Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
| Förderhöhe | 30.000 € – 250.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) der SAB fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus in Unternehmen. Gefördert werden direkte Ausgaben für Fremdleistungen zur Planung und Realisierung, Anschaffung von Hardware und Software sowie Schulungen. Besonders kleine Unternehmen und junge KMU profitieren vom Nachrang des Darlehens und von bis zu 100 % Finanzierungsquote.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU-Status oder Freiberufler
Antragsberechtigt sind gewerblich taetige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemaess EU-KMU-Definition sowie Angehoerige freier Berufe (z. B. Aerzte, Steuerberater, Architekten). Existenzgruender sind erst ab dem vierten Jahr nach Gruendung foerderfaehig. Konzerne und Grossunternehmen sind ausgeschlossen.
Sitz oder Betriebsstaette in Sachsen
Das Unternehmen muss seinen Sitz oder die zu begruenstigende Betriebsstaette im Freistaat Sachsen haben. Vorhaben ausserhalb Sachsens sind nicht foerderfaehig, auch wenn der Unternehmenssitz in Sachsen liegt.
Mindest-Projektvolumen 30.000 Euro
Das Digitalisierungsvorhaben muss ein Mindestvolumen von 30.000 Euro an zuwendungsfaehigen Ausgaben erreichen. Die maximale Darlehenssumme betraegt 250.000 Euro je Vorhaben. Mehrere Vorhaben desselben Unternehmens koennen separat beantragt werden.
Qualifiziertes Digitalisierungsvorhaben
Das Vorhaben muss nachweisbar den digitalen Reifegrad des Unternehmens erhoehen, komplexe Geschaeftsprozesse digitalisieren oder neue bzw. verbesserte Geschaeftsmodelle erschliessen. Nicht foerderfaehig sind: Pflichtaufwendungen fuer gesetzliche Compliance, reine Grundausstattung an IKT-Hardware, Telekommunikationsgeraete sowie Onlinemarketingmassnahmen.
Vorhaben noch nicht begonnen
Mit dem Vorhaben darf vor Erhalt der offiziellen Bewilligungsbestaetigung durch die SAB nicht begonnen werden. Fuer den Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Foerderfaehigkeit pruefen
Vor der Antragstellung pruefen, ob das geplante Digitalisierungsvorhaben die Mindestanforderungen erfuellt: Projektvolumen mindestens 30.000 Euro, klarer Digitalisierungsbezug (kein reines Onlinemarketing, keine Grundausstattung), Unternehmenssitz in Sachsen und KMU-Status. Die SAB bietet telefonische Erstberatung ueber das Servicecenter Gewerbefinanzierungen an.
- 02
Antragsweg waehlen: Foerderportal oder Hausbank
Der Antrag kann direkt ueber das SAB-Foerderportal (foerderportal.sachsen.de) gestellt werden oder ueber die eigene Hausbank, die den Antrag digital an die SAB weiterleitet. Beim Hausbank-Weg verpflichtet sich die Bank, die SAB-Konditionen ungeschmaelert weiterzugeben. Wichtig: In beiden Faellen muss der Antrag vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
- 03
Unterlagen zusammenstellen und Antrag einreichen
Benoetigt werden: ausgefuelltes Antragsformular, Vorhabensbeschreibung mit Darstellung des Digitalisierungsziels, aktueller Jahresabschluss bzw. BWA, ggf. Businessplan bei juengeren Unternehmen sowie De-minimis-Erklaerung ueber erhaltene Beihilfen der letzten drei Steuerjahre. Nach vollstaendigem Eingang der Unterlagen erhaelt der Antragsteller eine E-Mail-Bestaetigung.
- 04
Bewilligungsbescheid der SAB abwarten
Die SAB prueft den Antrag und erstellt nach positiver Entscheidung einen Bewilligungsbescheid bzw. einen Darlehensvertrag. Erst nach Erhalt dieses Bescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags fuer das Vorhaben gilt als Vorhabenbeginn.
- 05
Vorhaben umsetzen und Mittelabruf beantragen
Nach Bewilligung wird das Digitalisierungsvorhaben umgesetzt. Die Darlehensmittel werden entsprechend dem Projektfortschritt abgerufen. Alle Ausgaben muessen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden. Die SAB kann im Rahmen der Verwendungsnachweispruefung Belege anfordern.
- 06
Darlehen zurueckzahlen — vorzeitig ohne Strafzins moeglich
Nach Ablauf des tilgungsfreien ersten Jahres beginnt die monatliche Rueckzahlung des Darlehens in gleichmaessigen Raten ueber die verbleibende Laufzeit (maximal 5 Jahre). Eine vorzeitige Teil- oder Vollrueckzahlung ist jederzeit ohne Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich, was Flexibilitaet bei positiver Unternehmensentwicklung bietet.
Häufige Fragen
Wer darf das Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) beantragen?
Welche Digitalisierungsvorhaben werden durch den Digi-D gefoerdert?
Wie hoch ist die Foerderquote und bis zu welchem Betrag wird finanziert?
Welche Zinsen und Konditionen gelten fuer den Digi-D?
Wie laeuft die Antragstellung bei der SAB ab?
Kann der Digi-D mit anderen SAB- oder KfW-Programmen kombiniert werden?
Was ist die De-minimis-Regelung und wie betrifft sie den Digi-D?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) — Programmseite SABsab.sachsen.dePrimärquelle
- [02]Foerderrichtlinie Darlehen fuer den Mittelstand (FRL DFM) — Rechtsgrundlagesab.sachsen.deRechtsgrundlage
- [03]Saechsische Aufbaubank — Foerderportal Unternehmensfinanzierungsab.sachsen.dePrimärquelle
- [04]EU-Verordnung 2023/2831 — De-minimis-Beihilfeneur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [05]Just Transition Fund (JTF) Sachsen — Strukturwandel Kohleregionensab.sachsen.deRegional