Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser ist ein Ratendarlehen, das ausschließlich in Kombination mit einer Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW beantragt werden kann. Antragsberechtigt sind Abwasserbeseitigungspflichtige nach den Paragrafen 46 und 52 Absatz 2 sowie Paragraf 53 des Landeswassergesetzes, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie diese Aufgaben für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen. Kombinierbar ist das Ergänzungsdarlehen mit den Darlehens-Förderbereichen Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie Fremdwasser und öffentliche Kanalsanierung, außerdem mit den Zuwendungs-Förderbereichen Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen, Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte, Klimafolgenanpassung, Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen, Retentionsbodenfilteranlagen, technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser sowie Sanierung von Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften.
Passt NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Abwasserbeseitigungspflichtiger, Gemeinde, Gemeindeverband oder kommunale Einrichtung
Beantragung nur in Kombination mit einer Förderung aus ZunA NRW
Investition in einem der förderfähigen ZunA-Förderbereiche
Kein Vorhabensbeginn vor Antragseingang beziehungsweise vor Bewilligung
Einhaltung der verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK
Was bekommst du konkret?
Die Förderart ist ein Ratendarlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Kombination mit einer ZunA-Förderung. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre, der Zinssatz ist für 10 Jahre fest bei 5 Tilgungsfreijahren. Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten; eine außerplanmäßige Tilgung ist nicht möglich. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent, die Abruffrist ein Jahr, eine Bereitstellungsprovision fällt nicht an. Die Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung sowie weitere Förderungen und Beiträge werden auf die Förderung angerechnet. Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen bestimmte Vorhaben und Antragsteller von einer Finanzierung aus.
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird direkt bei der NRW.BANK gestellt. In Kombination mit einem Darlehen aus dem Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW erfolgt die Antragstellung auf dem Antragsformular für Darlehen dieses Förderprogramms. In Kombination mit einem Zuschuss aus diesem Förderprogramm sind separate Antragsformulare sowohl für die Zuwendung als auch für das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser einzureichen. In Kombination mit einem Darlehen darf mit dem Vorhaben nicht vor Antragseingang bei der NRW.BANK begonnen werden; in Kombination mit einem Zuschuss nicht vor der Bewilligung durch die NRW.BANK.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Kann das Ergänzungsdarlehen allein beantragt werden?
Wie hoch ist der Höchstbetrag und wie sind die Konditionen?
Ist eine außerplanmäßige Tilgung möglich?
Werden andere Förderungen angerechnet?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]ZunA NRW — kombinierbares Förderprogrammnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.