BundesBonus
Zuschuss · bis 80 % Land

FRL KliWob — Klimaneutraler Wohngebäudebestand Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert investive und modellhafte Vorhaben, die einen klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestand schaffen. Gefördert werden innovative Bauverfahren und Materialien, die über den anerkannten Stand der Technik hinausgehen und einen nachgewiesenen innovationsbedingten Mehraufwand aufweisen.

Max. Förderung
1,5 Mio. €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe 300.000 € – 1,5 Mio. €
Förderquote 80 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit der Förderrichtlinie KliWob unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung Fördermaßnahmen für investive und modellhafte Vorhaben zur Schaffung eines klimaneutralen und bezahlbaren Wohngebäudebestands. Im Mittelpunkt stehen innovative Bauverfahren und Baumaterialien zur energetischen Ertüchtigung von Wohngebäuden, auch bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz und bei Baudenkmälern, sofern eine Wohnraumnutzung beabsichtigt ist. Gefördert wird ressourcen- und energieeffizienter Wohnraum, vorrangig im Kontext von Umnutzung, Erweiterung durch Umbau, Anbau oder Aufstockung sowie der Erschließung von Innenentwicklungspotentialen durch Lückenschluss oder Nachverdichtung. Das Programm soll innovative und übertragbare Wege hin zu einem klimaneutralen Wohngebäudebestand aufzeigen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Lage des Gebäudes im Freistaat Sachsen

Maßnahme geht über den allgemein anerkannten Stand der Technik hinaus

Nachgewiesener innovationsbedingter Mehraufwand gegenüber marktüblicher Standardlösung

Positives Votum der Fachjury erforderlich

Zuwendungshöhe von mindestens 300.000 Euro

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag80 %1,5 Mio. €

Was bekommst du konkret?

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben, jedoch maximal in Höhe von 25 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zuwendungshöhe ist auf 1,5 Millionen Euro als Obergrenze begrenzt. Von der Förderung ausgenommen sind Vorhaben mit einer Zuwendungshöhe von weniger als 300.000 Euro. Zuwendungsfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die über den allgemein anerkannten Stand der Technik hinausgehen und einen nachgewiesenen innovationsbedingten Mehraufwand im Vergleich zu einer marktüblichen Standardlösung aufweisen. Sonstige Förderprogramme oder Finanzhilfen des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder von Kommunen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen; eine Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben ist bis zur Förderhöchstquote zulässig, sofern die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für FRL KliWob — Klimaneutraler Wohngebäudebestand Sachsen
1.875.000 €

Förderfähig sind max. 1.875.000 €

Rechnerische Schätzung
1.500.000 €

pro Antrag

Förderquote80%
  • Gesamtkosten1.875.000 €
  • Förderfähige Basis1.875.000 €
  • Zuschuss– 1.500.000 €
  • Dein Eigenanteil375.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Das Verfahren ist zweistufig. Zunächst werden Projektideen über das Förderportal der SAB eingereicht, die eine Fachjury bewertet und zur Förderung vorschlägt. Nach Mitteilung eines positiven Votums erfolgt die konkrete Antragstellung ebenfalls über das Förderportal. Ein positives Votum der Fachjury ist zwingende Voraussetzung für die Förderung. Die Einreichungszeiträume werden von der SAB je Förderaufruf bekanntgegeben; der aktuelle Aufruf und die geltende Einreichungsfrist sind vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Die Beantragung von Auszahlungen sowie die Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgen ebenfalls über das Förderportal.

Häufige Fragen

Wer kann eine Förderung nach der FRL KliWob erhalten?
Antragsberechtigt sind kommunale, genossenschaftliche und privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen, private Bauherren, Vereine sowie Wohneigentümergemeinschaften. Voraussetzung ist, dass das Gebäude im Freistaat Sachsen liegt.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Mehrausgaben, jedoch maximal in Höhe von 25 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zuwendungshöhe ist auf 1,5 Millionen Euro begrenzt. Vorhaben mit einer Zuwendungshöhe unter 300.000 Euro sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert wird ressourcen- und energieeffizienter Wohnraum, vorrangig im Kontext von Umnutzung, Erweiterung durch Umbau, Anbau oder Aufstockung sowie der Erschließung von Innenentwicklungspotentialen durch Lückenschluss oder Nachverdichtung. Einbezogen sind auch besonders erhaltenswerte Bausubstanz und Baudenkmäler, sofern eine Wohnraumnutzung beabsichtigt ist.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst wird eine Projektidee über das Förderportal der SAB eingereicht und von einer Fachjury bewertet. Erst nach einem positiven Votum ist die konkrete Antragstellung möglich, ebenfalls über das Förderportal.
Kann KliWob mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Sonstige Förderprogramme oder Finanzhilfen des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Europäischen Union oder von Kommunen sind für das Vorhaben vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Kombination für dieselben zuwendungsfähigen Ausgaben ist bis zur Förderhöchstquote zulässig, solange die beihilferechtlichen Förderhöchstgrenzen nicht überschritten werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    FRL KliWob — Klimaneutraler Wohngebäudebestand Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    FRL KliWob — Richtlinie vom 12. November 2025
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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