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Förderkredit · bis 50.000 € Land

NRW.Mikrodarlehen

Das NRW.Mikrodarlehen ist ein Ratendarlehen der NRW.BANK aus Landesmitteln für Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Es finanziert Existenzgründungen sowie Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 €, der Finanzierungsanteil bei bis zu 100 % des Bedarfs. Sicherheiten sind nicht nötig; vor dem Antrag ist eine Beratung im STARTERCENTER NRW Pflicht.

Max. Kreditrahmen
50.000 €
pro Vorhaben
Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe bis zu 50.000 €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG/gUG) und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), sofern sie die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen erfüllen und eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich aufnehmen wollen oder bereits betreiben.

Gefördert werden Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, und Vorhaben zur Erweiterung oder zum Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die mit dem Vorhaben zusammenhängen. Das Darlehen kann zweimal beantragt werden; eine zweite Gewährung ist nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben möglich.

Unternehmen, die mit ihrem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen (gemeinwohlorientierte Unternehmen, gUG und gGmbH), können zusätzlich einen Antrag auf Tilgungsnachlass stellen. Die Mittel stammen vom Land Nordrhein-Westfalen; die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Erfüllt Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen (natürliche Person, GbR, UG/gUG oder gGmbH)?
Planen Sie eine Existenzgründung oder ein Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit?
Liegt der Unternehmensstandort (Gründung) beziehungsweise Investitionsort (Erweiterung/Wachstum) in Nordrhein-Westfalen?
Haben Sie sich vor der Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten lassen und ein positives Votum erhalten?
Verfolgt Ihr Unternehmen mit seinem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele (gemeinwohlorientiert, gUG/gGmbH)?

Was bekommst du konkret?

Ratendarlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs, Höchstbetrag 50.000 €. Laufzeit höchstens 10 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Tilgung in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate: 56 Monate 0,75 % pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1 % pro Monat vom Kapital; außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit ohne Kosten möglich. Auszahlung 100 %, Sicherheiten keine. Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 % erhalten, nicht jedoch bei Nebenerwerbsgründungen.

Wie stellst du den Antrag?

Den Antrag stellen Sie direkt im Kundenportal der NRW.BANK (Direktgeschäft), und zwar vor Beginn des Vorhabens. Alternativ erhalten Sie die Antragsunterlagen im Rahmen der obligatorischen Beratung im STARTERCENTER NRW; die dort geprüften Unterlagen laden Sie selbst im Kundenportal hoch. Die hochgeladenen Unterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag. Den Tilgungsnachlass beantragen Sie gesondert.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das NRW.Mikrodarlehen und wie lange läuft es?
Der Höchstbetrag liegt bei 50.000 €, der Finanzierungsanteil bei bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs. Die Laufzeit beträgt höchstens 10 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei; der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Sicherheiten werden nicht verlangt.
Muss ich mich vor dem Antrag beraten lassen?
Ja. Sie lassen sich vor der Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und brauchen ein positives Votum. Bei einem Gründungsvorhaben kommt eine beratende Begleitung für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit hinzu, zum Beispiel durch einen SeniorCoach, Wirtschaftssenioren oder eine freiberufliche Beratung.
Wer kann einen Tilgungsnachlass beantragen?
Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen, die mit ihrem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen (gUG, gGmbH), können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 % beantragen. Bei Nebenerwerbsgründungen gilt das nicht.
Kann ich das Mikrodarlehen mehrfach bekommen?
Das NRW.Mikrodarlehen kann zweimal beantragt werden. Eine zweite Gewährung ist nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben möglich.
Wo stelle ich den Antrag?
Direkt im Kundenportal der NRW.BANK, vor Beginn des Vorhabens. Alternativ bekommen Sie die Unterlagen im Rahmen der Beratung im STARTERCENTER NRW und laden die geprüften Unterlagen selbst im Kundenportal hoch.

Service · Buchhaltung

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.Mikrodarlehen — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    STARTERCENTER NRW: Gründungsberatung
    startercenter.nrwPrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    NRW.BANK: Merkblatt NRW.Mikrodarlehen (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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