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Zuschuss · bis 1.000 € Land

Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland in Saarland

Das Saarland bezuschusst zusammen mit Bundesmitteln den Eigenanteil an Kinderwunschbehandlungen. Gefördert werden künstliche Befruchtungen per IVF und ICSI in den ersten vier Behandlungszyklen; die maximalen Fördersummen belaufen sich je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro des Eigenanteils.

Max. Förderung
1.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesamt für Soziales des Saarlandes
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesamt für Soziales des Saarlandes
Förderhöhe bis zu 1.000 €
Zielgruppe Privatperson, Familie

Worum geht es?

Wenn sich der Wunsch nach einem Kind nicht auf natürlichem Weg erfüllt, können Maßnahmen der assistierten Reproduktion helfen. Die Kosten solcher Behandlungen sind hoch, und die Krankenkassen übernehmen nur einen Teil davon. Das Saarland fördert deshalb seit dem 1. Januar 2022 aus Landesmitteln, ergänzt durch Mittel des zuständigen Bundesministeriums, den bei den Paaren verbleibenden Eigenanteil.

Bezuschusst wird ausdrücklich nur der Eigenanteil, den sonst kein anderer Leistungsträger trägt — also weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine Zusatzversicherung. Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des nach der Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils — aus Landesmitteln höchstens 500 Euro, der Bund beteiligt sich höchstens in gleicher Höhe; je nach Voraussetzung sind so 500 bis 1.000 Euro möglich.

Förderfähig sind die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Behandlungszyklen. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz stattfinden.

Beide Partner müssen ihren gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland haben. Für die Frau gilt eine Altersgrenze von 25 bis 40 Jahren, für den Mann von 25 bis 50 Jahren.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht daher nicht; der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Haben beide Partner ihren gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland?

Ist die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt?

25 € – 40 €

Ist der Mann zwischen 25 und 50 Jahre alt?

25 € – 50 €

Handelt es sich um eine IVF- oder ICSI-Behandlung?

Liegt die Behandlung innerhalb der ersten vier Zyklen?

Findet die Behandlung in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz statt?

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des nach der Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteils — aus Landesmitteln höchstens 500 Euro, der Bund beteiligt sich höchstens in gleicher Höhe. Die maximalen Fördersummen belaufen sich damit je nach Voraussetzung auf 500 bis 1.000 Euro. Bezuschusst wird ausschließlich der Eigenanteil, also der Teil, den weder Krankenkasse noch Zusatzversicherung übernehmen.
Welche Behandlungen werden gefördert?
Gefördert werden die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) in den ersten vier Behandlungszyklen. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz stattfinden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Beide Partner benötigen einen gemeinsamen Erstwohnsitz im Saarland. Für die Frau gilt eine Altersgrenze von 25 bis 40 Jahren, für den Mann von 25 bis 50 Jahren. Die Behandlung muss in einer anerkannten Einrichtung im Saarland oder im angrenzenden Rheinland-Pfalz erfolgen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein. Das Saarland fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann kein Zuschuss mehr gewährt werden. Eine frühzeitige Antragstellung ist deshalb sinnvoll.
Wer trägt die Förderung?
Das Saarland fördert aus Landesmitteln, ergänzt durch Mittel des zuständigen Bundesministeriums. Die Bearbeitung der Anträge übernimmt das Landesamt für Soziales des Saarlandes.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland — Offizielle Programmseite
    informationsportal-kinderwunsch.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
  2. [02]
    Landesamt für Soziales — Förderprogramm Kinderwunsch
    saarland.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
  3. [03]
    Landesamt für Soziales — Voraussetzungen und häufige Fragen
    saarland.dePrimärquelleLandesamt für Soziales des Saarlandes
  4. [04]
    Förderrichtlinien und Rechtsgrundlagen (Landesamt für Soziales)
    saarland.deRechtsgrundlageLandesamt für Soziales des Saarlandes

Diese Seite zeigt Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung im Saarland mit Fokus auf Saarland. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.