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EFRE-Förderrichtlinie SMS — Gesundheits- und Pflegewirtschaft Sachsen

Der Freistaat Sachsen bezuschusst Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft aus Mitteln des EFRE. Gefördert werden unter anderem E-Health, digitale Gesundheitsanwendungen, altersgerechte Assistenzsysteme und sektorenübergreifende Pflegenetzwerke.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die EFRE-Förderrichtlinie SMS 2021-2027 unterstützt Investitionen in Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft, um Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, durch die die Versorgung der Bevölkerung und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure verbessert werden, insbesondere durch Vernetzung von Bürgern, Patienten sowie Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleistern. Thematische Schwerpunkte sind E-Health und digitale Gesundheitsanwendungen, altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, intelligente sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler Vernetzung von Einrichtungen, soziale Innovationen sowie innovative Modellvorhaben. Zuwendungsempfänger sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten, gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine und Stiftungen unter derselben Bedingung sowie Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Produkt, Verfahren oder Dienstleistung ist neu

KMU oder vorhabenbezogene Zusammenarbeit mit einem KMU

Abgrenzung zu Pflichtaufgaben, zum Kernbereich der Versorgung und zu anderen Fördermöglichkeiten dargelegt

Digitalisierungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit der nationalen Telematikinfrastruktur und mit offenen Schnittstellen

Laufzeit des Vorhabens möglichst nicht über 36 Monate

Was bekommst du konkret?

Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung beträgt in Abhängigkeit beihilferechtlicher Bestimmungen in der stärker entwickelten Region bis zu 60 Prozent und in der Übergangsregion bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen beträgt die Zuwendung bis zu 80 Prozent. Diese Förderquoten gelten bei Anwendung der De-minimis-Förderung; ist diese ausgeschöpft, erfolgt die Förderung nach Artikel 25 AGVO. Dabei ergibt sich für kleine Unternehmen eine Gesamtförderquote von 60 Prozent aus 25 Prozent Basisförderquote für experimentelle Entwicklung, 20 Prozent Zuschlag für kleine Unternehmen und 15 Prozent Zuschlag bei wirksamer Zusammenarbeit; für mittlere Unternehmen ergibt sich eine Gesamtförderquote von 50 Prozent. Die Laufzeit der Vorhaben sollte 36 Monate nicht überschreiten. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Fremdleistungen, Reisekosten zu Fachveranstaltungen, die Anmeldung und den Erwerb von Schutzrechten sowie sonstige Sachausgaben und Personalausgaben für Forscher, Techniker und unterstützende Personen. Indirekte Ausgaben werden mit einer Gemeinkostenpauschale von 25 Prozent berücksichtigt.

Wie stellst du den Antrag?

Wichtiger Hinweis der SAB: Aktuell gibt es keinen Förderaufruf für diese Richtlinie, so dass keine Antragstellung möglich ist. Zur Förderung von Projekten veröffentlicht das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen, die zu einem benannten Stichtag einzureichen sind und über deren Förderung im Wettbewerbsverfahren entschieden wird; der aktuelle Stand ist vor einer Antragstellung bei der SAB zu erfragen. Die Antragstellung erfolgt im Förderportal durch Hochladen des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags und der erforderlichen Unterlagen; die SAB bestätigt den Antragseingang. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor der Bestätigung des Förderantrages liegen, sonst entfällt die Förderung. Für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2025 ist die Abrechnung nach Selbstkosten nach Nummer 5 NBest-EU-Kosten nicht mehr zugelassen.

Häufige Fragen

Kann derzeit ein Antrag gestellt werden?
Nach Angabe der SAB gibt es aktuell keinen Förderaufruf für diese Richtlinie, so dass keine Antragstellung möglich ist. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen mit jeweils benanntem Stichtag; über die Förderung wird im Wettbewerbsverfahren entschieden.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Zuwendung beträgt in der stärker entwickelten Region bis zu 60 Prozent und in der Übergangsregion bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen beträgt sie bis zu 80 Prozent. Diese Quoten gelten bei De-minimis-Förderung; andernfalls gilt Artikel 25 AGVO mit 60 Prozent Gesamtquote für kleine und 50 Prozent für mittlere Unternehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten, gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine und Stiftungen unter derselben Bedingung sowie Unternehmen, die der KMU-Definition nicht entsprechen, sofern sie vorhabenbezogen mit KMU zusammenarbeiten.
Welche Vorhaben werden thematisch gefördert?
Gefördert werden Forschung und Entwicklung in den Bereichen E-Health und digitale Gesundheitsanwendungen, altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, intelligente sektorenübergreifende und interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich digitaler Vernetzung, soziale Innovationen sowie innovative Modellvorhaben.
Was hat sich für Bewilligungen ab 2025 geändert?
Für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2025 gilt abweichend von V. Nr. 6 der Richtlinie, dass die Abrechnung nach Selbstkosten nach Nummer 5 NBest-EU-Kosten nicht mehr zugelassen ist.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    EFRE-Förderrichtlinie SMS — Gesundheits- und Pflegewirtschaft Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    EFRE-Förderrichtlinie SMS 2021-2027
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  3. [03]
    EU-Rahmenrichtlinie
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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