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Zuschuss · bis 60 % Land

Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB)

Der EFRE-kofinanzierte Digitalisierungszuschuss der SAB unterstützt Kleinstunternehmen, KMU und Angehörige der freien Berufe in Sachsen bei Heranführungs- und Transformationsprojekten der digitalen Transformation. Förderquote bis 60 Prozent, max. 100.000 Euro zuwendungsfähige direkte Ausgaben.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Zuständig
Sächsische Aufbaubank (SAB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderhöhe 5.000 € – 100.000 €
Förderquote 60 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (FRL Digi-Z) richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Gefördert werden Heranführungsprojekte für Kleinstunternehmen und komplexe Transformationsprojekte zur digitalen Transformation. Zuwendungsfähig sind Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, Anschaffung von Software und notwendiger Hardware sowie Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Schnell-Check

Passt Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen, KMU oder freier Beruf

Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen

Mindestens 5.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben

Vorhaben hat noch nicht begonnen

Projektdauer maximal 12 Monate

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 13.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    60 %
    100.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB)
166.667 €

Förderfähig sind max. 166.667 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote60%
  • Gesamtkosten166.667 €
  • Förderfähige Basis166.667 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil66.667 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Im SAB-Förderportal registrieren

    Im SAB-Förderportal (portal.sab.sachsen.de) registrieren oder als bereits registrierter Nutzer anmelden. Antragstellung auch ohne Registrierung möglich.

  2. 02

    Förderantrag vor Vorhabensbeginn online stellen

    Antrag online im SAB-Förderportal stellen. Der Starttermin des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen.

  3. 03

    Antrag rechtsverbindlich unterschreiben und hochladen

    Rechtsverbindlich unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen im Förderportal hochladen.

  4. 04

    Bestätigungsmail der SAB abwarten

    Die SAB bestätigt den Antragseingang per E-Mail. Erst danach darf mit dem Digitalisierungsvorhaben begonnen werden.

  5. 05

    Prüfung und Förderbescheid

    Die SAB prüft den Antrag. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Häufige Fragen

Wer kann den SAB-Digitalisierungszuschuss beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder eine zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße und Projektart: Heranführungsprojekte für Kleinstunternehmen bis 60 Prozent, Transformationsprojekte für Kleinst- und kleine Unternehmen bis 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bis 35 Prozent. Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozentpunkte bei Tarifbindung.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Förderfähig sind Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, Anschaffung von Software und notwendiger Hardware sowie Einführung der Lösung einschließlich Schulung. Voraussetzung ist der unmittelbare Projektbezug. Standard-Bürosoftware, Betriebssysteme und reine Grundausstattung wie Notebooks oder Smartphones sind nicht förderfähig.
Darf das Vorhaben vor der Bewilligung begonnen werden?
Nein. Der Vorhabensbeginn vor Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag führt zum Verlust der Förderung. Als Vorhabensbeginn gelten unter anderem Vertragsabschlüsse oder die Bezahlung einer Rechnung.
Wie lange darf das Projekt laufen?
Der Durchführungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Innerhalb dieser Frist müssen alle förderfähigen Ausgaben getätigt und nachgewiesen werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 (SAB) — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank (SAB)
  2. [02]
    Förderrichtlinie FRL Digi-Z (RevoSax)
    revosax.sachsen.deRechtsgrundlageSächsische Aufbaubank (SAB)