Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Kommunales Programm |
| Fördergeber | Stadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit |
| Förderhöhe | bis zu 5.000 € |
| Zielgruppe | Eigentümer |
Worum geht es?
Der Förderbaustein „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV-Anlage“ ist Teil des Förderprogramms KlimaStadt Würzburg, das zum 01.04.2026 in Kraft getreten ist. Gefördert wird die Umsetzung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach dem Solarpaket I in Verbindung mit einer bestehenden oder neu errichteten Photovoltaikanlage, die auf oder an dem Wohngebäude fest installiert ist, in dem sich die Nutzungsparteien befinden.
Förderfähig sind Konzepte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Strom wird von hauseigenen oder hausnahen Anlagen erzeugt und erreicht die Nutzer ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz.
- Mindestens drei Wohneinheiten sind am Projekt beteiligt.
- Der Betreiber schließt mit allen Nutzern einen Gebäudestromliefervertrag; die Teilnahme ist freiwillig und darf nicht an einen Mietvertrag gekoppelt sein.
- Die Strommenge wird nach einem Aufteilungsschlüssel berechnet, der im Gebäudestromliefervertrag festgelegt und dem Netzbetreiber mitgeteilt wird.
- Die Strommengen werden viertelstündlich durch ein intelligentes Messsystem gemessen.
- Es besteht keine Pflicht zur Vollversorgung; Reststrom beziehen die Nutzer von Anbietern ihrer Wahl.
Alle weiteren Regelungen zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sind einzuhalten. Die geförderte Anlage ist mindestens 15 Jahre nach Fertigstellung zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt das Wohngebäude im Stadtgebiet Würzburg? |
| Sind mindestens drei Wohneinheiten am Projekt beteiligt? |
| Sind Sie Eigentümer des Gebäudes oder liegt ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vor? |
| Ist die PV-Anlage auf oder an dem Wohngebäude fest installiert und wird der Strom ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz genutzt? |
| Wird mit allen Nutzern ein freiwilliger Gebäudestromliefervertrag mit Aufteilungsschlüssel geschlossen? |
| Werden die Strommengen viertelstündlich mit einem intelligenten Messsystem gemessen? |
| Stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag schließen? |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von höchstens 5.000 €, zusammengesetzt aus 2.000 € für die Einrichtung einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und 150 € pro kWp installierter Anlagenleistung bei Neuerrichtung einer PV-Anlage. Die Förderung wird einmalig pro Grundstück gewährt. Grundlage sind im Allgemeinen die Nettokosten. Zuschüsse unter 250 € werden nach der Förderrichtlinie nicht gewährt (Kleinstmaßnahmen). Die Förderung ist mit anderen Fördermitteln kumulierbar, solange alle Fördermittel von Bund, Land und Kommune zusammen höchstens 90 % der förderfähigen Kosten erreichen; die städtische Förderung ist dabei nachrangig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.
Wie stellst du den Antrag?
- Das Vorhaben intern klären, bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit Beschluss der Eigentümerversammlung, und Dachfläche sowie Versorgungskonzept prüfen.
- Angebote mit Leistungsverzeichnis oder detaillierter Kostenschätzung einholen, für die PV-Anlage mit Anlagengröße in kWp und für die Messtechnik; den Ausgangszustand fotografisch dokumentieren.
- Förderantrag über das Online-Formular der Stadt Würzburg einreichen, gegebenenfalls mit Nachweis zum Denkmalschutz, Beschluss der Eigentümerversammlung und Vertretungsvollmacht.
- Bewilligungsbescheid abwarten und erst danach beauftragen; als Beginn zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Bearbeitung dauert laut Richtlinie mindestens acht Wochen.
- Nach Fertigstellung Fotos, Kopie der Abschlussrechnung, die Gebäudestromlieferverträge aller Nutzer mit Aufteilungsschlüssel, die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Eintragung im Marktstammdatenregister einreichen. Der Mittelabruf muss innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung erfolgen, eine einmalige Verlängerung um höchstens 6 Monate kann vor Fristablauf beantragt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?
Ab wie vielen Wohneinheiten ist die Förderung möglich?
Müssen alle Mieter oder Miteigentümer teilnehmen?
Wird auch eine bestehende PV-Anlage berücksichtigt?
Welche Nachweise sind nach der Umsetzung nötig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Würzburg: Förderung für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV-Anlage — Offizielle Programmseitewuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
- [02]Richtlinie zum Förderprogramm KlimaStadt Würzburg (PDF)wuerzburg.deRechtsgrundlageStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
- [03]Förderbaustein Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit PV-Anlage (PDF)wuerzburg.dePrimärquelleStadt Würzburg — Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.