BundesBonus
Zuschuss · bis 800.000 € Land

ego.-INKUBATOR

Der ego.-INKUBATOR der Investitionsbank Sachsen-Anhalt fördert Hochschulen beim Aufbau und der Erweiterung von Gründungsinkubatoren. Hochschulen erhalten Zuschüsse von bis zu 800.000 Euro je Vorhaben für Infrastruktur, Personal und Coaching-Strukturen, um Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Entwicklung von Unternehmensgründungen zu unterstützen.

Max. Förderung
800.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Förderhöhe 200.000 € – 800.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Programm ego.-INKUBATOR unterstützt Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt bei der Einrichtung und Erweiterung von Inkubatoren für akademische Unternehmensgründungen. Ziel ist es, unternehmeriches Denken in Hochschulen auszubauen, neue Lösungsansätze zu erforschen und akademische Gründungen zu fördern.

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Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt als institutionelle Träger. Einzelne Gründer oder private Unternehmen können keinen Antrag stellen. Die Hochschule muss den Inkubator betreiben und ist Zuwendungsempfänger.

Das Vorhaben muss ein förderfähiges Gesamtvolumen von mehr als 200.000 Euro umfassen. Kleinere Massnahmen werden nicht gefunden. Die maximale Forderhöhe beträgt 800.000 Euro je Projekt.

Die antragstellende Hochschule muss ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Inkubatoren ausserhalb des Bundeslandes werden nicht gefunden. Auch der zu errichtende oder zu erweiternde Inkubator muss am Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt betrieben werden.

Mit dem Antrag ist ein umfassendes Konzept für den Inkubator einzureichen. Es muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell sowie die Einbindung von Hochschulgründernetzwerken oder Existenzgründungsbeauftragten nachweisen.

Gefordertet werden: Errichtung oder Erweiterung von Gründerräumen, Werkstätten, Laboren, Pilot- und Versuchsanlagen; Personalausgaben für Betreuung und technischen Service; Sachausgaben wie Mietkosten, Betriebskosten und Öffentlichkeitsarbeit. Reine Konzeptarbeiten ohne bauliche oder infrastrukturelle Komponente sind nicht förderfähig.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt als institutionelle Träger. Einzelne Gründer oder private Unternehmen können keinen Antrag stellen. Die Hochschule muss den Inkubator betreiben und ist Zuwendungsempfänger.

Mindestfordervolumen

Das Vorhaben muss ein förderfähiges Gesamtvolumen von mehr als 200.000 Euro umfassen. Kleinere Massnahmen werden nicht gefunden. Die maximale Forderhöhe beträgt 800.000 Euro je Projekt.

Hochschulstandort Sachsen-Anhalt

Die antragstellende Hochschule muss ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben. Inkubatoren ausserhalb des Bundeslandes werden nicht gefunden. Auch der zu errichtende oder zu erweiternde Inkubator muss am Hochschulstandort in Sachsen-Anhalt betrieben werden.

Vollständiges Inkubator-Konzept

Mit dem Antrag ist ein umfassendes Konzept für den Inkubator einzureichen. Es muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell sowie die Einbindung von Hochschulgründernetzwerken oder Existenzgründungsbeauftragten nachweisen.

Förderfahige Massnahmen

Gefordertet werden: Errichtung oder Erweiterung von Gründerräumen, Werkstätten, Laboren, Pilot- und Versuchsanlagen; Personalausgaben für Betreuung und technischen Service; Sachausgaben wie Mietkosten, Betriebskosten und Öffentlichkeitsarbeit. Reine Konzeptarbeiten ohne bauliche oder infrastrukturelle Komponente sind nicht förderfähig.

Was bekommst du konkret?

Förderung der Einrichtung oder ergänzenden Einrichtung von Inkubatoren mit gründungsbezogener Infrastruktur und Ausstattung (Gründerräume, Werkstätten, Labore, Pilot- und Versuchsanlagen). Finanzierung von Personalausgaben für Betreuungspersonal, Sachausgaben, Raummiete und Betriebskosten. Zuweisung bis zur vollen Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 800.000 Euro.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Konzept entwickeln und Voraussetzungen prüfen

    Die Hochschule prüft die Fördervoraussetzungen und entwickelt ein vollständiges Inkubator-Konzept. Es muss die geplante Infrastruktur (Gründerräume, Werkstätten, Labore), das Betreuungsmodell und die Einbindung von Hochschulgründernetzwerken oder Existenzgründungsbeauftragten umfassen. Das Vorhaben muss ein Fördervolumen von mehr als 200.000 Euro erreichen.

  2. 02

    Registrierung im IB-Kundenportal

    Die antragstellende Hochschule registriert sich im IB-Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, sofern noch kein Account besteht. Über das Portal werden alle Unterlagen digital eingereicht und der Antragsstatus verfolgt. Bei Fragen steht die IB.SA-Hotline (0800 56 007 57) bereit.

  3. 03

    Antrag einreichen mit Formular AN-0-168

    Der förmliche Antrag wird über das Formular AN-0-168 im IB-Kundenportal eingereicht. Beizufügen sind das vollständige Inkubator-Konzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur Einbindung von Gründernetzwerken. Ausgaben dürfen vor dem bewilligten Förderbeginn nicht getatigt werden.

  4. 04

    Fachliche Prüfung durch die IB.SA

    Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüft den Antrag auf Förderfahigkeit, Vollständigkeit und Einhaltung der Programmrichtlinien einschliesslich der EU-Strukturfondsanforderungen. Bei Rückfragen wendet sich die IB.SA direkt an die Hochschule. Die Prüfung schliesst die Bewertung des eingereichten Inkubator-Konzepts ein.

  5. 05

    Erhalt des Zuwendungsbescheids

    Bei positiver Prüfung erhält die Hochschule einen schriftlichen Zuwendungsbescheid. Erst ab dem im Bescheid genannten Förderbeginn dürfen Ausgaben förderfähig getatigt werden. Der Bescheid legt Forderhöhe, förderfahige Ausgabenarten und Verwendungsnachweispflichten fest.

  6. 06

    Umsetzung und Verwendungsnachweis

    Die Hochschule setzt das Vorhaben gemäß Zuwendungsbescheid um und beachtet dabei die Vergabevorschriften (GWB, VgV, UVgO) bei allen Auftragsvergaben. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis mit Belegen bei der IB.SA einzureichen. Die IB.SA kann Vor-Ort-Kontrollen durchführen.

Häufige Fragen

Was ist der ego.-INKUBATOR und was wird damit gefördert?
Der ego.-INKUBATOR ist ein Förderprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB.SA), das Hochschulen im Land beim Aufbau und der Erweiterung von Gründungsinkubatoren unterstützt. Gefördert werden physische Infrastrukturen wie Gründerräume, Werkstätten, Labore und Pilotanlagen, die Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Geschäftsideen nutzen können. Daneben sind auch Personalkosten für die Betreuung, Sachausgaben für Raummiete und Betrieb sowie Offentlichkeitsarbeit förderfähig. Ziel ist es, an sachsen-anhaltischen Hochschulen eine nachhaltige Infrastruktur für akademische Unternehmensgründungen zu schaffen.
Wer ist antragsberechtigt für den ego.-INKUBATOR?
Antragsberechtigt sind ausschliesslich staatliche Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Hochschule tritt als institutioneller Träger und Zuwendungsempfänger auf. Einzelne Gründungsteams, Studierendengruppen, private Unternehmen oder Forschungsinstitute ausserhalb des Hochschulverbunds können keinen Antrag stellen. Teilnehmer des Inkubators können Studierende der sachsen-anhaltischen Hochschulen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen oder wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes sein. Betreiber und Antragsteller bleibt stets die Hochschule selbst.
Wie hoch ist die Förderung und welche Projektgrößen werden unterstützt?
Der ego.-INKUBATOR gewährt Zuschüsse von bis zu 800.000 Euro je Vorhaben. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, sodass keine Eigenmittel zwingend erforderlich sind. Das Mindestfördervolumen liegt bei mehr als 200.000 Euro je Projekt, womit nur substanzielle Inkubator-Aufbau- oder Erweiterungsvorhaben bezuschusst werden. Kleinere Einzelmassnahmen unterhalb dieser Schwelle werden nicht förderfähig. Die Förderung erfolgt als Zuweisung, nicht als Darlehen.
Wird das Programm durch EU-Mittel kofinanziert?
Ja, der ego.-INKUBATOR wird durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Das Programm ist damit Teil des Strukturfondseinsatzes der EU für die Förderperiode in Sachsen-Anhalt. Die EU-Kofinanzierung ermooglicht die hohe Förderquote von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Antragstellende Hochschulen müssen die Anforderungen der EU-Strukturfondsförderung erfüllen, darunter insbesondere die Einhaltung der Vergabevorschriften gemäß GWB, VgV und UVgO bei Auftragsvergaben im Rahmen des Vorhabens.
Was sind die typischen Infrastrukturbestandteile eines geförderten Inkubators?
Ein durch den ego.-INKUBATOR geförderter Hochschulinkubator umfasst typischerweise: Gründer- und Arbeitsräume für Teams in der frühen Gründungsphase, Werkstätten und Makerspace-Bereiche für die prototypische Entwicklung, Labore und Pilotanlagen für technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Besprechungs- und Präsentation raeme. Darüber hinaus werden Personalstellen für Gründungsbetreuung und technischen Service bezu schusst. Das Programm legt Wert darauf, dass der Inkubator in bestehende Hochschulgründernetzwerke eingebunden ist oder Existenzgründungsbeauftragte der Hochschule einbezieht.
Wie unterscheidet sich der ego.-INKUBATOR vom ego.-KONZEPT Programm?
Der ego.-INKUBATOR richtet sich an Hochschulen als institutionelle Einrichtungen, die Inkubator-Infrastruktur aufbauen oder erweitern möchten. Förderempfänger ist die Hochschule selbst. Das ego.-KONZEPT dagegen richtet sich an Projektträger wie juristische Personen des privaten Rechts, die Unterstützungsprojekte für Gründer durchführen, etwa Programme zur Verbesserung des Gründungsklimas oder zur Unterstützung bestimmter Zielgruppen wie Frauen oder Social Entrepreneurs. Beim ego.-KONZEPT sind auch Hochschulen antragsberechtigt, aber als Projektträger für Förderprojekte, nicht für eigene Infrastrukturmassnahmen. Gründungsteams selbst sind bei keinem der beiden Programme direkt antragsberechtigt.
Wie läuft die Antragstellung bei der IB Sachsen-Anhalt ab?
Der Antrag wird über das IB-Kundenportal digital eingereicht. Hochschulen verwenden dafür das Antragsformular AN-0-168 und legen ein vollständiges Inkubator-Konzept bei. Das Konzept muss die geplante Infrastruktur, das Betreuungsmodell, die Einbindung von Hochschulgründernetzwerken oder Existenzgründungsbeauftragten und die Einhaltung der Vergabevorschriften nachweisen. Für Rückfragen steht der Ansprechpartner der IB.SA telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Der allgemeine Informations-Hotline-Nummer der IB.SA lautet 0800 56 007 57. Nach Einreichung prüft die IB.SA die Förderfahigkeit und stellt bei positivem Bescheid den Zuwendungsbescheid aus, bevor Ausgaben getatigt werden dürfen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ego.-INKUBATOR — Programmseite IB Sachsen-Anhalt
    ib-sachsen-anhalt.dePrimärquelle
  2. [02]
  3. [03]
  4. [04]
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