BundesBonus
Förderkredit Land

Konsortialkredite der SAB Sachsen

Die SAB beteiligt sich an Bankkonsortien, um Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen zu unterstützen. Sie stellt Liquidität als Innen-Konsorte bereit oder beteiligt sich haftungsseitig an Krediten der Hausbanken.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Finanzierungsanteil bis 50 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Über Konsortialfinanzierungen unterstützt die SAB Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern. Die SAB stellt die erforderliche Liquidität als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbanken nach Maßgabe des Konsortialvertrages bereit. Alternativ beteiligt sie sich durch Haftungsübernahme an Krediten der Hausbanken im Wege der haftungsseitigen Unterbeteiligung. Nach Vorabstimmung kann die SAB für Hausbanken die Refinanzierung innerhalb des Konsortiums übernehmen. Finanziert werden schwerpunktmäßig Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung sowie Verkehr einschließlich Logistik und öffentlichem Personennahverkehr, Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege, soziale, kommunale und überregionale Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus, Investitionen in erneuerbare Energien, Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums sowie Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.

Schnell-Check

Passt Konsortialkredite der SAB Sachsen zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen oder Gebietskörperschaft

Einladung durch eine oder mehrere konsortialführende Banken

SAB-Anteil maximal 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs

SAB ist nicht größter Kreditgeber und übernimmt keine Konsortialführerschaft

Keine Zugehörigkeit zu den Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder

Was bekommst du konkret?

Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt. Die Konditionen wie Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision und Besicherung werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben. Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach ihrer Prüfung als grundsätzlich banküblich angesehen werden. Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens und kann nicht größter Kreditgeber sein. Die Konsortialführerschaft übernimmt sie nicht.

Wie stellst du den Antrag?

Die Finanzierung der SAB erfolgt auf Einladung einer oder mehrerer Banken im Rahmen von Bankkonsortien. Der Weg führt daher über die Hausbank, die das Konsortium führt; die SAB tritt als Innen-Konsorte oder haftungsseitiger Unterbeteiligter hinzu. Ausgeschlossen sind Vorhaben nach den Ausschlusskriterien der SAB für kontroverse Geschäftsfelder. Berücksichtigt werden insbesondere Unternehmen und Gebietskörperschaften, die ESG-Kriterien beachten.

Häufige Fragen

Wie hoch kann sich die SAB an einer Konsortialfinanzierung beteiligen?
Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens. Sie kann dabei nicht größter Kreditgeber sein und übernimmt nicht die Konsortialführerschaft.
In welchen Formen beteiligt sich die SAB?
Die SAB stellt die erforderliche Liquidität als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbanken nach Maßgabe des Konsortialvertrages bereit. Alternativ beteiligt sie sich durch Haftungsübernahme an Krediten der Hausbanken im Wege der haftungsseitigen Unterbeteiligung. Nach Vorabstimmung kann sie auch die Refinanzierung innerhalb des Konsortiums übernehmen.
Welche Vorhaben werden schwerpunktmäßig finanziert?
Finanziert werden Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung sowie Verkehr, Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens, soziale, kommunale und überregionale Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus, Investitionen in erneuerbare Energien, Vorhaben im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
Wie werden die Konditionen festgelegt?
Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt. Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision und Besicherung werden individuell zwischen Darlehensnehmer und Konsortium vereinbart. Die SAB übernimmt diese Konditionen, sofern sie nach ihrer Prüfung banküblich sind.

Mehr zu Konsortialkredite der SAB Sachsen und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Konsortialkredite der SAB Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Teilen
Merken