Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Dieses Programm der NRW.BANK finanziert den Bau neuer Mietwohnungen: Gefördert wird Wohnraum, der durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden erstmalig entsteht. Dazu zählen Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen (Nr. 6 FRL öff Wohnen NRW 2026), Mieteinfamilienhäuser, Gemeinschafts- und Infrastrukturräume sowie bindungsfreie Wohnungen, wenn dafür an geeigneten Ersatzwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen eingeräumt werden (mittelbare Belegung).
Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwürdigkeit und angemessener Eigenleistung. Das Grundstück muss in Ihrem Eigentum stehen, Sie müssen es bald erwerben oder erbbauberechtigt sein.
Die Höhe des Grunddarlehens hängt vom Mietniveau der Gemeinde und von der Einkommensgruppe (A oder B) des künftigen Mieterhaushalts ab; zusätzlich können Zusatzdarlehen beantragt werden, etwa für Bauen mit Holz, Energieeffizienz, Klimaanpassung oder Barrierefreiheit. Die Darlehen stammen aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlage sind die Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 vom 23.03.2026, ausgegeben am 02.04.2026, und das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen? |
| Steht das Grundstück in Ihrem Eigentum, erwerben Sie es bald oder sind Sie erbbauberechtigt? |
| Entstehen mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen? |
| Können Sie 10 % der Gesamtkosten als Eigenleistung einbringen? |
| Ist die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und wirtschaftlich tragbar? |
| Haben Sie mit der Ausführung des Bauvorhabens noch nicht begonnen (oder liegt eine Zustimmung der Bewilligungsbehörde zum vorzeitigen Beginn vor)? |
Was bekommst du konkret?
Annuitätendarlehen; Höchstbetrag abhängig von Bauort, Einkommen der Mieter und Wohnfläche. Grunddarlehen höchstens je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Einkommensgruppe A / Einkommensgruppe B / Tilgungsnachlass): Mietniveau 1 bis 3: 3.110 € / 1.920 € / 30 %; Mietniveau 4: 3.350 € / 2.290 € / 35 %; Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster: 3.490 € / 2.350 € / 35 %. Der Tilgungsnachlass beträgt 30 bis 40 % des Grunddarlehens und 50 % der Zusatzdarlehen; bei 30 Jahren Bindung steigt er auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte. Zusatzdarlehen mit 50 % Tilgungsnachlass: standortbedingte Mehrkosten (75 % des förderfähigen Anteils, höchstens 25.000 € je Wohnung); Bauen mit Holz (1,30 € je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 € je Wohnung); Mieteinfamilienhäuser (25.000 € je Haus); Energieeffizienz (BEG Effizienzhaus 40: 300 € je m², Netto-Null-Standard: 450 € je m², jeweils mit Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,15 € beziehungsweise 0,20 € je m²); Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten (75 % der Herstellungskosten, höchstens 11.500 € je Wohnung); Gruppenwohnungen (bis zu 5.750 € je Individualbereich für zusätzliche Brandschutzkosten); städtebaulich und gebäudebedingte Mehrkosten (bis zu 800 € je m², nur bei Nutzungsänderung von Gebäuden mit besonderem städtebaulichen Wert, von Denkmälern oder Gebäuden in einem Denkmalbereich); Wohnraum für Rollstuhlnutzende und Menschen mit Schwerbehinderung (15.000 € je Wohnung bei Zweckbindung für diese Personengruppen, dazu 1.500 € je schwellenlose Tür zum Freibereich und 8.000 € für eine unterfahrbare Einbauküche); elektrisch bedienbare Türen (2.000 € je Tür in der Wohnung, 3.500 € je Haus-, Wohnungseingangs- und Brandschutztür); Planungswettbewerbe (400 € je Wohnung städtebaulich, 1.600 € je Wohnung hochbaulich); neu gegründete, bewohnergetragene Genossenschaften (60.000 € je Wohnung). Zinsbindung und Mietpreis- und Belegungsbindung: 25 oder 30 Jahre. Zinssatz 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a.; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn, befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligt werden. Tilgung 1 % p. a., auf Antrag 2 % p. a.; bei 1 % Tilgung können für die ersten 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre beantragt werden (nicht bei 2 %). Mietobergrenze je m² Wohnfläche (Einkommensgruppe A / B): Mietniveau 1 bis 3: 6,50 € / 7,55 €; Mietniveau 4: 7,25 € / 8,40 €; Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster: 7,85 € / 9,00 €; Erhöhung um 2 % für jedes Jahr seit Erhalt der Förderzusage.
Wie stellst du den Antrag?
Den Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt, nicht über eine Hausbank. Die Auszahlung beträgt 100 %: 20 % bei Baubeginn, 45 % bei Rohbaufertigstellung, 15 % bei wetterfestem Gebäude und 20 % bei Bezugsfertigkeit. Der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern; sprechen Sie dazu einen Steuerberater an. Informationen zu den Einkommensgrenzen der Einkommensgruppen A und B stehen unter www.nrwbank.de/einkommensgrenzen-wrf.
Häufige Fragen
Welche Wohnformen fördert die Neuschaffung von Mietwohnraum?
Wie hoch ist das Grunddarlehen je Quadratmeter?
Wie hoch ist der Tilgungsnachlass?
Welche Miete darf ich verlangen?
Wie viel Eigenleistung wird verlangt und wie lange dauert die Bindung?
Wo beantrage ich die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mietwohnraumförderung - Neuschaffung (NRW.BANK) — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK: Einkommensgrenzen Wohnraumförderungnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.