Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | bis zu 50.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG/gUG) und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), sofern sie die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen erfüllen und eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder freiberuflich aufnehmen wollen oder bereits betreiben.
Gefördert werden Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt, und Vorhaben zur Erweiterung oder zum Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die mit dem Vorhaben zusammenhängen. Das Darlehen kann zweimal beantragt werden; eine zweite Gewährung ist nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben möglich.
Unternehmen, die mit ihrem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele verfolgen (gemeinwohlorientierte Unternehmen, gUG und gGmbH), können zusätzlich einen Antrag auf Tilgungsnachlass stellen. Die Mittel stammen vom Land Nordrhein-Westfalen; die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Passt NRW.Mikrodarlehen zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Erfüllt Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für Kleinstunternehmen (natürliche Person, GbR, UG/gUG oder gGmbH)? |
| Planen Sie eine Existenzgründung oder ein Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit? |
| Liegt der Unternehmensstandort (Gründung) beziehungsweise Investitionsort (Erweiterung/Wachstum) in Nordrhein-Westfalen? |
| Haben Sie sich vor der Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten lassen und ein positives Votum erhalten? |
| Verfolgt Ihr Unternehmen mit seinem Geschäftszweck soziale und/oder ökologische Ziele (gemeinwohlorientiert, gUG/gGmbH)? |
Was bekommst du konkret?
Ratendarlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs, Höchstbetrag 50.000 €. Laufzeit höchstens 10 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest. Tilgung in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate: 56 Monate 0,75 % pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1 % pro Monat vom Kapital; außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit ohne Kosten möglich. Auszahlung 100 %, Sicherheiten keine. Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Unternehmen können zusätzlich einen Tilgungsnachlass von 20 % erhalten, nicht jedoch bei Nebenerwerbsgründungen.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag stellen Sie direkt im Kundenportal der NRW.BANK (Direktgeschäft), und zwar vor Beginn des Vorhabens. Alternativ erhalten Sie die Antragsunterlagen im Rahmen der obligatorischen Beratung im STARTERCENTER NRW; die dort geprüften Unterlagen laden Sie selbst im Kundenportal hoch. Die hochgeladenen Unterlagen und die Stellungnahme des STARTERCENTERS bilden den vollständigen Antrag. Den Tilgungsnachlass beantragen Sie gesondert.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das NRW.Mikrodarlehen und wie lange läuft es?
Muss ich mich vor dem Antrag beraten lassen?
Wer kann einen Tilgungsnachlass beantragen?
Kann ich das Mikrodarlehen mehrfach bekommen?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.Mikrodarlehen — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]STARTERCENTER NRW: Gründungsberatungstartercenter.nrwPrimärquelleNRW.BANK
- [03]NRW.BANK: Merkblatt NRW.Mikrodarlehen (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.