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Zuschuss · bis 50 % Land

Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V in Mecklenburg-Vorpommern

Das Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V fördert die Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern für benachteiligte Haushalte sowie Asyl- und Schutzsuchende mit bis zu 5.000 Euro je Wohnung.

Max. Förderung
5.000 €
je Wohnung
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe bis zu 5.000 € je Wohnung
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung gewährt Mecklenburg-Vorpommern Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung leerstehender Miet- und Genossenschaftswohnungen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücks sind. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Gewähr für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen sowie ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums bieten.

Schnell-Check

Passt Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Wohnung steht leer
Miet- oder Genossenschaftswohnung
Bestätigung der Belegenheitsgemeinde
Antrag vor Beginn der Massnahme
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %5.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V
10.000 €

Förderfähig sind max. 10.000 €

Rechnerische Schätzung
5.000 €

je Wohnung

Förderquote50%
  • Gesamtkosten10.000 €
  • Förderfähige Basis10.000 €
  • Zuschuss– 5.000 €
  • Dein Eigenanteil5.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Formgebundenen Antrag einreichen

    Der formgebundene Antrag muss vor Beginn des Vorhabens im LFI M-V eingereicht werden. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung begonnen wurden.

  2. 02

    Unterlagen und Bestätigung einreichen

    Neben dem Antragsformular ist eine Bestätigung der Belegenheitsgemeinde erforderlich sowie weitere Nachweise zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen Durchführbarkeit.

  3. 03

    Bewilligung und Auszahlung

    Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses mit einem Bearbeitungsentgelt von 1,5 % des bewilligten Betrages.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Maximal 5.000 Euro je Wohnung. Förderquote bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 10.000 Euro je Wohnung.
Wer kann Anträge stellen?
Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebauten Grundstücks sind.
Wofür ist die Förderung gedacht?
Für bauliche Massnahmen zur einfachen Herrichtung leerstehender Wohnungen, die danach an benachteiligte Haushalte, Asyl- und Schutzsuchende sowie Asylberechtigte vermietet werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Massnahmen vor Bewilligung begonnen wurden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
  2. [02]
    www.lfi-mv.de — Förderbank-Übersicht
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung M-V mit Fokus auf Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.