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Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen - Neuschaffung (NRW.BANK)

Die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen ist ein Annuitätendarlehen der NRW.BANK für Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot in Nordrhein-Westfalen. Das Grunddarlehen wird je Quadratmeter nach Mietniveau gestaffelt, der Tilgungsnachlass beträgt 30 bis 40 %. Vor dem Antrag ist die Vorplanung mit dem zuständigen Ministerium abzustimmen; die Miete legen die Leistungsträger fest.

Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwürdigkeit und angemessener Eigenleistung. Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, und zwar durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden. Förderfähig sind Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume.

Neben dem Grunddarlehen je Quadratmeter können Zusatzdarlehen beantragt werden, etwa für besondere Haustechnik und -elektronik, die wegen der Art der Behinderung erforderlich ist (1.500 € je Individualwohnraum). Die zulässige Miete wird von den entsprechenden Leistungsträgern festgelegt. Nicht gefördert werden vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt, auf Grundlage der Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 vom 23.03.2026, ausgegeben am 02.04.2026, und des WFNG NRW. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Entsteht der Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot (keine vollstationäre Pflegeeinrichtung, keine Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege)?
Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?
Umfasst die Einrichtung mindestens 24 Wohnräume (Ausnahmen lässt im Einzelfall nur das zuständige Ministerium zu)?
Können Sie 10 % der Gesamtkosten als Eigenleistung einbringen?
Haben Sie die Vorplanung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abgestimmt?
Haben Sie mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen (oder liegt eine Zustimmung der Bewilligungsbehörde zum vorzeitigen Beginn vor)?

Was bekommst du konkret?

Annuitätendarlehen; Höchstbetrag abhängig von Qualität und baulichen Maßnahmen. Grunddarlehen je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, jeweils höchstens: Mietniveau 1 bis 3: 3.110 € mit 30 % Tilgungsnachlass; Mietniveau 4: 3.350 € mit 35 %; Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster: 3.490 € mit 35 %. Die förderfähige Wohnfläche beträgt pro Person höchstens 50 Quadratmeter aus Individual- und Gemeinschaftsflächen, für uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnräume 10 Quadratmeter mehr. Der Tilgungsnachlass beträgt 30 bis 40 % des Grunddarlehens und 50 % der Zusatzdarlehen; bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung steigt er auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte. Zusatzdarlehen mit 50 % Tilgungsnachlass, unter anderem: Energieeffizienz (BEG Effizienzhaus 40: 300 € je m² förderfähiger Wohnfläche, Netto-Null-Standard: 450 € je m²); Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten (75 % der Herstellungskosten, höchstens 11.500 € je Individualwohnraum); besondere Haustechnik und -elektronik (1.500 € je Individualwohnraum); ein Mehr an barrierefreiem Wohnen (2.000 € je elektrisch bedienbarer Tür in der Wohnung, 3.500 € je Haus-, Wohnungseingangs- und Brandschutztür; für zweckgebundenen Wohnraum für Rollstuhlnutzende oder Menschen mit Schwerbehinderung pauschal 15.000 € je Wohnung, dazu 1.500 € je Tür mit schwellenlosem Übergang zum Freibereich und 8.000 € je rollstuhlgerechter, unterfahrbarer Einbauküche; für Wohnraum, der Menschen mit Schwerbehinderung vorbehalten ist, mit Bedarfsbestätigung der zuständigen Stelle; Individualbereiche zählen wie Wohneinheiten); standortbedingte Mehrkosten (75 % des förderfähigen Anteils, höchstens 25.000 € je Individualwohnraum); Bauen mit Holz (1,30 € je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 € je Individualwohnraum). Zinsbindung und Zweckbindung: 25 oder 30 Jahre. Zinssatz 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a.; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn, befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschlusstermin 2026 bewilligt werden. Tilgung 2 % p. a., außerplanmäßige Tilgung nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Zuerst stimmen Sie die Vorplanung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium ab. Danach stellen Sie den Antrag auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt. Die Auszahlung beträgt 100 %: 20 % bei Baubeginn, 45 % nach Fertigstellung des Rohbaus, 15 % bei wetterfestem Gebäude und 20 % bei Bezugsfertigkeit; das Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten wird abweichend ausgezahlt. Der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern; sprechen Sie dazu einen Steuerberater an.

Häufige Fragen

Welche Wohnformen werden gefördert?
Individualwohnräume und gruppenbezogene Wohnräume für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, durch Neubau, Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden.
Was wird nicht gefördert?
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätze im Sinne des SGB XI.
Wie hoch ist das Grunddarlehen?
Je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche höchstens 3.110 € (Mietniveau 1 bis 3, 30 % Tilgungsnachlass), 3.350 € (Mietniveau 4, 35 %) oder 3.490 € (Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster, 35 %). Bei 30 Jahren Bindung erhöht sich der Nachlass auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte.
Welche Zusatzdarlehen gibt es neben dem Grunddarlehen?
Unter anderem mit 50 % Tilgungsnachlass: Energieeffizienz, Klimaanpassung und Wohnumfeldqualitäten (höchstens 11.500 € je Individualwohnraum), besondere Haustechnik und -elektronik (1.500 € je Individualwohnraum), ein Mehr an barrierefreiem Wohnen (zum Beispiel 2.000 € je elektrisch bedienbarer Tür in der Wohnung und 3.500 € je Haus-, Wohnungseingangs- und Brandschutztür), standortbedingte Mehrkosten (höchstens 25.000 € je Individualwohnraum) und Bauen mit Holz (höchstens 17.000 € je Individualwohnraum).
Wer bestimmt die Miete und was muss vor dem Antrag geschehen?
Die zulässige Miete legen die entsprechenden Leistungsträger fest. Vor dem Antrag muss die Vorplanung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abgestimmt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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