Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet. Gefördert werden Maßnahmen der digitalen Transformation, Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslabore, Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke sowie die Stärkung digitaler Kompetenzen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von Paragraf 18 EStG ausüben. Zuwendungsempfänger und Kooperationspartner müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben, und die Projekte müssen ihren Durchführungsort in Sachsen haben. Unterschieden wird zwischen stationären und mobilen Lokalen Innovationsräumen.
Passt LIfD — Lokale Innovationsräume für Digitalisierung Sachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers und der Kooperationspartner im Freistaat Sachsen
Durchführungsort des Projekts im Freistaat Sachsen
Detaillierte Projektplanung mit Zielen, Zielgruppen, Arbeitspaketen sowie Zeit-, Kosten- und Personalplanung
Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren
Bei stationären LIfD: cross-sektorale Kooperation mit benanntem Lead-Partner und Kooperationsvertrag
Was bekommst du konkret?
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent für Ausrüstung und bis zu 60 Prozent für Personal- und Sachausgaben. Stationäre Lokale Innovationsräume müssen als Kooperation cross-sektoraler Partner umgesetzt werden und einen Lead-Partner benennen, der die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung trägt und alleiniger Zuwendungsempfänger sowie Ansprechpartner gegenüber der Bewilligungsstelle ist; ein Kooperationsvertrag ist mit dem Projektantrag einzureichen. Bereits etablierte Vorhaben müssen eine erkennbare Nutzungserweiterung begründen und darstellen, wodurch sich ein neuer Anwendungsbereich ergibt; förderfähig sind dann nur die abgrenzbaren Ausgaben.
Wie stellst du den Antrag?
Wichtiger Hinweis der SAB: Aktuell gibt es keinen Förderaufruf für diese Richtlinie, so dass keine Antragstellung möglich ist. Zur Förderung von Projekten veröffentlicht das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird; der aktuelle Stand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren, das mit der Erstellung einer Vorhabenidee einschließlich Vorhabenbeschreibung beginnt. Mit der Vorhabenidee sind eine detaillierte Projektplanung inklusive Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete sowie Zeit-, Kosten- und Personalplanung und ein Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung vorzulegen.
Häufige Fragen
Kann derzeit ein Antrag gestellt werden?
Wie hoch ist der Fördersatz?
Was wird gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Was gilt für bereits etablierte Innovationsräume?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LIfD — Lokale Innovationsräume für Digitalisierung Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.