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Zuschuss · bis 800.000 € Land

ego.-INKUBATOR

Der ego.-INKUBATOR der Investitionsbank Sachsen-Anhalt foerdert Hochschulen beim Aufbau und der Erweiterung von Gruendungsinkubatoren. Hochschulen erhalten Zuschuesse von bis zu 800.000 Euro je Vorhaben fuer Infrastruktur, Personal und Coaching-Strukturen, um Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Entwicklung von Unternehmensgruendungen zu unterstuetzen.

Max. Förderung
800.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 200.000 € – 800.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm ego.-INKUBATOR unterstützt Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung und Erweiterung von Inkubatoren für akademische Unternehmensgründungen. Ziel ist es, unternehmeriches Denken in Hochschulen auszubauen, neue Lösungsansätze zu erforschen und akademische Gründungen zu fördern.

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Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt als institutionelle Traeger. Einzelne Gruender oder private Unternehmen koennen keinen Antrag stellen. Die Hochschule muss den Inkubator betreiben und ist Zuwendungsempfaenger.

Das Vorhaben muss ein foerderfaehiges Gesamtvolumen von mehr als 200.000 Euro umfassen. Kleinere Massnahmen werden nicht gefunden. Die maximale Forderhoehe betraegt 800.000 Euro je Projekt.

Die antragstellende Hochschule muss ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Inkubatoren ausserhalb des Bundeslandes werden nicht gefunden. Auch der zu errichtende oder zu erweiternde Inkubator muss am Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt betrieben werden.

Mit dem Antrag ist ein umfassendes Konzept fuer den Inkubator einzureichen. Es muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell sowie die Einbindung von Hochschulgruendernetzwerken oder Existenzgruendungsbeauftragten nachweisen.

Gefordertet werden: Errichtung oder Erweiterung von Gruenderraeumen, Werkstaetten, Laboren, Pilot- und Versuchsanlagen; Personalausgaben fuer Betreuung und technischen Service; Sachausgaben wie Mietkosten, Betriebskosten und Oeffentlichkeitsarbeit. Reine Konzeptarbeiten ohne bauliche oder infrastrukturelle Komponente sind nicht foerderfaehig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt als institutionelle Traeger. Einzelne Gruender oder private Unternehmen koennen keinen Antrag stellen. Die Hochschule muss den Inkubator betreiben und ist Zuwendungsempfaenger.

Mindestfordervolumen

Das Vorhaben muss ein foerderfaehiges Gesamtvolumen von mehr als 200.000 Euro umfassen. Kleinere Massnahmen werden nicht gefunden. Die maximale Forderhoehe betraegt 800.000 Euro je Projekt.

Hochschulstandort Sachsen-Anhalt

Die antragstellende Hochschule muss ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Inkubatoren ausserhalb des Bundeslandes werden nicht gefunden. Auch der zu errichtende oder zu erweiternde Inkubator muss am Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt betrieben werden.

Vollstaendiges Inkubator-Konzept

Mit dem Antrag ist ein umfassendes Konzept fuer den Inkubator einzureichen. Es muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell sowie die Einbindung von Hochschulgruendernetzwerken oder Existenzgruendungsbeauftragten nachweisen.

Foerderfahige Massnahmen

Gefordertet werden: Errichtung oder Erweiterung von Gruenderraeumen, Werkstaetten, Laboren, Pilot- und Versuchsanlagen; Personalausgaben fuer Betreuung und technischen Service; Sachausgaben wie Mietkosten, Betriebskosten und Oeffentlichkeitsarbeit. Reine Konzeptarbeiten ohne bauliche oder infrastrukturelle Komponente sind nicht foerderfaehig.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Konzept entwickeln und Voraussetzungen prüfen

    Die Hochschule prueft die Foerdervoraussetzungen und entwickelt ein vollstaendiges Inkubator-Konzept. Es muss die geplante Infrastruktur (Gruenderraeume, Werkstaetten, Labore), das Betreuungsmodell und die Einbindung von Hochschulgruendernetzwerken oder Existenzgruendungsbeauftragten umfassen. Das Vorhaben muss ein Foerdervolumen von mehr als 200.000 Euro erreichen.

  2. 02

    Registrierung im IB-Kundenportal

    Die antragstellende Hochschule registriert sich im IB-Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, sofern noch kein Account besteht. Ueber das Portal werden alle Unterlagen digital eingereicht und der Antragsstatus verfolgt. Bei Fragen steht die IB.SA-Hotline (0800 56 007 57) bereit.

  3. 03

    Antrag einreichen mit Formular AN-0-168

    Der foermliche Antrag wird ueber das Formular AN-0-168 im IB-Kundenportal eingereicht. Beizufuegen sind das vollstaendige Inkubator-Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Einbindung von Gruendernetzwerken. Ausgaben duerfen vor dem bewilligten Foerderbeginn nicht getatigt werden.

  4. 04

    Fachliche Pruefung durch die IB.SA

    Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prueft den Antrag auf Foerderfahigkeit, Vollstaendigkeit und Einhaltung der Programmrichtlinien einschliesslich der EU-Strukturfondsanforderungen. Bei Rueckfragen wendet sich die IB.SA direkt an die Hochschule. Die Pruefung schliesst die Bewertung des eingereichten Inkubator-Konzepts ein.

  5. 05

    Erhalt des Zuwendungsbescheids

    Bei positiver Pruefung erhaelt die Hochschule einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Erst ab dem im Bescheid genannten Foerderbeginn duerfen Ausgaben foerderfaehig getatigt werden. Der Bescheid legt Forderhoehe, foerderfahige Ausgabenarten und Verwendungsnachweispflichten fest.

  6. 06

    Umsetzung und Verwendungsnachweis

    Die Hochschule setzt das Vorhaben gemaess Zuwendungsbescheid um und beachtet dabei die Vergabevorschriften (GWB, VgV, UVgO) bei allen Auftragsvergaben. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Belegen bei der IB.SA einzureichen. Die IB.SA kann Vor-Ort-Kontrollen durchfuehren.

Häufige Fragen

Was ist der ego.-INKUBATOR und was wird damit gefördert?
Der ego.-INKUBATOR ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB.SA), das Hochschulen im Land beim Aufbau und der Erweiterung von Gruendungsinkubatoren unterstützt. Gefördert werden physische Infrastrukturen wie Gruenderraeume, Werkstaetten, Labore und Pilotanlagen, die Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Geschaeftsideen nutzen koennen. Daneben sind auch Personalkosten fuer die Betreuung, Sachausgaben fuer Raummiete und Betrieb sowie Offentlichkeitsarbeit foerderfaehig. Ziel ist es, an sachsen-anhaltischen Hochschulen eine nachhaltige Infrastruktur fuer akademische Unternehmensgruendungen zu schaffen.
Wer ist antragsberechtigt für den ego.-INKUBATOR?
Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Hochschule tritt als institutioneller Traeger und Zuwendungsempfaenger auf. Einzelne Gruendungsteams, Studierendengruppen, private Unternehmen oder Forschungsinstitute ausserhalb des Hochschulverbunds koennen keinen Antrag stellen. Teilnehmer des Inkubators koennen Studierende der sachsen-anhaltischen Hochschulen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes sein. Betreiber und Antragsteller bleibt stets die Hochschule selbst.
Wie hoch ist die Förderung und welche Projektgroessen werden unterstützt?
Der ego.-INKUBATOR gewährt Zuschuesse von bis zu 800.000 Euro je Vorhaben. Die Foerderquote betraegt bis zu 100 Prozent der foerderfaehigen Gesamtausgaben, sodass keine Eigenmittel zwingend erforderlich sind. Das Mindestfoerdervolumen liegt bei mehr als 200.000 Euro je Projekt, womit nur substanzielle Inkubator-Aufbau- oder Erweiterungsvorhaben bezuschusst werden. Kleinere Einzelmassnahmen unterhalb dieser Schwelle werden nicht foerderfaehig. Die Foerderung erfolgt als Zuweisung, nicht als Darlehen.
Wird das Programm durch EU-Mittel kofinanziert?
Ja, der ego.-INKUBATOR wird durch Mittel des Europaeischen Fonds fuer regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Das Programm ist damit Teil des Strukturfondseinsatzes der EU fuer die Foerderperiode in Sachsen-Anhalt. Die EU-Kofinanzierung ermooglicht die hohe Foerderquote von bis zu 100 Prozent der foerderfaehigen Ausgaben. Antragstellende Hochschulen muessen die Anforderungen der EU-Strukturfondsfoerderung erfuellen, darunter insbesondere die Einhaltung der Vergabevorschriften gemaess GWB, VgV und UVgO bei Auftragsvergaben im Rahmen des Vorhabens.
Was sind die typischen Infrastrukturbestandteile eines geförderten Inkubators?
Ein durch den ego.-INKUBATOR gefoerderter Hochschulinkubator umfasst typischerweise: Gruender- und Arbeitsraeume fuer Teams in der fruehen Gruendungsphase, Werkstaetten und Makerspace-Bereiche fuer die prototypische Entwicklung, Labore und Pilotanlagen fuer technologieorientierte Gruendungsvorhaben sowie Besprechungs- und Praesentation raeme. Darueber hinaus werden Personalstellen fuer Gruendungsbetreuung und technischen Service bezu schusst. Das Programm legt Wert darauf, dass der Inkubator in bestehende Hochschulgruendernetzwerke eingebunden ist oder Existenzgruendungsbeauftragte der Hochschule einbezieht.
Wie unterscheidet sich der ego.-INKUBATOR vom ego.-KONZEPT Programm?
Der ego.-INKUBATOR richtet sich an Hochschulen als institutionelle Einrichtungen, die Inkubator-Infrastruktur aufbauen oder erweitern moechten. Foerderempfaenger ist die Hochschule selbst. Das ego.-KONZEPT dagegen richtet sich an Projekttraeger wie juristische Personen des privaten Rechts, die Unterstuetzungsprojekte fuer Gruender durchfuehren, etwa Programme zur Verbesserung des Gruendungsklimas oder zur Unterstuetzung bestimmter Zielgruppen wie Frauen oder Social Entrepreneurs. Beim ego.-KONZEPT sind auch Hochschulen antragsberechtigt, aber als Projekttraeger fuer Foerderprojekte, nicht fuer eigene Infrastrukturmassnahmen. Gruendungsteams selbst sind bei keinem der beiden Programme direkt antragsberechtigt.
Wie laeuft die Antragstellung bei der IB Sachsen-Anhalt ab?
Der Antrag wird ueber das IB-Kundenportal digital eingereicht. Hochschulen verwenden dafuer das Antragsformular AN-0-168 und legen ein vollstaendiges Inkubator-Konzept bei. Das Konzept muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell, die Einbindung von Hochschulgruendernetzwerken oder Existenzgruendungsbeauftragten und die Einhaltung der Vergabevorschriften nachweisen. Fuer Rueckfragen steht der Ansprechpartner der IB.SA telefonisch und per E-Mail zur Verfuegung. Der allgemeine Informations-Hotline-Nummer der IB.SA lautet 0800 56 007 57. Nach Einreichung prueft die IB.SA die Foerderfahigkeit und stellt bei positivem Bescheid den Zuwendungsbescheid aus, bevor Ausgaben getatigt werden duerfen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ego.-INKUBATOR — Programmseite IB Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]