Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Förderhöhe | 200.000 € – 800.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm ego.-INKUBATOR unterstützt Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung und Erweiterung von Inkubatoren für akademische Unternehmensgründungen. Ziel ist es, unternehmeriches Denken in Hochschulen auszubauen, neue Lösungsansätze zu erforschen und akademische Gründungen zu fördern.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt als institutionelle Träger. Einzelne Gründer oder private Unternehmen können keinen Antrag stellen. Die Hochschule muss den Inkubator betreiben und ist Zuwendungsempfänger.
Mindestfordervolumen
Das Vorhaben muss ein förderfähiges Gesamtvolumen von mehr als 200.000 Euro umfassen. Kleinere Massnahmen werden nicht gefunden. Die maximale Forderhöhe beträgt 800.000 Euro je Projekt.
Hochschulstandort Sachsen-Anhalt
Die antragstellende Hochschule muss ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Inkubatoren ausserhalb des Bundeslandes werden nicht gefunden. Auch der zu errichtende oder zu erweiternde Inkubator muss am Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt betrieben werden.
Vollständiges Inkubator-Konzept
Mit dem Antrag ist ein umfassendes Konzept für den Inkubator einzureichen. Es muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell sowie die Einbindung von Hochschulgründernetzwerken oder Existenzgründungsbeauftragten nachweisen.
Förderfahige Massnahmen
Gefordertet werden: Errichtung oder Erweiterung von Gründerräumen, Werkstätten, Laboren, Pilot- und Versuchsanlagen; Personalausgaben für Betreuung und technischen Service; Sachausgaben wie Mietkosten, Betriebskosten und Öffentlichkeitsarbeit. Reine Konzeptarbeiten ohne bauliche oder infrastrukturelle Komponente sind nicht förderfähig.
Was bekommst du konkret?
Förderung der Einrichtung oder ergänzenden Einrichtung von Inkubatoren mit gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung (Gründerräume, Werkstätten, Labore, Pilot- und Versuchsanlagen). Finanzierung von Personalausgaben für Betreuungspersonal, Sachausgaben, Raummiete und Betriebskosten. Zuweisung bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 800.000 Euro.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Konzept entwickeln und Voraussetzungen prüfen
Die Hochschule prüft die Fördervoraussetzungen und entwickelt ein vollständiges Inkubator-Konzept. Es muss die geplante Infrastruktur (Gründerräume, Werkstätten, Labore), das Betreuungsmodell und die Einbindung von Hochschulgründernetzwerken oder Existenzgründungsbeauftragten umfassen. Das Vorhaben muss ein Fördervolumen von mehr als 200.000 Euro erreichen.
- 02
Registrierung im IB-Kundenportal
Die antragstellende Hochschule registriert sich im IB-Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, sofern noch kein Account besteht. Über das Portal werden alle Unterlagen digital eingereicht und der Antragsstatus verfolgt. Bei Fragen steht die IB.SA-Hotline (0800 56 007 57) bereit.
- 03
Antrag einreichen mit Formular AN-0-168
Der förmliche Antrag wird über das Formular AN-0-168 im IB-Kundenportal eingereicht. Beizufügen sind das vollständige Inkubator-Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Einbindung von Gründernetzwerken. Ausgaben dürfen vor dem bewilligten Förderbeginn nicht getatigt werden.
- 04
Fachliche Prüfung durch die IB.SA
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüft den Antrag auf Förderfahigkeit, Vollständigkeit und Einhaltung der Programmrichtlinien einschliesslich der EU-Strukturfondsanforderungen. Bei Rückfragen wendet sich die IB.SA direkt an die Hochschule. Die Prüfung schliesst die Bewertung des eingereichten Inkubator-Konzepts ein.
- 05
Erhalt des Zuwendungsbescheids
Bei positiver Prüfung erhält die Hochschule einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Erst ab dem im Bescheid genannten Förderbeginn dürfen Ausgaben förderfähig getatigt werden. Der Bescheid legt Forderhöhe, förderfahige Ausgabenarten und Verwendungsnachweispflichten fest.
- 06
Umsetzung und Verwendungsnachweis
Die Hochschule setzt das Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheid um und beachtet dabei die Vergabevorschriften (GWB, VgV, UVgO) bei allen Auftragsvergaben. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Belegen bei der IB.SA einzureichen. Die IB.SA kann Vor-Ort-Kontrollen durchführen.
Häufige Fragen
Was ist der ego.-INKUBATOR und was wird damit gefördert?
Wer ist antragsberechtigt für den ego.-INKUBATOR?
Wie hoch ist die Förderung und welche Projektgrößen werden unterstützt?
Wird das Programm durch EU-Mittel kofinanziert?
Was sind die typischen Infrastrukturbestandteile eines geförderten Inkubators?
Wie unterscheidet sich der ego.-INKUBATOR vom ego.-KONZEPT Programm?
Wie läuft die Antragstellung bei der IB Sachsen-Anhalt ab?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ego.-INKUBATOR — Programmseite IB Sachsen-Anhaltib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [02]IB Sachsen-Anhalt — Wissenschaft und Forschung Förderprogrammeib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [03]ego.-KONZEPT — Programmseite IB Sachsen-Anhalt (Abgrenzungsprogramm)ib-sachsen-anhalt.deRegional
- [04]EFRE Sachsen-Anhalt 2021–2027 — Förderperiode Strukturfondsefre.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlage