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Förderkredit · bis 500.000 € Land

Rettung und Umstrukturierung von KMU in Schwierigkeiten Sachsen

Die SAB unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die Beihilfe wird als Darlehen ausgereicht und stützt vorübergehend die Liquidität oder finanziert Maßnahmen der Unternehmensumstrukturierung.

Max. Kreditrahmen
500.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe 20.000 € – 500.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Rettungsbeihilfe stützt vorübergehend die Liquidität, in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes; förderfähig sind dabei Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, etwa für Wareneinkauf und Personal. Die Umstrukturierungsbeihilfe finanziert darüber hinaus Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung, etwa Vergleiche mit Lieferanten, Kosten der Schließung von Teilbereichen und die Umstellung von Betriebsabläufen. Nicht förderfähig sind Zins und Tilgung sowie die Ablösung von Bankkrediten, auch nicht im Rahmen von Vergleichen, Steuern und öffentliche Abgaben, Entnahmen und Leistungen an Inhaber oder Gesellschafter einschließlich stiller Gesellschafter sowie Investitionen und die Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Nicht antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase, in der Regel bis mindestens drei Jahre nach Gründung, Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben, Selbständige und Unternehmen der freien Berufe sowie Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie und weitere sektoral beschränkte Bereiche.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen

Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten sind ausgeschöpft

Zusätzlicher Beitrag von Gesellschaftern, Hausbanken und weiteren Beteiligten

Förderung ist einmalig; keine vorherigen entsprechenden Beihilfen

Keine Existenzgründung, in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung

Was bekommst du konkret?

Die Beihilfen werden als Darlehen in Form einer Anteilsfinanzierung ausgereicht. Für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen gilt ein marktüblicher Zinssatz; die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet. Rettungsbeihilfen werden als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten gewährt. Umstrukturierungsbeihilfen werden als Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten und monatlicher Tilgung ausgereicht. Die Kredithöhe liegt zwischen 20.000 Euro und maximal 500.000 Euro. Die Förderung ist einmalig.

Wie stellst du den Antrag?

Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen; es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Gesellschafter, die Hausbanken und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfs beizutragen. Die Antragstellung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank.

Häufige Fragen

Worin unterscheiden sich Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe?
Die Rettungsbeihilfe stützt vorübergehend die Liquidität, in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes, und wird als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten gewährt. Die Umstrukturierungsbeihilfe finanziert Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Umstrukturierung und wird als Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monaten mit monatlicher Tilgung ausgereicht.
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Zins und Tilgung sowie die Ablösung von Bankkrediten, auch nicht im Rahmen von Vergleichen, Steuern und öffentliche Abgaben, Entnahmen und Leistungen an Inhaber oder Gesellschafter einschließlich stiller Gesellschafter sowie Investitionen und die Ausweitung der Geschäftstätigkeit.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Nicht antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase, in der Regel bis mindestens drei Jahre nach Gründung, Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben, darunter auch öffentliche Konsolidierungsbeteiligungen und Liquiditätshilfedarlehen, Selbständige und Unternehmen der freien Berufe sowie Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie und weitere sektoral beschränkte Bereiche.
Welche Voraussetzungen gelten vor der Antragstellung?
Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen; es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, und die Gesellschafter, Hausbanken sowie weitere an der Finanzierung Beteiligte müssen zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfs beitragen.
Wie hoch kann das Darlehen ausfallen?
Die Kredithöhe liegt zwischen 20.000 Euro und maximal 500.000 Euro. Rettungsbeihilfen werden als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten gewährt, Umstrukturierungsbeihilfen als Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monaten und monatlicher Tilgung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Rettung und Umstrukturierung von KMU in Schwierigkeiten Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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