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Förderkredit + Tilgungszuschuss · bis 50 % Land

Mietwohnraumförderung - standortbedingte Mehrkosten (NRW.BANK)

Die Förderung für standortbedingte Mehrkosten ist ein Zusatzdarlehen für die Nutzbarmachung von Flächen in der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Es kann nur in Kombination mit einer weiteren Förderung beantragt werden, etwa der Mietwohnraumförderung. Gefördert werden Abbruch, Untersuchungen, Sicherungsmaßnahmen und die Beseitigung belasteter Stoffe. Das Darlehen deckt 75 % der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 € je Wohnung, und enthält 50 % Tilgungsnachlass.

Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Tilgungszuschuss bis 50 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Dieses Darlehen ist kein eigenständiges Bauprogramm, sondern ein Baustein: Es kann nur in Kombination mit einer weiteren Förderung beantragt werden, zum Beispiel mit der Mietwohnraumförderung - Neuschaffung, der Wohnraumförderung für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung), der Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderungen oder der Eigentumsförderung - Neubau und Kauf. Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer einer Immobilie sind und über ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen; das Baugrundstück muss Ihnen gehören, Sie müssen es bald erwerben oder erbbauberechtigt sein.

Gefördert werden zum Beispiel Abbrucharbeiten (aufstehende Bausubstanz, Fundamente, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, Verkehrsanlagen), Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zum standortbedingten Lärmschutz oder zu Gründungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen für bestehende Bauwerke und Leitungen, die Beseitigung umweltgefährdender Stoffe wie Kampfmittel sowie die Sanierung belasteter oder kontaminierter Böden, die die Wohnnutzung beeinträchtigen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 vom 23.03.2026, ausgegeben am 02.04.2026, und des WFNG NRW; die Mittel stammen von NRW.BANK, Bund und Land Nordrhein-Westfalen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Beantragen Sie das Darlehen zusammen mit einer weiteren Wohnraumförderung (z. B. Neuschaffung von Mietwohnraum)?
Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?
Sind Sie Eigentümer des Baugrundstücks, erwerben es bald oder sind erbbauberechtigt?
Stehen die Maßnahmen zur Standortaufbereitung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Bauvorhaben?

Was bekommst du konkret?

Annuitätendarlehen bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 € je geförderter Wohnung. Tilgungsnachlass 50 % des Förderdarlehens; er reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung und ist in der Regel zu versteuern. Auszahlung 100 %: 25 % bei Beginn der Maßnahme, 55 % bei Abschluss der Maßnahme und 20 % nach Prüfung des Kostennachweises und Baubeginn des geförderten Wohnraums. Es gelten die Konditionen sowie die Mietpreis- und Belegungsbindungen des geförderten Wohnraums.

Wie stellst du den Antrag?

Den Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt. Die zuständige Bewilligungsbehörde finden Sie über die Behördenauskunft der NRW.BANK. Sprechen Sie wegen der Versteuerung des Tilgungsnachlasses einen Steuerberater an.

Häufige Fragen

Kann ich dieses Darlehen allein beantragen?
Nein. Es kann nur in Kombination mit einer weiteren Förderung beantragt werden, zum Beispiel der Mietwohnraumförderung - Neuschaffung, der Wohnraumförderung für Auszubildende und Studierende (Neuschaffung), der Wohnraumförderung für Menschen mit Behinderungen oder der Eigentumsförderung - Neubau und Kauf.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Zum Beispiel Abbrucharbeiten, Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zum Lärmschutz oder zu Gründungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen für bestehende Bauwerke und Leitungen, die Beseitigung umweltgefährdender Stoffe wie Kampfmittel und die Sanierung belasteter oder kontaminierter Böden.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, höchstens 25.000 € je geförderter Wohnung. Der Tilgungsnachlass beträgt 50 % des Förderdarlehens.
Darf ich mit der Standortaufbereitung schon vor dem Antrag beginnen?
Ja. Mit den Maßnahmen zur Standortaufbereitung können Sie bereits vor der Antragstellung beginnen, das gilt nicht als Beginn des Bauvorhabens. Die Maßnahmen müssen aber in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Bauvorhaben stehen.
Wann wird das Darlehen ausgezahlt?
Zu 25 % bei Beginn der Maßnahme, zu 55 % bei Abschluss der Maßnahme und zu 20 % nach Prüfung des Kostennachweises und Baubeginn des geförderten Wohnraums.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
  3. [03]
    NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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