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SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen

Die SAB übernimmt Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von Unternehmen, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Zuständig ist sie für Nicht-KMU sowie für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,5 bis 20 Millionen Euro.

Zuständig
Sächsische Aufbaubank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Sächsische Aufbaubank
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das SAB Bürgschaftsprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler sowie natürliche Personen einschließlich Existenzgründer, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen. Verbürgt werden Kredite und Avale für Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel in Form von Barkrediten, Avalen und Universalkrediten, auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen als Medienbürgschaften sowie in Einzelfällen Konsolidierungsmaßnahmen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen, die Verbürgung von Sanierungskrediten sowie die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers. Bei Unternehmen sogenannter sensibler Sektoren ist eine Förderung je nach Bereich nur eingeschränkt oder gar nicht möglich; gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich. Für Bürgschaften unter 2,5 Millionen Euro ist die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zuständig.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmenssitz oder zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen

Bürgschaftshöhe von 2,5 bis 20 Millionen Euro (darunter: Bürgschaftsbank Sachsen)

Bankübliche Sicherheiten stehen nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

Rückzahlung der verbürgten Kredite bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartbar

Antragstellung über die Hausbank vor Abschluss des Kreditvertrages

Was bekommst du konkret?

Die SAB ist Ansprechpartner bei der Gewährung von Bürgschaften für Nicht-KMU und für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,5 bis 20 Millionen Euro. Die Laufzeiten betragen bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahre für bauliche Investitionen, und bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen. An Kosten fallen ein bei Antragstellung fälliges Bearbeitungsentgelt von einmalig 0,5 Prozent des beantragten Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 Euro, höchstens 15.000 Euro) sowie eine Bürgschaftsprovision von jährlich mindestens 0,5 Prozent des valutierenden Bürgschaftsbetrages an. Erwartet werden die Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten sowie eine persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Gesellschafterstellung wesentlichen Einfluss auf das antragstellende Unternehmen ausüben können. Die Gewährung erfolgt nach AGVO beziehungsweise als De-minimis-Beihilfe; eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird über die Hausbank eingereicht, einschließlich der Stellungnahme der Hausbank und der weiteren erforderlichen Unterlagen. Die Einreichung muss vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens erfolgen; maßgeblich ist der Antragseingang bei der SAB. Voraussetzung ist ein Unternehmenssitz beziehungsweise eine zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen sowie die Erwartung, dass die verbürgten Kredite bei normalem wirtschaftlichem Ablauf zurückgezahlt werden. Die SAB unterstützt bei der Strukturierung des Vorhabens.

Häufige Fragen

Ab welcher Bürgschaftshöhe ist die SAB zuständig?
Die SAB ist zuständig für Bürgschaften an Nicht-KMU sowie für KMU mit Bürgschaftshöhen von 2,5 bis 20 Millionen Euro. Bei Bürgschaften unter 2,5 Millionen Euro unterstützt die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH.
Welche Maßnahmen können verbürgt werden?
Verbürgt werden Kredite und Avale für Investitionen, Unternehmensnachfolgen, Betriebsmittel in Form von Barkrediten, Avalen und Universalkrediten, auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen als Medienbürgschaften sowie in Einzelfällen Konsolidierungsmaßnahmen.
Welche Kosten entstehen?
Bei Antragstellung wird ein Bearbeitungsentgelt von einmalig 0,5 Prozent des beantragten Bürgschaftsbetrages fällig, mindestens 250 Euro und höchstens 15.000 Euro. Hinzu kommt eine Bürgschaftsprovision von jährlich mindestens 0,5 Prozent des valutierenden Bürgschaftsbetrages.
Wie lang sind die Laufzeiten?
Die Laufzeiten betragen bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahre für bauliche Investitionen, und bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen.
Was ist von der Verbürgung ausgeschlossen?
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen, die Verbürgung von Sanierungskrediten sowie die nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Risiken des Kreditgebers.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen — Offizielle Programmseite
    sab.sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)
  2. [02]
    Bürgschaftsbank Sachsen — zuständig unter 2,5 Mio. Euro
    bbs-sachsen.dePrimärquelleSächsische Aufbaubank — Förderbank (SAB)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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