BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land Aktuell bis 30.09.2030

Sachsen-Anhalt Digital Innovation

Digital Innovation ist ein Zuschuss des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für investive Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 70.000 Euro. Anträge sind nur in Förderantragsverfahren möglich: Laut 9. Förderaufruf beginnt das Verfahren am 16.11.2026 um 13:00 Uhr und schließt bei Erreichen von 90 Antragseingängen.

Max. Förderung
70.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 3.000 € – 70.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Digital Innovation ist ein Förderschwerpunkt der Richtlinien Digital And Creative Economy des Landes Sachsen-Anhalt. Mit den Zuwendungen will das Land innovative Digitalisierungsprozesse in Unternehmen aller Branchen voranbringen und deren Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), bewilligende Stelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Investitionsbank entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gefördert werden investive Digitalisierungsvorhaben, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in einer oder mehreren seiner Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt durchführt. Dazu zählen insbesondere die Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services, nach außen gerichtete digitale Vorgänge, Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit. Die Richtlinie nennt als Beispiele den Aufbau digitaler Plattformen, Apps und produktbegleitende Steuerungssoftware, IT- und Datensicherheitskonzepte, IT-gestützte Managementsysteme, Webshops und digitale Vertriebskanäle, die Vernetzung interner Systeme wie ERP, BDE und MES mit Kunden- und Lieferantensystemen, Predictive-Maintenance-Anwendungen, Augmented- und Virtual-Reality-Lösungen, Cloudtechnologien sowie digitale Abbilder (Zwillinge) von Produkten oder Produktionssystemen.

Entscheidend ist der Innovationsgehalt. Er definiert sich über den Einsatz aktueller oder zukunftsweisender Technologien, die im Unternehmen bisher nicht oder nicht durchgehend vernetzt eingesetzt werden. Eine Ersatzbeschaffung oder die Weiterentwicklung eines bereits geförderten Vorhabens ist ein Ausschlusskriterium.

Seit der Richtlinienänderung zum 15. Juli 2026 werden die Vorhaben nicht mehr im Wettbewerbsverfahren ausgewählt, sondern durch direkte Förderantragstellung mit wettbewerblichem Vergleich. Für die Zulassung zum Verfahren zählt die Reihenfolge des Antragseingangs. Danach bewertet die Investitionsbank jedes Vorhaben nach vier Kriterien: innovativer Charakter, jährliche Nutzer der Innovation, Effizienz des Vorhabens und Nachhaltigkeit. Ausgewählt wird, wer die im Förderaufruf genannte Mindestpunktzahl erreicht; im 9. Förderaufruf sind das 1,45 Punkte, also 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl.

Nicht gefördert werden unter anderem der Erwerb von Hard- und Software wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Büro- und Betriebssysteme ohne direkten inhaltlichen Bezug zum Projekt und ohne erkennbaren innovativen Mehrwert, Leistungen von Beratern, die mit dem Unternehmen rechtlich, wirtschaftlich, personell oder organisatorisch verflochten sind oder ihre Kompetenz nicht belegen können, Beraterleistungen für die Konzeptentwicklung, wenn ein kostenloses Beratungs- oder Förderangebot nutzbar ist, Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 Euro sowie erstattungsfähige Umsatzsteuer. Ausgeschlossen sind auch Projekte, die bereits Zuwendungen für ihre Umsetzung erhalten haben oder eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen verfolgen.

Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt: Die De-minimis-Beihilfen eines Unternehmens dürfen in drei Jahren insgesamt 300.000 Euro nicht übersteigen. Nach De-minimis-Recht ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie der Fischerei und Aquakultur. Die Zuwendung kann zurückgefordert werden, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Abschlusszahlung etwa eine Produktionstätigkeit an einen Standort außerhalb Sachsen-Anhalts verlagert oder Art, Ziele oder Durchführungsbedingungen des Vorhabens so erheblich verändert werden, dass seine ursprünglichen Ziele untergraben würden. Die Richtlinien treten mit Ablauf des 30. September 2030 außer Kraft.

Schnell-Check

Passt Sachsen-Anhalt Digital Innovation zu dir?

8 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 Euro werden nicht gefördert.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Ist Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) nach EU-Definition?—
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, in der das Vorhaben durchgeführt wird?—
Wie hoch sind die Gesamtkosten des Projekts in Euro?Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 Euro werden nicht gefördert.
Beträgt der beantragte Zuschuss mindestens 3.000 Euro?—
Haben Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen (Beginn erst ab Antragseingang bei der Investitionsbank)?—
Ist das Vorhaben weder eine Ersatzbeschaffung noch die Weiterentwicklung eines bereits geförderten Vorhabens?—
Wird das Projekt ohne Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen umgesetzt?—
Stellt Ihr Unternehmen einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen in dieser Antragsrunde nur einen Antrag?—
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %70.000 €

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung (Projektfinanzierung):

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • höchstens 70.000 Euro Zuschuss je Digitalisierungsvorhaben
  • Leistungen von Beratern sind höchstens mit 6.000 Euro zuwendungsfähig
  • Mindestförderbetrag 3.000 Euro (Bagatellgrenze); die Gesamtkosten des Projekts dürfen 200.000 Euro nicht übersteigen
  • Projektlaufzeit regelmäßig nicht mehr als zwölf Monate

Gefördert werden die durch das Projekt ausgelösten Ausgaben:

  • Investitionen, Leistungen Dritter und Sachausgaben für Konzeptentwicklung und Umsetzung, etwa das Anpassen unternehmerischer Abläufe, die Installation von Anlagen und Teilkomponenten, die Testphase, immaterielle Wirtschaftsgüter und Designkomponenten; gefördert als Pauschalbetrag auf Grundlage des genehmigten Ausgaben- und Finanzierungsplans
  • Personalausgaben nur für Personal, das für das Projekt zusätzlich eingestellt wird und weder zur Geschäftsführung noch zur familienhaften Mitarbeit gehört; abgerechnet über Pauschalwerte (Kosten je Einheit) nach dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass

Auszahlung:

  • nach einem von der Investitionsbank festgelegten Meilensteinplan, je Projektjahr höchstens zwei Mittelabrufe
  • für Personalausgaben sind keine Vorauszahlungen zugelassen; nachzuweisen sind die tatsächlich geleisteten Stunden
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sachsen-Anhalt Digital Innovation
140.000 €

Förderfähig sind max. 140.000 €

Rechnerische Schätzung
70.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten140.000 €
  • Förderfähige Basis140.000 €
  • Zuschuss– 70.000 €
  • Dein Eigenanteil70.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge sind nur in Förderantragsverfahren (Antragsrunden) möglich, die die Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit einem Förderaufruf auf ihrer Internetseite bekannt gibt. Zwischen den Runden können keine Anträge eingereicht werden; das Förderantragsverfahren vom 28. September 2026 ist beendet. Laut 9. Förderaufruf beginnt das Verfahren am 16.11.2026 um 13:00 Uhr und schließt bei Erreichen von 90 Antragseingängen; das Budget beträgt bis zu 6.300 TEUR.

  • Im IB-Kundenportal registrieren und den Förderantrag dort stellen.
  • Die Projektskizze (Formular AN-9-259) beifügen: innovativer Charakter des Vorhabens, jährliche Nutzer der Innovation, Höhe der Förderung, Innovationsgrad und Einsatzbereich, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie Aussagen zur Nachhaltigkeit.
  • Außerdem einreichen: Zeitplanung mit Meilensteinplan für die Auszahlungen, KMU-Erklärung, Beschreibung der benötigten Leistungen Dritter, Ausgaben- und Finanzierungsplan, Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil und die weiteren Unterlagen laut Unterlagencheckliste der Investitionsbank.
  • Je Antragsrunde darf ein Unternehmen, auch zusammen mit verbundenen oder Partnerunternehmen, nur einen Antrag stellen; werden mehrere gestellt, scheiden alle aus. Die Antragsberechtigung erlischt, wenn zwei Projekte des Unternehmens in der Laufzeit der Richtlinien als förderfähig ausgewählt wurden.
  • Mit dem Projekt erst nach der Antragstellung beginnen. Als förderunschädlicher Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko gilt der Tag des Antragseingangs bei der Investitionsbank.

Häufige Fragen

Wann kann ich einen Antrag für Digital Innovation stellen?
Nur während eines Förderantragsverfahrens. Laut 9. Förderaufruf beginnt es am 16.11.2026 um 13:00 Uhr und schließt, sobald 90 Anträge eingegangen sind; für die Zulassung zählt die Reihenfolge des Antragseingangs. Zwischen den Runden können keine Anträge eingereicht werden.
Wie hoch ist der Zuschuss bei Digital Innovation?
Gefördert werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 70.000 Euro je Vorhaben. Leistungen von Beratern sind höchstens mit 6.000 Euro zuwendungsfähig. Vorhaben mit einem Förderbetrag unter 3.000 Euro und Projekte mit Gesamtkosten über 200.000 Euro werden nicht gefördert.
Wer kann Digital Innovation beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen nach der EU-Definition, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und das Digitalisierungsvorhaben in einer ihrer Betriebsstätten im Land durchführen.
Wie werden die Vorhaben ausgewählt?
Die Investitionsbank bewertet vier Kriterien: innovativer Charakter, jährliche Nutzer der Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit. Laut 9. Förderaufruf ist eine Mindestpunktzahl von 1,45 Punkten nötig, das sind 50 % der möglichen Gesamtpunktzahl. Kein innovativer Charakter, keine Nutzer, keine Refinanzierung innerhalb von fünf Jahren oder fehlende Nachhaltigkeit führen zum Ausschluss.
Darf ich vor der Antragstellung mit dem Projekt beginnen?
Nein. Gefördert werden nur Projekte, die nicht vor der Antragstellung begonnen wurden. Als förderunschädlicher Vorhabenbeginn auf eigenes Risiko gilt der Tag des Antragseingangs bei der Investitionsbank. Die Erstellung eines Gesamtkonzepts gilt nicht als Beginn, ist dann aber nicht förderfähig.
Werden Laptops, Tablets oder Software gefördert?
Nur mit direktem inhaltlichem Bezug zum Projekt und erkennbarem innovativen Mehrwert. Steht die Anschaffung bisher nicht eingesetzter digitaler Geräte im Mittelpunkt und bewirkt nur eine kleine Zusatzsoftware die Digitalisierung, gibt es im Auswahlkriterium innovativer Charakter laut Förderaufruf nur 1 von 2 Punkten.
Wie oft kann ein Unternehmen Digital Innovation erhalten?
Je Antragsrunde ist ein Antrag zulässig, auch für verbundene oder Partnerunternehmen zusammen; bei mehreren Anträgen scheiden alle aus. Die Antragsberechtigung erlischt, sobald zwei Projekte des Unternehmens in der Laufzeit der Richtlinien als förderfähig ausgewählt wurden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Sachsen-Anhalt Digital Innovation — Offizielle Programmseite
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  2. [02]
    Richtlinien-Auszug Digital Innovation, gültig ab 15. Juli 2026 (nicht amtlich)
    ib-sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  3. [03]
    Richtlinien Digital And Creative Economy (Landesrecht Sachsen-Anhalt)
    landesrecht.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlageInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
  4. [04]
    Informationen zur Vorhabenauswahl (9. Förderaufruf)
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelleInvestitionsbank Sachsen-Anhalt

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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