Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 15.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Beratung muss darauf abzielen, die Effizienz im Unternehmen durch die Digitalisierung von Abläufen zu steigern und die Einführung einer Softwarelösung vorzubereiten. Gefördert wird dabei ausschließlich die Beratungsleistung, nicht die Software oder die Lizenzkosten selbst. Förderfähig sind vier Bausteine: die IST-Analyse mit Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe, die SOLL-Konzeption optimierter digitaler Arbeitsabläufe, die Unterstützung bei der Software-Auswahl sowie die Implementierungsbegleitung während der Einführungsphase. Für den aktuellen Aufruf stehen 1,815 Mio. € zur Verfügung; bewilligt wird nach der Richtlinie MID-Digitale Prozesse in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen (Windhundprinzip). Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und kann vorzeitig enden, sobald das Fördervolumen gebunden ist.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinstunternehmen oder KMU gemäß KMU-Definition der EU
Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen
Gültiges Angebot eines auftragnehmenden Unternehmens mit Sitz in der EU liegt vor
Noch kein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt
Teilprogramm in den letzten zwei Jahren nicht in Anspruch genommen
Nicht geförderter Eigenanteil ist gesichert
Was bekommst du konkret?
Zuschuss von höchstens 500 € pro Tagewerk über maximal 30 Beratungstage, insgesamt maximal 15.000 €. Die Zuwendung wird als Festbetrag in einer Summe ausgezahlt, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist – eine gesonderte Mittelanforderung ist nicht nötig. Weitere öffentliche Zuschüsse von Land, Bund oder EU sind für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen; öffentliche Darlehen und Bürgschaften bleiben möglich, die Kumulierungsvorschriften der De-minimis-Verordnung sind zu beachten.
Wie stellst du den Antrag?
Anträge können ausschließlich innerhalb der Einreichfrist vom 07.09.2026 bis 01.12.2026 digital über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt werden. Angestrebt wird eine Bewilligung innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, sofern alle entscheidungserheblichen Unterlagen vorliegen. Nicht förderfähig sind unter anderem Anschaffungskosten für Software, Hardware und Lizenzen, reine Standard-IT-Installationen ohne prozessberatenden Charakter sowie Maßnahmen zur reinen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben wie Zeiterfassung, E-Rechnung oder Kassenlösungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Was wird konkret gefördert?
Muss der Berater zertifiziert sein?
Wie wird die Zuwendung ausgezahlt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Digitale Prozesse — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]FAQ zum Förderaufruf MID - Digitale Prozesse (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.