Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das SAB Bürgschaftsprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen einschließlich Existenzgründer, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen. Verbürgt werden Kredite und Avale für Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel in Form von Barkrediten, Avalen und Universalkrediten, auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen als Medienbürgschaften sowie in Einzelfällen Konsolidierungsmaßnahmen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen, die Verbürgung von Sanierungskrediten sowie die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers. Bei Unternehmen sogenannter sensibler Sektoren ist eine Förderung je nach Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht möglich; gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich. Für Bürgschaften unter 2,5 Millionen Euro ist die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zuständig.
Passt SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmenssitz oder zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen
Bürgschaftshöhe von 2,5 bis 20 Millionen Euro (darunter: Bürgschaftsbank Sachsen)
Bankübliche Sicherheiten stehen nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
Rückzahlung der verbürgten Kredite bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartbar
Antragstellung über die Hausbank vor Abschluss des Kreditvertrages
Was bekommst du konkret?
Die SAB ist Ansprechpartner bei der Gewährung von Bürgschaften für Nicht-KMU und für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,5 bis 20 Millionen Euro. Die Laufzeiten betragen bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahre für bauliche Investitionen, und bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. An Kosten fallen ein bei Antragstellung fälliges Bearbeitungsentgelt von einmalig 0,5 Prozent des beantragten Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 Euro, höchstens 15.000 Euro) sowie eine Bürgschaftsprovision von jährlich mindestens 0,5 Prozent des valutierenden Bürgschaftsbetrages an. Erwartet werden die Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten sowie eine persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Gesellschafterstellung wesentlichen Einfluss auf das antragstellende Unternehmen ausüben können. Die Gewährung erfolgt nach AGVO beziehungsweise als De-minimis-Beihilfe; eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird über die Hausbank eingereicht, einschließlich der Stellungnahme der Hausbank und der weiteren erforderlichen Unterlagen. Die Einreichung muss vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens erfolgen; maßgeblich ist der Antragseingang bei der SAB. Voraussetzung ist ein Unternehmenssitz beziehungsweise eine zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen sowie die Erwartung, dass die verbürgten Kredite bei normalem wirtschaftlichem Ablauf zurückgezahlt werden. Die SAB unterstützt bei der Strukturierung des Vorhabens.
Häufige Fragen
Ab welcher Bürgschaftshöhe ist die SAB zuständig?
Welche Maßnahmen können verbürgt werden?
Welche Kosten entstehen?
Wie lang sind die Laufzeiten?
Was ist von der Verbürgung ausgeschlossen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen — Offizielle Programmseitesab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
- [02]Bürgschaftsbank Sachsen — zuständig unter 2,5 Mio. Eurobbs-sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.