Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB) |
| Förderhöhe | 30.000 € – 500.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) der Sächsischen Aufbaubank finanziert die Markteinführung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren von KMU und Freiberuflern mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Innovation muss durch innovative Ideen oder eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sein. Förderfähig sind Materialkosten, Personalausgaben (ohne Geschäftsführung), Fremdleistungen, Investitionen in Anlagegüter sowie sonstige betriebliche Aufwendungen. Bei Förderung über JTF-Mittel gelten reduzierte Zinssätze von 1,5 Prozent für die JTF-Regionen Mitteldeutsches Revier, Lausitzer Revier und Chemnitz. Eine Kombination mit dem ergänzenden Zuschuss-Programm Markteinführung Innovativer Produkte (EFRE) ist zulässig.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Gewerblich tätiges KMU oder Angehöriger freier Berufe
Sitz oder begünstigte Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
Innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen durch eigene Ideen oder FuE-Leistung
Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 30.000 und 500.000 Euro
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Im SAB Förderportal registrieren
Antragstellung erfolgt im SAB Förderportal. Registrieren oder anmelden, alternativ Antragstellung ohne Registrierung möglich.
- 02
Antrag einreichen
Antrag im Förderportal stellen. Geplant ist perspektivisch zudem die Möglichkeit zur Antragstellung über die Hausbank.
- 03
Bestätigungsmail abwarten und Vorhaben starten
Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigung liegen. Darlehenshöhe 30.000 bis 500.000 EUR je Vorhaben.
- 04
Darlehenszusage und Auszahlung
Auszahlung bei Darlehen bis 250.000 EUR in einer Tranche, darüber in bis zu drei Tranchen. Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung.
Häufige Fragen
Wer kann das Markteinführungsdarlehen MEP-D beantragen?
Wie hoch ist das Darlehen?
Welche Zinssätze gelten?
Kann ich das Darlehen mit anderen Förderungen kombinieren?
Wie sind Sicherheiten und Rückzahlung geregelt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Markteinführungsdarlehen MEP-D Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM)revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [03]Merkblatt Markteinführungsdarlehen (PDF)sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)