Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Förderhöhe | 20.000 € – 500.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Rettungsbeihilfe stützt vorübergehend die Liquidität, in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes; förderfähig sind dabei Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, etwa für Wareneinkauf und Personal. Die Umstrukturierungsbeihilfe finanziert darüber hinaus Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung, etwa Vergleiche mit Lieferanten, Kosten der Schließung von Teilbereichen und die Umstellung von Betriebsabläufen. Nicht förderfähig sind Zins und Tilgung sowie die Ablösung von Bankkrediten, auch nicht im Rahmen von Vergleichen, Steuern und öffentliche Abgaben, Entnahmen und Leistungen an Inhaber oder Gesellschafter einschließlich stiller Gesellschafter sowie Investitionen und die Ausweitung der Geschäftstätigkeit. Nicht antragsberechtigt sind Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase, in der Regel bis mindestens drei Jahre nach Gründung, Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben, Selbständige und Unternehmen der freien Berufe sowie Unternehmen im Stahlsektor und der Kohleindustrie und weitere sektoral beschränkte Bereiche.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen
Unternehmen befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten sind ausgeschöpft
Zusätzlicher Beitrag von Gesellschaftern, Hausbanken und weiteren Beteiligten
Förderung ist einmalig; keine vorherigen entsprechenden Beihilfen
Keine Existenzgründung, in der Regel mindestens drei Jahre nach Gründung
Was bekommst du konkret?
Die Beihilfen werden als Darlehen in Form einer Anteilsfinanzierung ausgereicht. Für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen gilt ein marktüblicher Zinssatz; die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet. Rettungsbeihilfen werden als endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten gewährt. Umstrukturierungsbeihilfen werden als Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten und monatlicher Tilgung ausgereicht. Die Kredithöhe liegt zwischen 20.000 Euro und maximal 500.000 Euro. Die Förderung ist einmalig.
Wie stellst du den Antrag?
Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen; es gilt das Subsidiaritätsprinzip. Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Gesellschafter, die Hausbanken und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfs beizutragen. Die Antragstellung erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe?
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Welche Voraussetzungen gelten vor der Antragstellung?
Wie hoch kann das Darlehen ausfallen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Rettung und Umstrukturierung von KMU in Schwierigkeiten Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.