Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellt auf ihrer Seite die Förderung des ökologischen Landbaus vor. Förderfähig sind die mit der Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden verbundenen Mehrausgaben.
Wer gefördert wird, verpflichtet sich für die im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer, im gesamten Betrieb ökologischen Landbau nach der Verordnung (EU) 2018/848 zu betreiben, einen Vertrag mit einer amtlich anerkannten Öko-Kontrollstelle lückenlos aufrechtzuerhalten und jährlich die Prüfbescheinigung der Kontrollstelle vorzulegen. Für die Förderung von Dauergrünland gilt zusätzlich ein Mindest-Viehbesatz.
Die Prämiensätze nennt die Seite nicht selbst, sie stehen in den Richtlinien, die dort verlinkt sind. Betriebe, die neu einsteigen, reichen einen Grundantrag ein, Betriebe mit bestehender Bewilligung jährlich einen Auszahlungsantrag. Beides läuft über ELAN.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Wirtschaften Sie im gesamten Betrieb ökologisch nach der Verordnung (EU) 2018/848? |
| Haben Sie einen Vertrag mit einer amtlich anerkannten Öko-Kontrollstelle und halten ihn während des gesamten Verpflichtungszeitraums aufrecht? |
| Legen Sie jährlich die Prüfbescheinigung der Kontrollstelle innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Kontrolle vor? |
| Liegt Ihr Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen? (Voraussetzung für den Transaktionskostenzuschuss) |
Was bekommst du konkret?
- Ausgleich der Mehrausgaben, die mit der Einführung und Beibehaltung ökologischer Bewirtschaftung verbunden sind. Die Prämiensätze stehen in den Richtlinien, die auf der Seite der Landwirtschaftskammer verlinkt sind.
- Transaktionskostenzuschuss für die Kosten des Kontrollverfahrens nach der VO (EU) Nr. 2018/848: jährlich 50 € pro ha, höchstens jedoch 600 € pro Betrieb. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen liegt.
Wie stellst du den Antrag?
Betriebe, die in die Förderung einsteigen möchten, reichen einen Grundantrag über ELAN ein. Die Seite nennt dafür den 30. Juni 2026 als Frist. Betriebe mit bestehender Bewilligung sind verpflichtet, jährlich einen Auszahlungsantrag einzureichen; er ist ab dem 15. März 2026 über ELAN möglich, die Seite nennt dafür den 15. Mai 2026 als Frist. Beide Fristen für 2026 sind verstrichen, Fristen für spätere Jahre nennt die Seite nicht. Antragsunterlagen und Merkblätter (Grundantrag, Auszahlungsantrag, Verpflichtungsübernahmeerklärung, Antrag bei höherer Gewalt) stehen auf der Seite der Landwirtschaftskammer.
Häufige Fragen
Was wird beim ökologischen Landbau in Nordrhein-Westfalen gefördert?
Welche Pflichten gehen mit der Förderung einher?
Wie hoch ist der Transaktionskostenzuschuss?
Wie und bis wann wird der Antrag gestellt?
Muss ich nach der Bewilligung jedes Jahr etwas einreichen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Ökologischer Landbau NRW — Offizielle Programmseitelandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- [02]Elektronischer Antrag (ELAN)landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- [03]Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus (recht.nrw.de)recht.nrw.deRechtsgrundlageLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- [04]Merkblatt zum Grundantrag 2026landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.