Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Kommunales Programm |
| Fördergeber | Stadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit |
| Förderhöhe | bis zu 4.000 € |
| Förderquote | bis 80 % |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Der Förderbaustein „Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe“ ist Teil des Förderprogramms KlimaStadt Würzburg. Gefördert wird die gebäudeübergreifende akustische Fachplanung mindestens zweier Gebäude für Luftwärmepumpen, im Baustein auch Lärmgutachten genannt. Gefördert werden gemeinschaftliche Lärmgutachten für bestehende Gebäude.
Ziel ist, innerhalb der betrachteten Nachbarschaft für jedes Gebäude einen Aufstellort zu finden, der den Anforderungen des § 22 BImSchG an den Schutz vor schädlichen Geräuschen entspricht. Gerade in dicht bebauten Gebieten soll die optimierte Aufstellung die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sicherstellen. Die Stadt setzt bewusst beim Gutachten an: Die Wärmepumpe selbst wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, die städtische Gutachtenförderung ist damit kombinierbar.
Das Gutachten muss laut Baustein insbesondere enthalten:
- eine gebäudeübergreifende akustische Fachplanung für Luftwärmepumpen zur Einhaltung des Stands der Technik nach § 22 BImSchG
- ein Rechenmodell in der Prognosesoftware, das die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt
- die Festlegung der Betriebsparameter der Wärmepumpen in Abstimmung mit dem Auftraggeber
- die Verortung der Wärmepumpe für jedes Gebäude
- die Berechnung der Beurteilungspegel aller Wärmepumpen und deren Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben
- bei Grenzwertverletzung eine Konfliktanalyse mit Verbesserungsmaßnahmen
- eine Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse beim Auftraggeber
Nicht gefördert werden Lärmgutachten sowie Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung, die nach der BEG Einzelmaßnahmen gefördert werden, und solche, die ausschließlich der Versorgung eines Gebäudes dienen.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegen die beteiligten Gebäude im Stadtgebiet Würzburg? |
| Betrachtet das Gutachten mindestens zwei benachbarte Gebäude (Ihr eigenes und mindestens ein Nachbargebäude)? |
| Sind Sie Eigentümer mindestens eines der beteiligten Gebäude? |
| Handelt es sich um bestehende Gebäude? |
| Geht es um die Aufstellung von Luftwärmepumpen für einzelne Gebäude (keine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung)? |
| Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Gutachten beauftragen? |
| Erstellt ein qualifiziertes Akustik- oder Ingenieurbüro das Gutachten? |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 80 % | 4.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von 80 % der förderfähigen Ausgaben je Vorhaben, höchstens 4.000 € je Lärmgutachten. Grundlage sind im Allgemeinen die Nettokosten. Separate Lärmgutachten für Gebäude auf unmittelbar aneinander angrenzenden Grundstücken werden als ein Lärmgutachten gefördert, und die Förderung wird einmalig pro Grundstück gewährt. Zuschüsse unter 250 € werden nach der Förderrichtlinie nicht ausgezahlt (Kleinstmaßnahmen). Die Förderung ist mit anderen Fördermitteln kumulierbar, solange alle Fördermittel von Bund, Land und Kommune zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Kosten erreichen; die städtische Förderung ist dabei nachrangig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 5.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten5.000 €
- Förderfähige Basis5.000 €
- Zuschuss– 4.000 €
- Dein Eigenanteil1.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
- Nachbarn ansprechen und klären, welche Gebäude das Gutachten betrachtet.
- Angebot eines qualifizierten Akustik- oder Ingenieurbüros mit Leistungsverzeichnis oder detaillierter Kostenschätzung einholen.
- Förderantrag über das Online-Formular der Stadt Würzburg einreichen, mit Kostennachweis und gegebenenfalls Eigentümerbeschluss und Vertretungsvollmacht.
- Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach das Gutachten beauftragen; als Beginn zählt bereits der Abschluss des Vertrags. Die Bearbeitung dauert laut Richtlinie mindestens acht Wochen.
- Nach Abschluss Kopie der Abschlussrechnung und das finalisierte Lärmgutachten als Verwendungsnachweis einreichen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Der Mittelabruf muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen, eine einmalige Verlängerung um höchstens 6 Monate kann vor Fristablauf beantragt werden.
Häufige Fragen
Muss mein Nachbar auch eine Wärmepumpe planen?
Kann ich das Gutachten auch nur für mein eigenes Gebäude fördern lassen?
Wie hoch ist der Zuschuss für das Standortgutachten?
Wer darf das Gutachten erstellen?
Bin ich verpflichtet, nach dem Gutachten eine Wärmepumpe zu installieren?
Lässt sich die Förderung mit der BEG kombinieren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Würzburg: Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (Lärmgutachten) — Offizielle Programmseitewuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
- [02]Richtlinie zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg (PDF)wuerzburg.deRechtsgrundlageStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
- [03]Förderbaustein Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (PDF)wuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.