Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Gefördert werden Maßnahmen, durch die Wohnplätze und Gemeinschaftsräume neu geschaffen werden, entweder in neuen selbstständigen Gebäuden (Neubau) oder durch Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden mit wesentlichem Bauaufwand. Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwürdigkeit und angemessener Eigenleistung; das Grundstück muss Ihnen gehören, Sie müssen es bald erwerben oder erbbauberechtigt sein.
Die Förderhöhe hängt von der Wohnform und vom Mietniveau ab, die Bindungsdauer kann bis zu 40 Jahre betragen; 35 oder 40 Jahre sind nur in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster sowie in Gemeinden mit der Mietniveaustufe 4 möglich. Die geförderten Wohnheimplätze unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Studierende weisen ihre Wohnberechtigung durch eine Studierendenbescheinigung nach, Auszubildende durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt, auf Grundlage der Änderung der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 vom 23.03.2026, ausgegeben am 02.04.2026, und des WFNG NRW. Eine Kombination mit weiteren Förderungen ist möglich.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen? |
| Steht das Grundstück in Ihrem Eigentum, erwerben Sie es bald oder sind Sie erbbauberechtigt? |
| Schaffen Sie neue Wohnplätze oder Gemeinschaftsräume für Auszubildende und Studierende durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung? |
| Entstehen mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen? |
| Können Sie 10 % der Gesamtkosten als Eigenleistung einbringen? |
| Haben Sie mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen (oder liegt eine Zustimmung der Bewilligungsbehörde zum vorzeitigen Beginn vor)? |
Was bekommst du konkret?
Annuitätendarlehen; Höchstbetrag abhängig von Mietniveau und Wohnform. Grunddarlehen je Wohnplatz: Mietniveau 1 bis 3: 84.700 €; Mietniveau 4: 91.300 €; Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster: 95.000 €, jeweils mit 35 % Tilgungsnachlass. Grunddarlehen je m² Gemeinschaftsfläche: M1 bis M3: 3.120 €; M4: 3.360 €; Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster: 3.500 €, jeweils mit 35 % Tilgungsnachlass. Der Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen steigt um jeweils 5 Prozentpunkte bei 30, 35 und 40 Jahren Bindung und kann so bis zu 50 % betragen; auf Zusatzdarlehen beträgt er 50 %. Zusatzdarlehen: standortbedingte Mehrkosten (75 % des förderfähigen Anteils, höchstens 25.000 € je Wohnplatz); Bauen mit Holz (1,30 € je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 € je Wohnplatz); Energieeffizienz (BEG Effizienzhaus 40: 300 € je m² förderfähiger Wohnfläche, Netto-Null-Standard: 450 € je m²); Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten (75 % der Herstellungskosten, höchstens 11.500 € je geförderter Wohnung); städtebaulich und denkmalbedingte Mehrkosten (bis zu 800 € je m², nur bei Nutzungsänderung von Gebäuden mit besonderem städtebaulichen Wert, von Denkmälern oder Gebäuden in einem Denkmalbereich); Wohnraum für Rollstuhlnutzende und Menschen mit Schwerbehinderung (15.000 € je Wohnung, wenn die Wohnungen für diese Personengruppen in der Förderzusage zweckgebunden werden; dazu 1.500 € je schwellenlose Tür zum Freibereich und 8.000 € für eine unterfahrbare Einbauküche); elektrisch bedienbare Türen (2.000 € je Tür in der Wohnung, 3.500 € je Haus-, Wohnungseingangs- und Brandschutztür); Planungswettbewerbe (400 € je Wohnung städtebaulich, 1.600 € je Wohnung hochbaulich). Zinsbindung sowie Mietpreis- und Belegungsbindung: 25, 30, 35 oder 40 Jahre. Zinssatz 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a.; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn, befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschlusstermin 2026 bewilligt werden. Tilgung 2 % p. a. Mietobergrenze je Wohnplatz: M1 bis M3: 210 €; M4: 220 €; Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster: 230 €; Mietsteigerung um 1,7 % bezogen auf die Bewilligungsmiete für jedes Jahr ab Erteilung der Förderzusage.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt. Die Auszahlung beträgt 100 %: 20 % bei Baubeginn, 45 % bei Rohbaufertigstellung, 15 % bei wetterfestem Gebäude und 20 % bei Bezugsfertigkeit; das Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkosten wird abweichend ausgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen sind nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern.
Häufige Fragen
Welche Bauvorhaben für Studierende und Auszubildende werden gefördert?
Wie hoch ist das Grunddarlehen?
Wie lange dauert die Bindung und wie wirkt sie sich aus?
Wie hoch darf die Miete je Wohnplatz sein?
Welche Zusatzdarlehen gibt es?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Neuschaffung (NRW.BANK) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK: Zusatzdarlehen für standortbedingte Mehrkostennrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.