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Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) der Saechsischen Aufbaubank (SAB) finanziert Digitalisierungsvorhaben saechsischer KMU und Freiberufler mit zinsgünstigen Darlehen von 30.000 bis 250.000 Euro — bis zu 100 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen, ohne Sicherheiten und ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung bei vorzeitiger Tilgung.

Max. Kreditrahmen
250.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe 30.000 € – 250.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) der SAB fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus in Unternehmen. Gefördert werden direkte Ausgaben für Fremdleistungen zur Planung und Realisierung, Anschaffung von Hardware und Software sowie Schulungen. Besonders kleine Unternehmen und junge KMU profitieren vom Nachrang des Darlehens und von bis zu 100 % Finanzierungsquote.

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Antragsberechtigt sind gewerblich taetige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemaess EU-KMU-Definition sowie Angehoerige freier Berufe (z. B. Aerzte, Steuerberater, Architekten). Existenzgruender sind erst ab dem vierten Jahr nach Gruendung foerderfaehig. Konzerne und Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder die zu begruenstigende Betriebsstaette im Freistaat Sachsen haben. Vorhaben ausserhalb Sachsens sind nicht foerderfaehig, auch wenn der Unternehmenssitz in Sachsen liegt.

Das Digitalisierungsvorhaben muss ein Mindestvolumen von 30.000 Euro an zuwendungsfaehigen Ausgaben erreichen. Die maximale Darlehenssumme betraegt 250.000 Euro je Vorhaben. Mehrere Vorhaben desselben Unternehmens koennen separat beantragt werden.

Das Vorhaben muss nachweisbar den digitalen Reifegrad des Unternehmens erhoehen, komplexe Geschaeftsprozesse digitalisieren oder neue bzw. verbesserte Geschaeftsmodelle erschliessen. Nicht foerderfaehig sind: Pflichtaufwendungen fuer gesetzliche Compliance, reine Grundausstattung an IKT-Hardware, Telekommunikationsgeraete sowie Onlinemarketingmassnahmen.

Mit dem Vorhaben darf vor Erhalt der offiziellen Bewilligungsbestaetigung durch die SAB nicht begonnen werden. Fuer den Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU-Status oder Freiberufler

Antragsberechtigt sind gewerblich taetige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemaess EU-KMU-Definition sowie Angehoerige freier Berufe (z. B. Aerzte, Steuerberater, Architekten). Existenzgruender sind erst ab dem vierten Jahr nach Gruendung foerderfaehig. Konzerne und Grossunternehmen sind ausgeschlossen.

Sitz oder Betriebsstaette in Sachsen

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder die zu begruenstigende Betriebsstaette im Freistaat Sachsen haben. Vorhaben ausserhalb Sachsens sind nicht foerderfaehig, auch wenn der Unternehmenssitz in Sachsen liegt.

Mindest-Projektvolumen 30.000 Euro

Das Digitalisierungsvorhaben muss ein Mindestvolumen von 30.000 Euro an zuwendungsfaehigen Ausgaben erreichen. Die maximale Darlehenssumme betraegt 250.000 Euro je Vorhaben. Mehrere Vorhaben desselben Unternehmens koennen separat beantragt werden.

Qualifiziertes Digitalisierungsvorhaben

Das Vorhaben muss nachweisbar den digitalen Reifegrad des Unternehmens erhoehen, komplexe Geschaeftsprozesse digitalisieren oder neue bzw. verbesserte Geschaeftsmodelle erschliessen. Nicht foerderfaehig sind: Pflichtaufwendungen fuer gesetzliche Compliance, reine Grundausstattung an IKT-Hardware, Telekommunikationsgeraete sowie Onlinemarketingmassnahmen.

Vorhaben noch nicht begonnen

Mit dem Vorhaben darf vor Erhalt der offiziellen Bewilligungsbestaetigung durch die SAB nicht begonnen werden. Fuer den Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Foerderfaehigkeit pruefen

    Vor der Antragstellung pruefen, ob das geplante Digitalisierungsvorhaben die Mindestanforderungen erfuellt: Projektvolumen mindestens 30.000 Euro, klarer Digitalisierungsbezug (kein reines Onlinemarketing, keine Grundausstattung), Unternehmenssitz in Sachsen und KMU-Status. Die SAB bietet telefonische Erstberatung ueber das Servicecenter Gewerbefinanzierungen an.

  2. 02

    Antragsweg waehlen: Foerderportal oder Hausbank

    Der Antrag kann direkt ueber das SAB-Foerderportal (foerderportal.sachsen.de) gestellt werden oder ueber die eigene Hausbank, die den Antrag digital an die SAB weiterleitet. Beim Hausbank-Weg verpflichtet sich die Bank, die SAB-Konditionen ungeschmaelert weiterzugeben. Wichtig: In beiden Faellen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

  3. 03

    Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen

    Benoetigt werden: ausgefuelltes Antragsformular, Vorhabensbeschreibung mit Darstellung des Digitalisierungsziels, aktueller Jahresabschluss bzw. BWA, ggf. Businessplan bei juengeren Unternehmen sowie De-minimis-Erklaerung ueber erhaltene Beihilfen der letzten drei Steuerjahre. Nach vollstaendigem Eingang der Unterlagen erhaelt der Antragsteller eine E-Mail-Bestaetigung.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid der SAB abwarten

    Die SAB prueft den Antrag und erstellt nach positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid bzw. einen Darlehensvertrag. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags fuer das Vorhaben gilt als Vorhabenbeginn.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und Mittelabruf beantragen

    Nach Bewilligung wird das Digitalisierungsvorhaben umgesetzt. Die Darlehensmittel werden entsprechend dem Projektfortschritt abgerufen. Alle Ausgaben muessen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden. Die SAB kann im Rahmen der Verwendungsnachweispruefung Belege anfordern.

  6. 06

    Darlehen zurueckzahlen — vorzeitig ohne Strafzins moeglich

    Nach Ablauf des tilgungsfreien ersten Jahres beginnt die monatliche Rueckzahlung des Darlehens in gleichmaessigen Raten ueber die verbleibende Laufzeit (maximal 5 Jahre). Eine vorzeitige Teil- oder Vollrueckzahlung ist jederzeit ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich, was Flexibilitaet bei positiver Unternehmensentwicklung bietet.

Häufige Fragen

Wer darf das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder foerderfaehiger Betriebsstaette in Sachsen sowie Angehoerige freier Berufe — also etwa Aerzte, Zahnaerzte, Architekten, Rechts- oder Steuerberater. Existenzgruender koennen erst ab dem vierten Jahr nach Unternehmensgruendung einen Antrag stellen. Grossunternehmen ausserhalb der EU-KMU-Definition sind vom Programm ausgeschlossen. Massgeblich fuer den KMU-Status ist die EU-Empfehlung 2003/361/EG: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz hoechstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme hoechstens 43 Mio. Euro.
Welche Digitalisierungsvorhaben werden durch den Digi-D gefoerdert?
Gefoerdert werden Investitionen, die den digitalen Reifegrad des Unternehmens spuerbar steigern. Konkret foerderfaehig sind: Fremdleistungen fuer die Planung und Implementierung digitaler Loesungen, Anschaffung von Hard- und Software (z. B. ERP-Systeme, Cloud-Infrastruktur, Cybersecurity-Loesungen), Einfuehrung neuer digitaler Systeme sowie Qualifizierungsmassnahmen fuer Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vorhaben. Nicht foerderfaehig sind Personalkosten des eigenen Unternehmens, IKT-Grundausstattung, Telekommunikationsgeraete sowie reine Onlinemarketingmassnahmen.
Wie hoch ist die Foerderquote und bis zu welchem Betrag wird finanziert?
Die SAB finanziert je nach Unternehmensgroesse bis zu 100 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen sowie bis zu 70 Prozent bei etablierten oder jungen mittleren Unternehmen. Das Darlehen betraegt mindestens 30.000 Euro und hoechstens 250.000 Euro pro Vorhaben. Bei jungen kleinen Unternehmen kann auf Sicherheiten verzichtet werden und eine Nachrangigkeit des Darlehens vereinbart werden, was die Eigenkapitalbasis schont.
Welche Zinsen und Konditionen gelten fuer den Digi-D?
Der Sollzins betraegt 1,5 Prozent p. a. nominell fuer Vorhaben, die aus dem Europaeischen Fonds fuer den Just Transition Fund (JTF) in den saechsischen Kohlerevieren (Lausitz, Mitteldeutsches Revier, Chemnitz-Bereich) finanziert werden, und 2,5 Prozent p. a. nominell fuer aus Landesmitteln finanzierte Vorhaben. Die Laufzeit betraegt bis zu 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei. Danach erfolgt die Rueckzahlung in monatlichen Raten. Eine vorzeitige vollstaendige oder teilweise Tilgung ist jederzeit ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich.
Wie laeuft die Antragstellung bei der SAB ab?
Der Antrag kann auf zwei Wegen gestellt werden: erstens direkt ueber das digitale Foerderportal der SAB (foerderportal.sachsen.de), wo Antrag und Unterlagen vollstaendig hochgeladen werden; zweitens ueber die Hausbank, die den Antrag digital an die SAB weiterleitet und sich verpflichtet, die SAB-Konditionen ungekuerzt weiterzugeben. In beiden Faellen gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt der schriftlichen Bewilligung begonnen werden. Nach Eingang der vollstaendigen Unterlagen wird per E-Mail bestaetigt.
Kann der Digi-D mit anderen SAB- oder KfW-Programmen kombiniert werden?
Ja, der Digi-D kann mit ergaenzenden Foerderprogrammen kombiniert werden. Insbesondere ist eine Kombination mit dem Digitalisierungszuschuss (Digi-Z) der SAB moeglich, der als Zuschuss parallel zum Darlehen fuer dasselbe Vorhaben beantragt werden kann. Auch eine Kombination mit KfW-Programmen (z. B. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit) ist grundsaetzlich zulaessig, sofern die zulassigen Beihilfegrenzen — insbesondere die De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro ueber drei Steuerjahre — nicht ueberschritten werden. Die SAB prueft die Kumulierungsregeln im Einzelfall.
Was ist die De-minimis-Regelung und wie betrifft sie den Digi-D?
Der Digi-D wird teilweise als De-minimis-Beihilfe gemaess EU-Verordnung Nr. 2023/2831 gewaehrt. Die De-minimis-Regelung erlaubt staatliche Beihilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 300.000 Euro innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren, ohne dass eine formale EU-Beihilfegenehmigung erforderlich ist. Antragsteller muessen im Foerderantrag bestaetigen, welche De-minimis-Beihilfen sie im laufenden und den beiden vorangegangenen Steuerjahren erhalten haben. Bei Vorhaben in JTF-Gebieten kann alternativ die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als Rechtsgrundlage gelten, was hoehere Foerdergrenzen ermoeglichen kann.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

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  3. [03]
  4. [04]
    EU-Verordnung 2023/2831 — De-minimis-Beihilfen
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
  5. [05]