Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
| Förderhöhe | 200.000 € – 800.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das Programm ego.-INKUBATOR unterstützt Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung und Erweiterung von Inkubatoren für akademische Unternehmensgründungen. Ziel ist es, unternehmeriches Denken in Hochschulen auszubauen, neue Lösungsansätze zu erforschen und akademische Gründungen zu fördern.
Passt ego.-INKUBATOR zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt als institutionelle Traeger. Einzelne Gruender oder private Unternehmen koennen keinen Antrag stellen. Die Hochschule muss den Inkubator betreiben und ist Zuwendungsempfaenger.
Mindestfordervolumen
Das Vorhaben muss ein foerderfaehiges Gesamtvolumen von mehr als 200.000 Euro umfassen. Kleinere Massnahmen werden nicht gefunden. Die maximale Forderhoehe betraegt 800.000 Euro je Projekt.
Hochschulstandort Sachsen-Anhalt
Die antragstellende Hochschule muss ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Inkubatoren ausserhalb des Bundeslandes werden nicht gefunden. Auch der zu errichtende oder zu erweiternde Inkubator muss am Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt betrieben werden.
Vollstaendiges Inkubator-Konzept
Mit dem Antrag ist ein umfassendes Konzept fuer den Inkubator einzureichen. Es muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell sowie die Einbindung von Hochschulgruendernetzwerken oder Existenzgruendungsbeauftragten nachweisen.
Foerderfahige Massnahmen
Gefordertet werden: Errichtung oder Erweiterung von Gruenderraeumen, Werkstaetten, Laboren, Pilot- und Versuchsanlagen; Personalausgaben fuer Betreuung und technischen Service; Sachausgaben wie Mietkosten, Betriebskosten und Oeffentlichkeitsarbeit. Reine Konzeptarbeiten ohne bauliche oder infrastrukturelle Komponente sind nicht foerderfaehig.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Konzept entwickeln und Voraussetzungen prüfen
Die Hochschule prueft die Foerdervoraussetzungen und entwickelt ein vollstaendiges Inkubator-Konzept. Es muss die geplante Infrastruktur (Gruenderraeume, Werkstaetten, Labore), das Betreuungsmodell und die Einbindung von Hochschulgruendernetzwerken oder Existenzgruendungsbeauftragten umfassen. Das Vorhaben muss ein Foerdervolumen von mehr als 200.000 Euro erreichen.
- 02
Registrierung im IB-Kundenportal
Die antragstellende Hochschule registriert sich im IB-Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, sofern noch kein Account besteht. Ueber das Portal werden alle Unterlagen digital eingereicht und der Antragsstatus verfolgt. Bei Fragen steht die IB.SA-Hotline (0800 56 007 57) bereit.
- 03
Antrag einreichen mit Formular AN-0-168
Der foermliche Antrag wird ueber das Formular AN-0-168 im IB-Kundenportal eingereicht. Beizufuegen sind das vollstaendige Inkubator-Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Einbindung von Gruendernetzwerken. Ausgaben duerfen vor dem bewilligten Foerderbeginn nicht getatigt werden.
- 04
Fachliche Pruefung durch die IB.SA
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prueft den Antrag auf Foerderfahigkeit, Vollstaendigkeit und Einhaltung der Programmrichtlinien einschliesslich der EU-Strukturfondsanforderungen. Bei Rueckfragen wendet sich die IB.SA direkt an die Hochschule. Die Pruefung schliesst die Bewertung des eingereichten Inkubator-Konzepts ein.
- 05
Erhalt des Zuwendungsbescheids
Bei positiver Pruefung erhaelt die Hochschule einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Erst ab dem im Bescheid genannten Foerderbeginn duerfen Ausgaben foerderfaehig getatigt werden. Der Bescheid legt Forderhoehe, foerderfahige Ausgabenarten und Verwendungsnachweispflichten fest.
- 06
Umsetzung und Verwendungsnachweis
Die Hochschule setzt das Vorhaben gemaess Zuwendungsbescheid um und beachtet dabei die Vergabevorschriften (GWB, VgV, UVgO) bei allen Auftragsvergaben. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Belegen bei der IB.SA einzureichen. Die IB.SA kann Vor-Ort-Kontrollen durchfuehren.
Häufige Fragen
Was ist der ego.-INKUBATOR und was wird damit gefördert?
Wer ist antragsberechtigt für den ego.-INKUBATOR?
Wie hoch ist die Förderung und welche Projektgroessen werden unterstützt?
Wird das Programm durch EU-Mittel kofinanziert?
Was sind die typischen Infrastrukturbestandteile eines geförderten Inkubators?
Wie unterscheidet sich der ego.-INKUBATOR vom ego.-KONZEPT Programm?
Wie laeuft die Antragstellung bei der IB Sachsen-Anhalt ab?
Mehr zu ego.-INKUBATOR und verwandten Programmen
Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.
Ähnliche Förderungen
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ego.-INKUBATOR — Programmseite IB Sachsen-Anhaltib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [02]IB Sachsen-Anhalt — Wissenschaft und Forschung Foerderprogrammeib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
- [03]ego.-KONZEPT — Programmseite IB Sachsen-Anhalt (Abgrenzungsprogramm)ib-sachsen-anhalt.deRegional
- [04]EFRE Sachsen-Anhalt 2021–2027 — Foerderperiode Strukturfondsefre.sachsen-anhalt.deRechtsgrundlage