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Zuschuss · bis 50 % Land Aktuell bis 31.12.2026

Sachsen: Zuschuss für innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungen (InnoVAM)

Die SAB-Förderung für Innovationsveranstaltungen ist ein Zuschuss des Freistaats Sachsen für Workshops, Kooperationsforen, Fachkongresse und Symposien in Sachsen, die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für Konzeption, Organisation und Durchführung mit bis zu 50 %, höchstens 60.000 Euro je Veranstaltung. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Verbände.

Max. Förderung
60.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Sächsische Aufbaubank

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Förderhöhe bis zu 60.000 €
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Freistaat Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (Teil E der Richtlinie Landes-Technologieförderung) die Vorbereitung und Durchführung nationaler und internationaler Veranstaltungsformate, die die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken. Gefördert werden innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Formate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse und mehrtägige Fachsymposien.

Zuwendungen gibt es auch für Veranstaltungen in Sachsen, die sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebern erleichtern und Kapitalgeber auf den Freistaat aufmerksam machen sollen. Internationale Veranstaltungen sollen zusätzlich die Sichtbarkeit des Technologiestandorts Sachsen erhöhen. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben für Feinkonzeption, Organisation, Umsetzung und Dokumentation der Veranstaltung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie ein Unternehmen, eine Hochschule oder Forschungseinrichtung, ein Verband oder eine sonstige Organisation der Wirtschaft?
Findet die Veranstaltung in Sachsen statt?
Ist das Thema innovations- und technologiepolitisch relevant für die sächsische Wirtschaft?
Ist die Veranstaltung nicht schon aus einem anderen öffentlichen Programm gefördert?
Haben Sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %60.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Anteilfinanzierung von bis zu 50 % der förderfähigen Projektausgaben, höchstens in Höhe der nicht durch andere Einnahmen des Veranstalters gedeckten Ausgaben und höchstens 60.000 Euro pro Veranstaltung. Bei internationalen Veranstaltungen sind Ausnahmen von dieser Regel zulässig, soweit das zur Durchführung in Sachsen erforderlich ist. Wiederkehrende oder inhaltlich vergleichbare Veranstaltungsformate desselben Antragstellers können stufenweise gefördert werden. Ausgezahlt wird nach Rechnungslegung und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Sachsen
120.000 €

Förderfähig sind max. 120.000 €

Rechnerische Schätzung
60.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten120.000 €
  • Förderfähige Basis120.000 €
  • Zuschuss– 60.000 €
  • Dein Eigenanteil60.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Wie stellst du den Antrag?

Das Verfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Interessenten jederzeit eine Projektskizze bei der SAB ein (Formular VD 61563), möglichst mindestens sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin. Die SAB trifft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Vorauswahl, vor allem nach Bezug zur Richtlinie und Bedeutung des Themas für die sächsische Wirtschaft, und kann Interessenten zur Präsentation einladen. Bei positiver Bewertung fordert die SAB einen förmlichen Förderantrag an (VD 63529) und entscheidet darüber. Das Vorhaben darf erst nach dieser Entscheidung beginnen. Die zugrunde liegende Richtlinie Landes-Technologieförderung gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für Innovationsveranstaltungen in Sachsen?
Bis zu 50 % der förderfähigen Projektausgaben, höchstens in Höhe der nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben und höchstens 60.000 Euro pro Veranstaltung. Bei internationalen Veranstaltungen sind Ausnahmen zulässig, soweit sie zur Durchführung in Sachsen erforderlich sind.
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Formate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse und mehrtägige Fachsymposien in Sachsen, außerdem Veranstaltungen, die sächsischen Unternehmen den Zugang zu Kapitalgebern erleichtern.
Wann sollte ich die Projektskizze einreichen?
Projektskizzen können jederzeit bei der SAB eingereicht werden, grundsätzlich mindestens sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin. Erst nach positiver Bewertung folgt der förmliche Förderantrag.
Welche Kosten sind förderfähig?
Personal- und Sachausgaben für die Feinkonzeption, die Organisation, die Umsetzung und die Dokumentation der Veranstaltung. Teilnahmegebühren, Sponsoring und andere Einnahmen mindern den Zuschuss.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Richtlinie Landes-Technologieförderung (REVOSax)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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