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Zuschuss Land

Ökologischer Landbau NRW

Die Förderung des ökologischen Landbaus in Nordrhein-Westfalen gleicht die Mehrausgaben aus, die mit der Einführung und Beibehaltung ökologischer Bewirtschaftung verbunden sind. Voraussetzung ist, dass der gesamte Betrieb nach der Verordnung (EU) 2018/848 wirtschaftet und einen Vertrag mit einer amtlich anerkannten Öko-Kontrollstelle hält. Zusätzlich gibt es jährlich einen Transaktionskostenzuschuss von 50 € pro ha, höchstens 600 € pro Betrieb.

Fördergeber
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen stellt auf ihrer Seite die Förderung des ökologischen Landbaus vor. Förderfähig sind die mit der Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden verbundenen Mehrausgaben.

Wer gefördert wird, verpflichtet sich für die im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer, im gesamten Betrieb ökologischen Landbau nach der Verordnung (EU) 2018/848 zu betreiben, einen Vertrag mit einer amtlich anerkannten Öko-Kontrollstelle lückenlos aufrechtzuerhalten und jährlich die Prüfbescheinigung der Kontrollstelle vorzulegen. Für die Förderung von Dauergrünland gilt zusätzlich ein Mindest-Viehbesatz.

Die Prämiensätze nennt die Seite nicht selbst, sie stehen in den Richtlinien, die dort verlinkt sind. Betriebe, die neu einsteigen, reichen einen Grundantrag ein, Betriebe mit bestehender Bewilligung jährlich einen Auszahlungsantrag. Beides läuft über ELAN.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Wirtschaften Sie im gesamten Betrieb ökologisch nach der Verordnung (EU) 2018/848?
Haben Sie einen Vertrag mit einer amtlich anerkannten Öko-Kontrollstelle und halten ihn während des gesamten Verpflichtungszeitraums aufrecht?
Legen Sie jährlich die Prüfbescheinigung der Kontrollstelle innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Kontrolle vor?
Liegt Ihr Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen? (Voraussetzung für den Transaktionskostenzuschuss)

Was bekommst du konkret?

  • Ausgleich der Mehrausgaben, die mit der Einführung und Beibehaltung ökologischer Bewirtschaftung verbunden sind. Die Prämiensätze stehen in den Richtlinien, die auf der Seite der Landwirtschaftskammer verlinkt sind.
  • Transaktionskostenzuschuss für die Kosten des Kontrollverfahrens nach der VO (EU) Nr. 2018/848: jährlich 50 € pro ha, höchstens jedoch 600 € pro Betrieb. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen liegt.

Wie stellst du den Antrag?

Betriebe, die in die Förderung einsteigen möchten, reichen einen Grundantrag über ELAN ein. Die Seite nennt dafür den 30. Juni 2026 als Frist. Betriebe mit bestehender Bewilligung sind verpflichtet, jährlich einen Auszahlungsantrag einzureichen; er ist ab dem 15. März 2026 über ELAN möglich, die Seite nennt dafür den 15. Mai 2026 als Frist. Beide Fristen für 2026 sind verstrichen, Fristen für spätere Jahre nennt die Seite nicht. Antragsunterlagen und Merkblätter (Grundantrag, Auszahlungsantrag, Verpflichtungsübernahmeerklärung, Antrag bei höherer Gewalt) stehen auf der Seite der Landwirtschaftskammer.

Häufige Fragen

Was wird beim ökologischen Landbau in Nordrhein-Westfalen gefördert?
Förderfähig sind die Mehrausgaben, die mit der Einführung und Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden verbunden sind. Die Höhe der Prämiensätze steht in den Richtlinien, auf die die Seite der Landwirtschaftskammer verweist.
Welche Pflichten gehen mit der Förderung einher?
Für die im Zuwendungsbescheid festgelegte Dauer muss der gesamte Betrieb nach der Verordnung (EU) 2018/848 ökologisch bewirtschaftet werden. Ein Vertrag mit einer amtlich anerkannten Öko-Kontrollstelle muss lückenlos bestehen, die Prüfbescheinigung ist jährlich innerhalb von sechs Wochen nach der Kontrolle vorzulegen. Für Dauergrünland sind im Jahresdurchschnitt mindestens 0,3 RGV je Hektar zu halten.
Wie hoch ist der Transaktionskostenzuschuss?
Für die Kosten des Kontrollverfahrens nach der VO (EU) Nr. 2018/848 gibt es jährlich 50 € pro ha, höchstens jedoch 600 € pro Betrieb. Voraussetzung ist, dass der Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen liegt.
Wie und bis wann wird der Antrag gestellt?
Neueinsteiger reichen einen Grundantrag über ELAN ein; die Seite nennt dafür den 30. Juni 2026. Betriebe mit bestehender Bewilligung stellen jährlich einen Auszahlungsantrag, ab dem 15. März 2026 über ELAN möglich, mit Frist 15. Mai 2026. Diese Fristen für 2026 sind verstrichen; Fristen für spätere Jahre nennt die Seite nicht.
Muss ich nach der Bewilligung jedes Jahr etwas einreichen?
Ja. Wer bereits eine Bewilligung für die Förderung des Ökologischen Landbaus hat, ist verpflichtet, jährlich einen Auszahlungsantrag einzureichen. Zusätzlich ist jährlich die Prüfbescheinigung der Kontrollstelle vorzulegen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ökologischer Landbau NRW — Offizielle Programmseite
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Elektronischer Antrag (ELAN)
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  4. [04]
    Merkblatt zum Grundantrag 2026
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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