BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Kommune

Würzburg: Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (Lärmgutachten)

Das gemeinschaftliche Standortgutachten ist ein Zuschuss der Stadt Würzburg aus dem Förderprogramm KlimaStadt Würzburg. Gefördert wird ein Lärmgutachten, das für mindestens zwei benachbarte Bestandsgebäude ermittelt, wo Luftwärmepumpen stehen können, ohne die Immissionsrichtwerte der TA Lärm zu überschreiten. Die Stadt übernimmt 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 4.000 € je Lärmgutachten. Antragsberechtigt sind Eigentümer eines der beteiligten Gebäude.

Max. Förderung
4.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Stadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Kommunales Programm
Fördergeber Stadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
Förderhöhe bis zu 4.000 €
Förderquote bis 80 %
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Der Förderbaustein „Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe“ ist Teil des Förderprogramms KlimaStadt Würzburg. Gefördert wird die gebäudeübergreifende akustische Fachplanung mindestens zweier Gebäude für Luftwärmepumpen, im Baustein auch Lärmgutachten genannt. Gefördert werden gemeinschaftliche Lärmgutachten für bestehende Gebäude.

Ziel ist, innerhalb der betrachteten Nachbarschaft für jedes Gebäude einen Aufstellort zu finden, der den Anforderungen des § 22 BImSchG an den Schutz vor schädlichen Geräuschen entspricht. Gerade in dicht bebauten Gebieten soll die optimierte Aufstellung die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sicherstellen. Die Stadt setzt bewusst beim Gutachten an: Die Wärmepumpe selbst wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert, die städtische Gutachtenförderung ist damit kombinierbar.

Das Gutachten muss laut Baustein insbesondere enthalten:

  • eine gebäudeübergreifende akustische Fachplanung für Luftwärmepumpen zur Einhaltung des Stands der Technik nach § 22 BImSchG
  • ein Rechenmodell in der Prognosesoftware, das die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt
  • die Festlegung der Betriebsparameter der Wärmepumpen in Abstimmung mit dem Auftraggeber
  • die Verortung der Wärmepumpe für jedes Gebäude
  • die Berechnung der Beurteilungspegel aller Wärmepumpen und deren Abgleich mit den gesetzlichen Vorgaben
  • bei Grenzwertverletzung eine Konfliktanalyse mit Verbesserungsmaßnahmen
  • eine Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse beim Auftraggeber

Nicht gefördert werden Lärmgutachten sowie Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung, die nach der BEG Einzelmaßnahmen gefördert werden, und solche, die ausschließlich der Versorgung eines Gebäudes dienen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegen die beteiligten Gebäude im Stadtgebiet Würzburg?
Betrachtet das Gutachten mindestens zwei benachbarte Gebäude (Ihr eigenes und mindestens ein Nachbargebäude)?
Sind Sie Eigentümer mindestens eines der beteiligten Gebäude?
Handelt es sich um bestehende Gebäude?
Geht es um die Aufstellung von Luftwärmepumpen für einzelne Gebäude (keine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung)?
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Gutachten beauftragen?
Erstellt ein qualifiziertes Akustik- oder Ingenieurbüro das Gutachten?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %4.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von 80 % der förderfähigen Ausgaben je Vorhaben, höchstens 4.000 € je Lärmgutachten. Grundlage sind im Allgemeinen die Nettokosten. Separate Lärmgutachten für Gebäude auf unmittelbar aneinander angrenzenden Grundstücken werden als ein Lärmgutachten gefördert, und die Förderung wird einmalig pro Grundstück gewährt. Zuschüsse unter 250 € werden nach der Förderrichtlinie nicht ausgezahlt (Kleinstmaßnahmen). Die Förderung ist mit anderen Fördermitteln kumulierbar, solange alle Fördermittel von Bund, Land und Kommune zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Kosten erreichen; die städtische Förderung ist dabei nachrangig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Würzburg
5.000 €

Förderfähig sind max. 5.000 €

Rechnerische Schätzung
4.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten5.000 €
  • Förderfähige Basis5.000 €
  • Zuschuss– 4.000 €
  • Dein Eigenanteil1.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

  1. Nachbarn ansprechen und klären, welche Gebäude das Gutachten betrachtet.
  2. Angebot eines qualifizierten Akustik- oder Ingenieurbüros mit Leistungsverzeichnis oder detaillierter Kostenschätzung einholen.
  3. Förderantrag über das Online-Formular der Stadt Würzburg einreichen, mit Kostennachweis und gegebenenfalls Eigentümerbeschluss und Vertretungsvollmacht.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach das Gutachten beauftragen; als Beginn zählt bereits der Abschluss des Vertrags. Die Bearbeitung dauert laut Richtlinie mindestens acht Wochen.
  5. Nach Abschluss Kopie der Abschlussrechnung und das finalisierte Lärmgutachten als Verwendungsnachweis einreichen; danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Der Mittelabruf muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen, eine einmalige Verlängerung um höchstens 6 Monate kann vor Fristablauf beantragt werden.

Häufige Fragen

Muss mein Nachbar auch eine Wärmepumpe planen?
Nein. Das Gutachten untersucht die Schallausbreitung zwischen Ihrem Gebäude und mindestens einem Nachbargebäude, unabhängig davon, ob dort ebenfalls eine Wärmepumpe geplant ist. Planen beide Seiten Wärmepumpen, optimiert das Gutachten die Aufstellorte im Zusammenspiel.
Kann ich das Gutachten auch nur für mein eigenes Gebäude fördern lassen?
Nein. Der Baustein setzt voraus, dass das Gutachten mindestens zwei Gebäude betrachtet. Ein Gutachten nur für den eigenen Standort ohne Betrachtung der Nachbargebäude ist über diesen Baustein nicht förderfähig.
Wie hoch ist der Zuschuss für das Standortgutachten?
Die Stadt Würzburg fördert ein gemeinschaftliches Lärmgutachten mit 80 % der förderfähigen Ausgaben je Vorhaben, höchstens jedoch mit 4.000 € je Lärmgutachten. Separate Gutachten für unmittelbar aneinander angrenzende Grundstücke gelten als ein Lärmgutachten.
Wer darf das Gutachten erstellen?
Ein qualifiziertes Akustik- oder Ingenieurbüro mit Erfahrung in Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm. In Eigenleistung erstellte Gutachten werden nicht gefördert, weil alle Vorhaben von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.
Bin ich verpflichtet, nach dem Gutachten eine Wärmepumpe zu installieren?
Nein. Das Gutachten ist eine Planungsgrundlage, keine Verpflichtung. Ergibt es, dass eine Wärmepumpe am Standort schwierig umsetzbar ist, wissen Sie das vor dem Kauf und nicht erst nach der Installation.
Lässt sich die Förderung mit der BEG kombinieren?
Ja. Die städtische Gutachtenförderung ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinierbar, die die Wärmepumpe selbst fördert. Alle Fördermittel von Bund, Land und Kommune zusammen dürfen höchstens 90 % der förderfähigen Kosten betragen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Würzburg: Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (Lärmgutachten) — Offizielle Programmseite
    wuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
  2. [02]
    Richtlinie zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg (PDF)
    wuerzburg.deRechtsgrundlageStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
  3. [03]
    Förderbaustein Gemeinschaftliches Standortgutachten Wärmepumpe (PDF)
    wuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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