV?
Ost- und Westfassaden liefern das attraktivste Profil mit Morgen- beziehungsweise Abendstrom. Nordfassaden sind nach Angaben der Stadt in der Regel nicht wirtschaftlich.
Was gilt bei denkmalgeschützten Gebäuden?
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich. Zum Antrag gehört der Nachweis, dass die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Kann ich die Anlage selbst montieren?
Nein. Alle Vorhaben müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden, in Eigenleistung durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Würzburg: Förderung für Photovoltaik an der Fassade — Offizielle Programmseite
    wuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
  2. [02]
    Richtlinie zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg (PDF)
    wuerzburg.deRechtsgrundlageStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
  3. [03]
    Förderbaustein PV-Anlage an Fassade (PDF)
    wuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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