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Zuschuss · bis 15.000 € Land

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Prozesse

Das Teilprogramm MID - Digitale Prozesse fördert externe Beratungsleistungen zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage, die Zuwendung beträgt maximal 15.000 €.

Max. Förderung
15.000 €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 15.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Beratung muss darauf abzielen, die Effizienz im Unternehmen durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer Softwarelösung vorzubereiten. Gefördert wird dabei ausschließlich die Beratungsleistung, nicht die Software oder die Lizenzkosten selbst. Förderfähig sind vier Bausteine: die IST-Analyse mit Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe, die SOLL-Konzeption optimierter digitaler Arbeitsabläufe, die Unterstützung bei der Software-Auswahl sowie die Implementierungsbegleitung während der Einführungsphase. Für den aktuellen Aufruf stehen 1,815 Mio. € zur Verfügung; bewilligt wird nach der Richtlinie MID-Digitale Prozesse in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen (Windhundprinzip). Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und kann vorzeitig enden, sobald das Fördervolumen gebunden ist.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen oder KMU gemäß KMU-Definition der EU

Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen

Gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens mit Sitz in der EU liegt vor

Noch kein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt

Teilprogramm in den letzten zwei Jahren nicht in Anspruch genommen

Nicht geförderter Eigenanteil ist gesichert

Was bekommst du konkret?

Zuschuss von höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage, insgesamt maximal 15.000 €. Die Zuwendung wird als Festbetrag in einer Summe ausgezahlt, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist – eine gesonderte Mittelanforderung ist nicht nötig. Weitere öffentliche Zuschüsse von Land, Bund oder EU sind für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen; öffentliche Darlehen und Bürgschaften bleiben möglich, die Kumulierungsvorschriften der De-minimis-Verordnung sind zu beachten.

Wie stellst du den Antrag?

Anträge können ausschließlich innerhalb der Einreichfrist vom 07.09.2026 bis 01.12.2026 digital über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt werden. Angestrebt wird eine Bewilligung innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, sofern alle entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen. Nicht förderfähig sind unter anderem Anschaffungskosten für Software, Hardware und Lizenzen, reine Standard-IT-Installationen ohne prozessberatenden Charakter sowie Maßnahmen zur reinen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Gefördert werden höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage. Die Förderhöhe beträgt maximal 15.000 €.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Die Einreichfrist läuft vom 07.09.2026 bis 01.12.2026. Anträge sind ausschließlich innerhalb dieser Frist über das Kundenportal möglich. Der Aufruf kann vorzeitig enden, sobald das Fördervolumen von 1,815 Mio. € durch Bewilligungen gebunden ist.
Was wird konkret gefördert?
Ausschließlich externe Beratungsleistungen in vier Bausteinen: IST-Analyse, SOLL-Konzeption, Software-Auswahl und Implementierungsbegleitung. Software, Hardware und Lizenzen sind nicht förderfähig.
Muss der Berater zertifiziert sein?
Nein. Das antragstellende Unternehmen wählt das auftragnehmende Unternehmen selbst aus, eine Zertifizierung ist nicht erforderlich. Der Auftragnehmer muss seinen Sitz in der Europäischen Union haben und darf keine Unteraufträge vergeben.
Wie wird die Zuwendung ausgezahlt?
Als Festbetrag in einer Summe, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Eine gesonderte Mittelanforderung ist nicht nötig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    FAQ zum Förderaufruf MID - Digitale Prozesse (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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