Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 350.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit den Förderrichtlinien Denkmalpflege fördert das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen die Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung von Denkmälern in NRW. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie juristische und natürliche Personen des Privatrechts. Darüber hinaus werden die wissenschaftliche Erforschung, Erfassung und öffentliche Präsentation von Denkmälern unterstützt. Voraussetzungen: die Zuwendung überschreitet die Summe der Ist-Ausgaben nicht; zweckgebundene Geldspenden werden als Eigenmittel berücksichtigt; eine erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis wird dem Förderantrag beigefügt. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, solange die Gesamtsumme die Gesamtausgaben nicht übersteigt.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Gemeinde, Kirche, Religionsgemeinschaft oder juristische/natürliche Person des Privatrechts
Denkmal in Nordrhein-Westfalen
Erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis liegt vor und wird dem Antrag beigefügt
Zuwendung überschreitet nicht die Summe der Ist-Ausgaben
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 350.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 700.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten700.000 €
- Förderfähige Basis700.000 €
- Zuschuss– 350.000 €
- Dein Eigenanteil350.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag bei der Bezirksregierung
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster).
- 02
Genehmigung beifügen
Bei denkmalrechtlichen Erlaubnissen muss die Genehmigung dem Förderantrag beigefügt werden.
- 03
Vorprüfung über die Untere Denkmalbehörde
Über die zuständige Untere Denkmalbehörde wird die Erlaubnis-Vorprüfung gesteuert.
Häufige Fragen
Wer kann das Programm beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Bagatellgrenzen gelten?
Lässt sich der Zuschuss kombinieren?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]MHKBD NRW Denkmalförderungmhkbg.nrwPrimärquelleMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
- [02]Runderlass MHKBD NRW vom 25.11.2025 (Ministerialblatt)recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen
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