Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Finanzierungsanteil | bis 50 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Über Konsortialfinanzierungen unterstützt die SAB Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern. Die SAB stellt die erforderliche Liquidität als Innen-Konsorte unter Federführung der Hausbanken nach Maßgabe des Konsortialvertrages bereit. Alternativ beteiligt sie sich durch Haftungsübernahme an Krediten der Hausbanken im Wege der haftungsseitigen Unterbeteiligung. Nach Vorabstimmung kann die SAB für Hausbanken die Refinanzierung innerhalb des Konsortiums übernehmen. Finanziert werden schwerpunktmäßig Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Energie- und Wärmeversorgung sowie Verkehr einschließlich Logistik und öffentlichem Personennahverkehr, Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege, soziale, kommunale und überregionale Infrastrukturmaßnahmen, Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus, Investitionen in erneuerbare Energien, Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums sowie Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmen oder Gebietskörperschaft
Einladung durch eine oder mehrere konsortialführende Banken
SAB-Anteil maximal 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs
SAB ist nicht größter Kreditgeber und übernimmt keine Konsortialführerschaft
Keine Zugehörigkeit zu den Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfelder
Was bekommst du konkret?
Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt. Die Konditionen wie Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision und Besicherung werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben. Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach ihrer Prüfung als grundsätzlich banküblich angesehen werden. Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 Prozent des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens und kann nicht größter Kreditgeber sein. Die Konsortialführerschaft übernimmt sie nicht.
Wie stellst du den Antrag?
Die Finanzierung der SAB erfolgt auf Einladung einer oder mehrerer Banken im Rahmen von Bankkonsortien. Der Weg führt daher über die Hausbank, die das Konsortium führt; die SAB tritt als Innen-Konsorte oder haftungsseitiger Unterbeteiligter hinzu. Ausgeschlossen sind Vorhaben nach den Ausschlusskriterien der SAB für kontroverse Geschäftsfelder. Berücksichtigt werden insbesondere Unternehmen und Gebietskörperschaften, die ESG-Kriterien beachten.
Häufige Fragen
Wie hoch kann sich die SAB an einer Konsortialfinanzierung beteiligen?
In welchen Formen beteiligt sich die SAB?
Welche Vorhaben werden schwerpunktmäßig finanziert?
Wie werden die Konditionen festgelegt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Konsortialkredite der SAB Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Ausschlusskriterien für kontroverse Geschäftsfeldersab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.