BundesBonus
Zuschuss · bis 40.000 € Land

Förderung von Start-ups und Scale-ups

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unterstützt innovative Start-ups und Scale-ups in Hessen. Kernstück ist das Start-up-Gründerstipendium: ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40.000 Euro für Gründer in der Frühphase innovativer Geschäftsmodelle. Ergänzend werden Projekte zur Qualifizierung und Vernetzung des Start-up-Ökosystems gefördert.

Max. Förderung
40.000 €
pro Antrag
Zuständig
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Förderhöhe bis zu 40.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Land Hessen fördert über die Richtlinie zur Förderung von Start-ups und Scale-ups die Gründung und das Wachstum innovativer, technologieorientierter Unternehmen in Hessen. Kernstück ist das Start-up-Gründerstipendium für die besonders risikobehaftete Frühphase innovativer Geschäftsideen; ergänzend werden Projekte zur Qualifizierung und Vernetzung des Start-up-Ökosystems unterstützt, etwa Mentoringprogramme, Beratung, Coaching und Vernetzungsveranstaltungen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen maximal 5 Jahre (Start-up) beziehungsweise maximal 10 Jahre (Scale-up) alt

Unternehmen erfüllt die Kriterien kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Unternehmenssitz spätestens 3 Monate nach Zuwendungsbescheid in Hessen

Entwicklung und Umsetzung eines innovativen Geschäftsmodells

Start-up-Gründerstipendium kann nur einmal pro Start-up in Anspruch genommen werden

Was bekommst du konkret?

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss (Start-up-Gründerstipendium) als Festbetragsfinanzierung bis zu 40.000 Euro pro Start-up zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sowie zum Auf- und Ausbau des Unternehmens. Daneben werden Projekte zur Qualifizierung und Vernetzung von Start-ups und Scale-ups als Anteilfinanzierung mit bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

Wie stellst du den Antrag?

Öffentlicher Aufruf zur Einreichung einer Projektskizze bei der fachtechnischen Stelle Hessen Trade & Invest GmbH (StartHub Hessen); Bewertung anhand Geschäftsmodell (70 Prozent) und Unternehmen (30 Prozent) durch eine Jury, anschließend Aufforderung zur förmlichen Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde HA Hessen Agentur GmbH.

Häufige Fragen

Was ist das Start-up-Gründerstipendium in Hessen?
Es ist ein Zuschuss zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle sowie zum Auf- und Ausbau des Unternehmens, gewährt als einmalige, nicht rückzahlbare Festbetragsfinanzierung von bis zu 40.000 Euro pro Start-up.
Wer gilt als Start-up beziehungsweise Scale-up im Sinne der Richtlinie?
Ein Start-up ist maximal 5 Jahre alt und entwickelt innovative Geschäftsmodelle. Ein Scale-up ist maximal 10 Jahre alt, erzielt bereits Umsätze mit innovativen Geschäftsmodellen und beschäftigt mindestens 10 Mitarbeiter beziehungsweise Unternehmensinhaber.
Wer ist für das Start-up-Gründerstipendium antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Start-ups (Unternehmen), die die Kriterien kleiner und mittlerer Unternehmen erfüllen und ihren Sitz spätestens 3 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids in Hessen einrichten. Jedes Start-up kann das Stipendium nur einmal in Anspruch nehmen.
Wie läuft das Bewilligungsverfahren für das Gründerstipendium ab?
Es erfolgt ein öffentlicher Aufruf zur Einreichung einer Projektskizze bei der Hessen Trade & Invest GmbH. Die Unterlagen werden anhand von Geschäftsmodell (70 Prozent) und Unternehmen (30 Prozent) bewertet, eine Jury spricht eine Förderempfehlung aus, und die HA Hessen Agentur GmbH entscheidet abschließend über die Förderung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    push! Start-up-Stipendium Hessen
    push.hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
  2. [02]
    Start-up-Stipendium – Innovationsförderung Hessen
    innovationsfoerderung-hessen.dePrimärquelleHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
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