BundesBonus
Förderkredit · bis 5 Mio. € Land

NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

Die NRW.BANK vergibt ein Ergänzungsdarlehen für Investitionen in den Abwasserbereich, die bereits über das Landesprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW gefördert werden. Antragsberechtigt sind Abwasserbeseitigungspflichtige, Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Einrichtungen.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser ist ein Ratendarlehen, das ausschließlich in Kombination mit einer Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW beantragt werden kann. Antragsberechtigt sind Abwasserbeseitigungspflichtige nach den Paragrafen 46 und 52 Absatz 2 sowie Paragraf 53 des Landeswassergesetzes, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie diese Aufgaben für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen. Kombinierbar ist das Ergänzungsdarlehen mit den Darlehens-Förderbereichen Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie Fremdwasser und öffentliche Kanalsanierung, außerdem mit den Zuwendungs-Förderbereichen Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen, Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte, Klimafolgenanpassung, Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen, Retentionsbodenfilteranlagen, technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser sowie Sanierung von Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Abwasserbeseitigungspflichtiger, Gemeinde, Gemeindeverband oder kommunale Einrichtung

Beantragung nur in Kombination mit einer Förderung aus ZunA NRW

Investition in einem der förderfähigen ZunA-Förderbereiche

Kein Vorhabensbeginn vor Antragseingang beziehungsweise vor Bewilligung

Einhaltung der verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK

Was bekommst du konkret?

Die Förderart ist ein Ratendarlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Kombination mit einer ZunA-Förderung. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre, der Zinssatz ist für 10 Jahre fest bei 5 Tilgungsfreijahren. Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten; eine außerplanmäßige Tilgung ist nicht möglich. Die Auszahlung beträgt 100 Prozent, die Abruffrist ein Jahr, eine Bereitstellungsprovision fällt nicht an. Die Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung sowie weitere Förderungen und Beiträge werden auf die Förderung angerechnet. Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen bestimmte Vorhaben und Antragsteller von einer Finanzierung aus.

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird direkt bei der NRW.BANK gestellt. In Kombination mit einem Darlehen aus dem Förderprogramm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW erfolgt die Antragstellung auf dem Antragsformular für Darlehen dieses Förderprogramms. In Kombination mit einem Zuschuss aus diesem Förderprogramm sind separate Antragsformulare sowohl für die Zuwendung als auch für das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser einzureichen. In Kombination mit einem Darlehen darf mit dem Vorhaben nicht vor Antragseingang bei der NRW.BANK begonnen werden; in Kombination mit einem Zuschuss nicht vor der Bewilligung durch die NRW.BANK.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Abwasserbeseitigungspflichtige nach den Paragrafen 46 und 52 Absatz 2 sowie Paragraf 53 des Landeswassergesetzes, Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Einrichtungen sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben nach diesen Vorschriften für die Abwasserbeseitigungspflichtigen durchführen.
Kann das Ergänzungsdarlehen allein beantragt werden?
Nein. Das Ergänzungsdarlehen kann nur in Kombination mit einer Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW beantragt werden. Es steht für alle Investitionen zur Verfügung, die im Rahmen dieses Förderprogramms gefördert werden.
Wie hoch ist der Höchstbetrag und wie sind die Konditionen?
Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro, der Finanzierungsanteil bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Kombination mit einer ZunA-Förderung. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, die Abruffrist beträgt ein Jahr, eine Bereitstellungsprovision fällt nicht an.
Ist eine außerplanmäßige Tilgung möglich?
Nein. Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten, eine außerplanmäßige Tilgung ist nicht möglich.
Werden andere Förderungen angerechnet?
Ja. Die Förderung aus dem Programm Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung sowie weitere Förderungen und Beiträge werden auf die Förderung angerechnet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    ZunA NRW — kombinierbares Förderprogramm
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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