BundesBonus
Zuschuss Land

LIfD — Lokale Innovationsräume für Digitalisierung Sachsen

Der Freistaat Sachsen bezuschusst Lokale Innovationsräume für Digitalisierung: Co-Working-Modellprojekte, Innovations- und Lösungslabore, Digitallabore sowie Maßnahmen zur Stärkung digitaler Kompetenzen. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung unterstützt Maßnahmen zur Digitalisierung im Freistaat Sachsen nach Paragraf 2 Absatz 3 Buchstabe a bis e des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet. Gefördert werden Maßnahmen der digitalen Transformation, Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslabore, Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke sowie die Stärkung digitaler Kompetenzen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von Paragraf 18 EStG ausüben. Zuwendungsempfänger und Kooperationspartner müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben, und die Projekte müssen ihren Durchführungsort in Sachsen haben. Unterschieden wird zwischen stationären und mobilen Lokalen Innovationsräumen.

Schnell-Check

Passt LIfD — Lokale Innovationsräume für Digitalisierung Sachsen zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers und der Kooperationspartner im Freistaat Sachsen

Durchführungsort des Projekts im Freistaat Sachsen

Detaillierte Projektplanung mit Zielen, Zielgruppen, Arbeitspaketen sowie Zeit-, Kosten- und Personalplanung

Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren

Bei stationären LIfD: cross-sektorale Kooperation mit benanntem Lead-Partner und Kooperationsvertrag

Was bekommst du konkret?

Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent für Ausrüstung und bis zu 60 Prozent für Personal- und Sachausgaben. Stationäre Lokale Innovationsräume müssen als Kooperation cross-sektoraler Partner umgesetzt werden und einen Lead-Partner benennen, der die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung trägt und alleiniger Zuwendungsempfänger sowie Ansprechpartner gegenüber der Bewilligungsstelle ist; ein Kooperationsvertrag ist mit dem Projektantrag einzureichen. Bereits etablierte Vorhaben müssen eine erkennbare Nutzungserweiterung begründen und darstellen, wodurch sich ein neuer Anwendungsbereich ergibt; förderfähig sind dann nur die abgrenzbaren Ausgaben.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtiger Hinweis der SAB: Aktuell gibt es keinen Förderaufruf für diese Richtlinie, so dass keine Antragstellung möglich ist. Zur Förderung von Projekten veröffentlicht das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird; der aktuelle Stand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Für die Antragstellung gilt ein zweistufiges Verfahren, das mit der Erstellung einer Vorhabenidee einschließlich Vorhabenbeschreibung beginnt. Mit der Vorhabenidee sind eine detaillierte Projektplanung inklusive Ziele, Zielgruppen, Arbeitspakete sowie Zeit-, Kosten- und Personalplanung und ein Evaluationskonzept mit projektspezifischen und messbaren Indikatoren zur Zielerreichung vorzulegen.

Häufige Fragen

Kann derzeit ein Antrag gestellt werden?
Nach Angabe der SAB gibt es aktuell keinen Förderaufruf für diese Richtlinie, so dass keine Antragstellung möglich ist. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz veröffentlicht Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen mit jeweils benanntem Stichtag; über die Förderung wird im Wettbewerbsverfahren entschieden.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung mit bis zu 80 Prozent für Ausrüstung und bis zu 60 Prozent für Personal- und Sachausgaben der als förderfähig anerkannten Ausgaben und Kosten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen der digitalen Transformation, Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslabore, Digitallabore, multifunktionale Räume und Maßnahmen der Einbindung in Netzwerke sowie die Stärkung digitaler Kompetenzen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften sowie Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne von Paragraf 18 EStG ausüben. Zuwendungsempfänger und Kooperationspartner müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben.
Was gilt für bereits etablierte Innovationsräume?
Bereits etablierte Vorhaben müssen eine erkennbare Nutzungserweiterung begründen und darstellen, wodurch sich ein neuer Anwendungsbereich ergibt. Förderfähig sind dann nur die abgrenzbaren Ausgaben.

Mehr zu LIfD — Lokale Innovationsräume für Digitalisierung Sachsen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LIfD — Lokale Innovationsräume für Digitalisierung Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken