BundesBonus
Förderkredit Land

Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank)

"Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" ist ein zinsverbilligtes Förderdarlehen der L-Bank für Privatpersonen in Baden-Württemberg, die auf ihrem selbst genutzten Wohngebäude eine Photovoltaikanlage installieren. Gefördert werden Gebäude mit bis zu drei Wohneinheiten und Anlagen bis 30 kWp – finanziert werden bis zu 100 % der Kosten inklusive Batteriespeicher ab 5.000 Euro Kreditsumme.

Zuständig
L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
Förderhöhe ab 5.000 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

"Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" ist ein Förderprogramm der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, für private Eigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf ihrem selbst genutzten Wohngebäude errichten.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in Baden-Württemberg wohnen und mindestens eine Wohneinheit des geförderten Gebäudes selbst nutzen. Das Wohngebäude darf höchstens drei Wohneinheiten haben; die Photovoltaikanlage darf 30 Kilowatt Peak nicht überschreiten.

Die Förderung ist ein zinsverbilligtes Darlehen ab 5.000 Euro, das bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Neben der Photovoltaikanlage selbst sind auch Batteriespeicher, Wallbox, Planung, Netzanschluss und zugehörige Baumaßnahmen förderfähig.

Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser sowie Zweitwohnsitze. Seit dem 1. Januar 2025 ist die gleichzeitige Installation eines fossilen Heizkessels von der Förderung ausgeschlossen. Die Verwendung des erzeugten Stroms ist frei wählbar und mit der EEG-Einspeisevergütung kombinierbar.

Schnell-Check

Passt Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsteller wohnt in Baden-Württemberg

Mindestens eine Wohneinheit des geförderten Gebäudes wird selbst genutzt

Das Wohngebäude hat höchstens drei Wohneinheiten

Die Photovoltaikanlage hat höchstens 30 Kilowatt Peak

Keine Förderung für Ferien-, Wochenendhäuser oder Zweitwohnsitze

Was bekommst du konkret?

Zinsverbilligtes Förderdarlehen ab 5.000 Euro, das bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdeckt. Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Förderfähig sind Kauf und Installation der Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher, Wallbox, Planung, Netzanschluss und zugehörige Baumaßnahmen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Informiert zur Hausbank gehen

    Die Beantragung erfolgt im Hausbankenverfahren; der Antragsteller geht informiert zur eigenen Hausbank (Bank oder Sparkasse).

  2. 02

    Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen

    Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn über die Hausbank bei der L-Bank gestellt und der Kreditvertrag abgeschlossen.

  3. 03

    Darlehen über die Hausbank erhalten

    Die Hausbank reicht den Antrag ein und zahlt das Förderdarlehen nach Bewilligung aus.

Häufige Fragen

Wer kann "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in Baden-Württemberg wohnen und mindestens eine Wohneinheit des geförderten Wohngebäudes selbst nutzen. Das Gebäude darf höchstens drei Wohneinheiten haben.
Wie hoch ist das Förderdarlehen?
Das zinsverbilligte Darlehen beginnt bei 5.000 Euro und kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Eine feste Obergrenze für die Darlehenssumme ist nicht vorgesehen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind der Kauf und die Installation der Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher und Wallbox sowie Planung, Projektierung, Netzanschluss und zugehörige Baumaßnahmen.
Wie lange läuft das Darlehen?
Die Laufzeit beträgt wahlweise 5, 10, 20 oder 30 Jahre mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre festgeschrieben.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn im Hausbankenverfahren über die eigene Bank oder Sparkasse bei der L-Bank gestellt. Die Hausbank berät und zahlt das Darlehen nach Bewilligung aus.
Darf ich den erzeugten Solarstrom einspeisen?
Ja, die Nutzung des Stroms ist frei wählbar. Der Strom kann vollständig selbst verbraucht oder ganz oder teilweise ins öffentliche Netz eingespeist werden; eine EEG-Einspeisevergütung ist zulässig.

Mehr zu Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik (L-Bank) — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
  2. [02]
    L-Bank: Wohnen mit Zukunft Photovoltaik (Programminformation)
    l-bank.infoPrimärquelleL-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg
Teilen
Merken