Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Förderhöhe | ab 2.500 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm unterstützt zwei Bereiche. Im Tourismusmarketing werden touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung neuer Gäste vorrangig von außerhalb Sachsens gefördert, ebenso die Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Maßnahmen zur Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens sowie Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. In der Destinationsentwicklung werden geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen gefördert, Maßnahmen die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen sowie Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen. Antragsberechtigt sind im Tourismusmarketing touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes, die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, nicht aber auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. In der Destinationsentwicklung sind touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften als Destinationsmanagementorganisationen antragsberechtigt.
Passt Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Touristischer Regionalverband, Marketinggesellschaft oder Destinationsmanagementorganisation
Tourismusmarketing: Geschäftstätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet
Mindestens 50 Prozent Eigen- oder Fremdmittel, davon mindestens 10 Prozent Eigenmittel
Zuwendung im Einzelfall über 2.500 Euro
Detaillierte Kalkulation für jede beantragte Maßnahme
Destinationsentwicklung: vom Staatsministerium bestätigte Destinationsstrategie
Was bekommst du konkret?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 Euro beträgt. Der Beitrag der Zuwendungsempfänger aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben muss grundsätzlich mindestens 50 Prozent betragen; darin enthalten sein muss grundsätzlich ein Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Ersatz der Eigenmittel ist nicht zulässig. Bei finanzieller Beteiligung der Tourismuswirtschaft oder sonstiger Partner ist nachzuweisen, dass diese gesichert ist.
Wie stellst du den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt seit dem 1. Oktober 2025 ausschließlich über das Förderportal der SAB; eine papierhafte Antragstellung ist nicht mehr möglich. Ein Antrag ist grundsätzlich vom 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens einzureichen; als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage oder nach gesonderter Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Für jede einzelne beantragte Maßnahme ist eine detaillierte Kalkulation vorzulegen. Werden Zuwendungen auch bei anderen Zuwendungsgebern beantragt, ist darüber im Antrag umfassend Auskunft zu geben. Für Maßnahmen des Tourismusmarketing sind zusätzlich ein aktueller Marketingplan sowie die Integration der Rubrik barrierefreies Reisen auf der Internetseite des Antragstellers samt Verlinkung auf die entsprechenden Seiten der Tourismusmarketinggesellschaft Sachsen erforderlich. Für Maßnahmen der Destinationsentwicklung ist eine vom Staatsministerium bestätigte Destinationsstrategie vorzulegen.
Häufige Fragen
Wann kann der Antrag gestellt werden?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welcher Eigenanteil ist erforderlich?
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Unterlagen sind zusätzlich nötig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.