Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Landwirtschaftliche Rentenbank |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert mit dem Förderprogramm Räumliche Strukturmaßnahmen kommunale Investitionen in funktionsfähige Infrastrukturen und trägt damit zur Verbesserung des gesamten wirtschaftlichen und kommunalen Umfeldes bei. Gefördert werden kommunale Infrastrukturmaßnahmen sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, beispielsweise Investitionen in die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, den Straßenbau, kommunale Verwaltungsgebäude und Bildungseinrichtungen oder den Aufbau einer technologieneutralen und open-access geeigneten Breitbandversorgung mit Leerrohren, Glasfasernetzen oder Funklösungen. Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften wie Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner, Landkreise und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige kommunale Betriebe in ländlichen Regionen. Ob der Investitionsort im ländlichen Raum liegt, lässt sich vorab über die Suchabfrage Ländlicher Raum der Rentenbank prüfen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kommunale Gebietskörperschaft, Landkreis, Zweckverband oder rechtlich unselbständiger kommunaler Betrieb
Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner
Standort des Vorhabens liegt in einer ländlichen Region
Kommunale Infrastruktur oder Daseinsvorsorge: Wasser und Abwasser, Straßenbau, Verwaltungs- und Bildungsgebäude oder Breitbandversorgung
Was bekommst du konkret?
Zinsgünstige Förderdarlehen mit einer Laufzeit zwischen drei und 50 Jahren. Ratentilgungsdarlehen können mit einer Zinsbindung zwischen 15 und 20 Jahren abgeschlossen werden. In diesem Programm erhalten Antragsteller grundsätzlich Kredite zu den jeweils gültigen Konditionen; eine feste Zinsstaffel, eine Höchstsumme oder eine Förderquote weist die Programmseite nicht aus, die aktuellen Konditionen erfragen Antragsteller direkt bei der Rentenbank. Das Angebot ist in den Programmbedingungen unter den Nummern 298 und 204 geregelt, die je nach Antragsteller und Vorhaben unterschiedliche Varianten abdecken. Die Förderbereiche reichen von der technischen Ver- und Entsorgung (Wasser, Abwasser) über Verkehrsinfrastruktur und kommunalen Hochbau (Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen) bis zur digitalen Infrastruktur in Form einer technologieneutralen und open-access geeigneten Breitbandversorgung.
Wie stellst du den Antrag?
Die Konditionen dieses Programms nennt die Rentenbank auf Anfrage; sie bittet dafür um telefonischen Kontakt. Das Fördergeschäft ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 069 2107 500 erreichbar, Anfragen nimmt auch die Adresse [email protected] entgegen. Alle Details zu Verwendungszweck, Antragsberechtigung und Ablauf regeln die Programmbedingungen Räumliche Strukturmaßnahmen (Nr. 298 und 204). Vor der Antragstellung sollte über die Suchabfrage Ländlicher Raum geprüft werden, ob der Standort des Vorhabens innerhalb des Förderbereichs liegt.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm Räumliche Strukturmaßnahmen beantragen?
Welche kommunalen Investitionen sind förderfähig?
Wie hoch sind Zins und Laufzeit?
Wo stehen die verbindlichen Bedingungen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Rentenbank-Förderkredit Räumliche Strukturmaßnahmen — Offizielle Programmseiterentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [02]Suchabfrage Ländlicher Raumrentenbank.dePrimärquelleLandwirtschaftliche Rentenbank
- [03]Programmbedingungen Räumliche Strukturmaßnahmen (Nr. 298 / 204)rentenbank.deRechtsgrundlageLandwirtschaftliche Rentenbank