Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Förderhöhe | 3.000 € – 70.000 € |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Digital Innovation ist ein Förderschwerpunkt der Richtlinien Digital And Creative Economy des Landes Sachsen-Anhalt. Mit den Zuwendungen will das Land innovative Digitalisierungsprozesse in Unternehmen aller Branchen voranbringen und deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Investitionsbank entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden investive Digitalisierungsvorhaben, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in einer oder mehreren seiner Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt durchführt. Dazu zählen insbesondere die Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, nach außen gerichtete digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit. Die Richtlinie nennt als Beispiele den Aufbau digitaler Plattformen, Apps und produktbegleitende Steuerungssoftware, IT- und Datensicherheitskonzepte, IT-gestützte Managementsysteme, Webshops und digitale Vertriebskanäle, die Vernetzung interner Systeme wie ERP, BDE und MES mit Kunden- und Lieferantensystemen, Predictive-Maintenance-Anwendungen, Augmented- und Virtual-Reality-Lösungen, Cloudtechnologien sowie digitale Abbilder (Zwillinge) von Produkten oder Produktionssystemen.
Entscheidend ist der Innovationsgehalt. Er definiert sich über den Einsatz aktueller oder zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden. Eine Ersatzbeschaffung oder die Weiterentwicklung eines bereits geförderten Vorhabens ist ein Ausschlusskriterium.
Seit der Richtlinienänderung zum 15. Juli 2026 werden die Vorhaben nicht mehr im Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sondern durch direkte Förderantragstellung mit wettbewerblichem Vergleich. Für die Zulassung zum Verfahren zählt die Reihenfolge des Antragseingangs. Danach bewertet die Investitionsbank jedes Vorhaben nach vier Kriterien: innovativer Charakter, jährliche Nutzer der Innovation, Effizienz des Vorhabens und Nachhaltigkeit. Ausgewählt wird, wer die im Förderaufruf genannte Mindestpunktzahl erreicht; im 9. Förderaufruf sind das 1,45 Punkte, also 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl.
Nicht gefördert werden unter anderem der Erwerb von Hard- und Software wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Büro- und Betriebssysteme ohne direkten inhaltlichen Bezug zum Projekt und ohne erkennbaren innovativen Mehrwert, Leistungen von Beratern, die mit dem Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch verflochten sind oder ihre Kompetenz nicht belegen können, Beraterleistungen für die Konzeptentwicklung, wenn ein kostenloses Beratungs- oder Förderangebot nutzbar ist, Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 Euro sowie erstattungsfähige Umsatzsteuer. Ausgeschlossen sind auch Projekte, die bereits Zuwendungen für ihre Umsetzung erhalten haben oder eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen verfolgen.
Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt: Die De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens dürfen in drei Jahren insgesamt 300.000 Euro nicht übersteigen. Nach De-minimis-Recht ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Fischerei und Aquakultur. Die Zuwendung kann zurückgefordert werden, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Abschlusszahlung etwa eine Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb Sachsen-Anhalts verlagert oder Art, Ziele oder Durchführungsbedingungen des Vorhabens so erheblich verändert werden, dass seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Richtlinien treten mit Ablauf des 30. September 2030 außer Kraft.
Passt Sachsen-Anhalt Digital Innovation zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition? | — |
| Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, in der das Vorhaben durchgeführt wird? | — |
| Wie hoch sind die Gesamtkosten des Projekts in Euro? | Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 Euro werden nicht gefördert. |
| Beträgt der beantragte Zuschuss mindestens 3.000 Euro? | — |
| Haben Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen (Beginn erst ab Antragseingang bei der Investitionsbank)? | — |
| Ist das Vorhaben weder eine Ersatzbeschaffung noch die Weiterentwicklung eines bereits geförderten Vorhabens? | — |
| Wird das Projekt ohne Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen umgesetzt? | — |
| Stellt Ihr Unternehmen einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen in dieser Antragsrunde nur einen Antrag? | — |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 70.000 € |
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung (Projektfinanzierung):
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- höchstens 70.000 Euro Zuschuss je Digitalisierungsvorhaben
- Leistungen von Beratern sind höchstens mit 6.000 Euro zuwendungsfähig
- Mindestförderbetrag 3.000 Euro (Bagatellgrenze); die Gesamtkosten des Projekts dürfen 200.000 Euro nicht übersteigen
- Projektlaufzeit regelmäßig nicht mehr als zwölf Monate
Gefördert werden die durch das Projekt ausgelösten Ausgaben:
- Investitionen, Leistungen Dritter und Sachausgaben für Konzeptentwicklung und Umsetzung, etwa das Anpassen unternehmerischer Abläufe, die Installation von Anlagen und Teilkomponenten, die Testphase, immaterielle Wirtschaftsgüter und Designkomponenten; gefördert als Pauschalbetrag auf Grundlage des genehmigten Ausgaben- und Finanzierungsplans
- Personalausgaben nur für Personal, das für das Projekt zusätzlich eingestellt wird und weder zur Geschäftsführung noch zur familienhaften Mitarbeit gehört; abgerechnet über Pauschalwerte (Kosten je Einheit) nach dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass
Auszahlung:
- nach einem von der Investitionsbank festgelegten Meilensteinplan, je Projektjahr höchstens zwei Mittelabrufe
- für Personalausgaben sind keine Vorauszahlungen zugelassen; nachzuweisen sind die tatsächlich geleisteten Stunden
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 140.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten140.000 €
- Förderfähige Basis140.000 €
- Zuschuss– 70.000 €
- Dein Eigenanteil70.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge sind nur in Förderantragsverfahren (Antragsrunden) möglich, die die Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit einem Förderaufruf auf ihrer Internetseite bekannt gibt. Zwischen den Runden können keine Anträge eingereicht werden; das Förderantragsverfahren vom 28. September 2026 ist beendet. Laut 9. Förderaufruf beginnt das Verfahren am 16.11.2026 um 13:00 Uhr und schließt bei Erreichen von 90 Antragseingängen; das Budget beträgt bis zu 6.300 TEUR.
- Im IB-Kundenportal registrieren und den Förderantrag dort stellen.
- Die Projektskizze (Formular AN-9-259) beifügen: innovativer Charakter des Vorhabens, jährliche Nutzer der Innovation, Höhe der Förderung, Innovationsgrad und Einsatzbereich, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit.
- Außerdem einreichen: Zeitplanung mit Meilensteinplan für die Auszahlungen, KMU-Erklärung, Beschreibung der benötigten Leistungen Dritter, Ausgaben- und Finanzierungsplan, Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil und die weiteren Unterlagen laut Unterlagencheckliste der Investitionsbank.
- Je Antragsrunde darf ein Unternehmen, auch zusammen mit verbundenen oder Partnerunternehmen, nur einen Antrag stellen; werden mehrere gestellt, scheiden alle aus. Die Antragsberechtigung erlischt, wenn zwei Projekte des Unternehmens in der Laufzeit der Richtlinien als förderfähig ausgewählt wurden.
- Mit dem Projekt erst nach der Antragstellung beginnen. Als förderunschädlicher Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko gilt der Tag des Antragseingangs bei der Investitionsbank.
Häufige Fragen
Wann kann ich einen Antrag für Digital Innovation stellen?
Wie hoch ist der Zuschuss bei Digital Innovation?
Wer kann Digital Innovation beantragen?
Wie werden die Vorhaben ausgewählt?
Darf ich vor der Antragstellung mit dem Projekt beginnen?
Werden Laptops, Tablets oder Software gefördert?
Wie oft kann ein Unternehmen Digital Innovation erhalten?
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Wo findest du die Originalquellen?
- Digital Innovation – Programmseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Informationen zur Vorhabenauswahl (9. Förderaufruf)
- Richtlinien-Auszug Digital Innovation, gültig ab 15. Juli 2026 (nicht amtlich)
- Richtlinien Digital And Creative Economy (Landesrecht Sachsen-Anhalt)
- Projektskizze Digital Innovation (Formular AN-9-259)
Unsere Quellen
- [01]Sachsen-Anhalt Digital Innovation — Offizielle Programmseiteib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [02]Richtlinien-Auszug Digital Innovation, gültig ab 15. Juli 2026 (nicht amtlich)ib-sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [03]Richtlinien Digital And Creative Economy (Landesrecht Sachsen-Anhalt)landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
- [04]Informationen zur Vorhabenauswahl (9. Förderaufruf)ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.