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Förderkredit · bis 500.000 € Land

Markteinführungsdarlehen MEP-D Sachsen

Zinsgünstiges Darlehen der SAB für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler in Sachsen, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren in den Markt einführen. Darlehen zwischen 30.000 und 500.000 Euro mit bis zu 100 Prozent Finanzierung bei jungen kleinen Unternehmen und 8 Jahren Laufzeit.

Max. Kreditrahmen
500.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Förderhöhe 30.000 € – 500.000 €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) der Sächsischen Aufbaubank finanziert die Markteinführung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren von KMU und Freiberuflern mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Innovation muss durch innovative Ideen oder eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sein. Förderfähig sind Materialkosten, Personalausgaben (ohne Geschäftsführung), Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Bei Förderung über JTF-Mittel gelten reduzierte Zinssätze von 1,5 Prozent für die JTF-Regionen Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz. Eine Kombination mit dem ergänzenden Zuschuss-Programm Markteinführung Innovativer Produkte (EFRE) ist zulässig.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gewerblich tätiges KMU oder Angehöriger freier Berufe

Sitz oder begünstigte Betriebsstätte im Freistaat Sachsen

Innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen durch eigene Ideen oder FuE-Leistung

Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 30.000 und 500.000 Euro

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Im SAB Förderportal registrieren

    Antragstellung erfolgt im SAB Förderportal. Registrieren oder anmelden, alternativ Antragstellung ohne Registrierung möglich.

  2. 02

    Antrag einreichen

    Antrag im Förderportal stellen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank.

  3. 03

    Bestätigungsmail abwarten und Vorhaben starten

    Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung liegen. Darlehenshöhe 30.000 bis 500.000 EUR je Vorhaben.

  4. 04

    Darlehenszusage und Auszahlung

    Auszahlung bei Darlehen bis 250.000 EUR in einer Tranche, darüber in bis zu drei Tranchen. Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung.

Häufige Fragen

Wer kann das Markteinführungsdarlehen MEP-D beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren in den Markt einführen wollen.
Wie hoch ist das Darlehen?
Je Vorhaben mindestens 30.000 Euro und höchstens 500.000 Euro. Bei jungen kleinen Unternehmen werden bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben finanziert, bei etablierten oder jungen mittleren Unternehmen bis zu 80 Prozent.
Welche Zinssätze gelten?
Für JTF-finanzierte Vorhaben in den Regionen Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz beträgt der Nominalzins 1,5 Prozent pro Jahr, für aus Landesmitteln finanzierte Vorhaben 2,5 Prozent pro Jahr. Die Laufzeit beträgt bis zu 8 Jahre mit maximal 2 tilgungsfreien Jahren.
Kann ich das Darlehen mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch genommen werden. Das gilt insbesondere für die ergänzende Förderrichtlinie Markteinführung innovativer Produkte (Zuschuss EFRE 2021 bis 2027).
Wie sind Sicherheiten und Rückzahlung geregelt?
Es werden keine Sicherheiten verlangt. Bei jungen kleinen Unternehmen ist das Darlehen im Nachrang ausgereicht. Eine vorzeitige Tilgung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Markteinführungsdarlehen MEP-D Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  3. [03]
    Merkblatt Markteinführungsdarlehen (PDF)
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)