BundesBonus
Zuschuss · bis 50 % Land

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen

Der Freistaat Sachsen bezuschusst touristische Marketingmaßnahmen und die Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind touristische Regionalverbände, Marketinggesellschaften und Destinationsmanagementorganisationen.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe ab 2.500 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm unterstützt zwei Bereiche. Im Tourismusmarketing werden touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung neuer Gäste vorrangig von außerhalb Sachsens gefördert, ebenso die Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Maßnahmen zur Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens sowie Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. In der Destinationsentwicklung werden geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen gefördert, Maßnahmen die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen sowie Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen. Antragsberechtigt sind im Tourismusmarketing touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes, die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, nicht aber auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. In der Destinationsentwicklung sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften als Destinationsmanagementorganisationen antragsberechtigt.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Touristischer Regionalverband, Marketinggesellschaft oder Destinationsmanagementorganisation

Tourismusmarketing: Geschäftstätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet

Mindestens 50 Prozent Eigen- oder Fremdmittel, davon mindestens 10 Prozent Eigenmittel

Zuwendung im Einzelfall über 2.500 Euro

Detaillierte Kalkulation für jede beantragte Maßnahme

Destinationsentwicklung: vom Staatsministerium bestätigte Destinationsstrategie

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 Euro beträgt. Der Beitrag der Zuwendungsempfänger aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben muss grundsätzlich mindestens 50 Prozent betragen; darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig. Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt seit dem 1. Oktober 2025 ausschließlich über das Förderportal der SAB; eine papierhafte Antragstellung ist nicht mehr möglich. Ein Antrag ist grundsätzlich vom 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens einzureichen; als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage oder nach gesonderter Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Für jede einzelne beantragte Maßnahme ist eine detaillierte Kalkulation vorzulegen. Werden Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgebern beantragt, ist darüber im Antrag umfassend Auskunft zu geben. Für Maßnahmen des Tourismusmarketing sind zusätzlich ein aktueller Marketingplan sowie die Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers samt Verlinkung auf die entsprechenden Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen erforderlich. Für Maßnahmen der Destinationsentwicklung ist eine vom Staatsministerium bestätigte Destinationsstrategie vorzulegen.

Häufige Fragen

Wann kann der Antrag gestellt werden?
Eine Antragstellung ist grundsätzlich vom 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich. Seit dem 1. Oktober 2025 erfolgt sie ausschließlich über das Förderportal der SAB; eine papierhafte Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt als Anteilfinanzierung maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 Euro beträgt.
Welcher Eigenanteil ist erforderlich?
Der Beitrag der Zuwendungsempfänger aus Eigen- oder Fremdmitteln muss grundsätzlich mindestens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig.
Wer ist antragsberechtigt?
Im Tourismusmarketing sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes antragsberechtigt, die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, nicht aber auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. In der Destinationsentwicklung sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften als Destinationsmanagementorganisationen antragsberechtigt.
Welche Unterlagen sind zusätzlich nötig?
Für Maßnahmen des Tourismusmarketing werden ein aktueller Marketingplan sowie die Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers mit Verlinkung auf die Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen verlangt. Für Maßnahmen der Destinationsentwicklung ist eine vom Staatsministerium bestätigte Destinationsstrategie erforderlich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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