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Mietwohnraumförderung - Neuschaffung (NRW.BANK)

Die Mietwohnraumförderung - Neuschaffung ist ein Annuitätendarlehen für Investoren, die in Nordrhein-Westfalen erstmalig Mietwohnraum schaffen, also Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen oder Mieteinfamilienhäuser. Das Grunddarlehen richtet sich je Quadratmeter nach dem Mietniveau der Gemeinde und der Einkommensgruppe der Mieter; dazu kommen Tilgungsnachlässe und Zusatzdarlehen. Im Gegenzug gelten 25 oder 30 Jahre Mietpreis- und Belegungsbindung.

Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Dieses Programm der NRW.BANK finanziert den Bau neuer Mietwohnungen: Gefördert wird Wohnraum, der durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden erstmalig entsteht. Dazu zählen Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen (Nr. 6 FRL öff Wohnen NRW 2026), Mieteinfamilienhäuser, Gemeinschafts- und Infrastrukturräume sowie bindungsfreie Wohnungen, wenn dafür an geeigneten Ersatzwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen eingeräumt werden (mittelbare Belegung).

Das Angebot richtet sich an natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwürdigkeit und angemessener Eigenleistung. Das Grundstück muss in Ihrem Eigentum stehen, Sie müssen es bald erwerben oder erbbauberechtigt sein.

Die Höhe des Grunddarlehens hängt vom Mietniveau der Gemeinde und von der Einkommensgruppe (A oder B) des künftigen Mieterhaushalts ab; zusätzlich können Zusatzdarlehen beantragt werden, etwa für Bauen mit Holz, Energieeffizienz, Klimaanpassung oder Barrierefreiheit. Die Darlehen stammen aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlage sind die Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 vom 23.03.2026, ausgegeben am 02.04.2026, und das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?
Steht das Grundstück in Ihrem Eigentum, erwerben Sie es bald oder sind Sie erbbauberechtigt?
Entstehen mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen?
Können Sie 10 % der Gesamtkosten als Eigenleistung einbringen?
Ist die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und wirtschaftlich tragbar?
Haben Sie mit der Ausführung des Bauvorhabens noch nicht begonnen (oder liegt eine Zustimmung der Bewilligungsbehörde zum vorzeitigen Beginn vor)?

Was bekommst du konkret?

Annuitätendarlehen; Höchstbetrag abhängig von Bauort, Einkommen der Mieter und Wohnfläche. Grunddarlehen höchstens je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche (Einkommensgruppe A / Einkommensgruppe B / Tilgungsnachlass): Mietniveau 1 bis 3: 3.110 € / 1.920 € / 30 %; Mietniveau 4: 3.350 € / 2.290 € / 35 %; Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster: 3.490 € / 2.350 € / 35 %. Der Tilgungsnachlass beträgt 30 bis 40 % des Grunddarlehens und 50 % der Zusatzdarlehen; bei 30 Jahren Bindung steigt er auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte. Zusatzdarlehen mit 50 % Tilgungsnachlass: standortbedingte Mehrkosten (75 % des förderfähigen Anteils, höchstens 25.000 € je Wohnung); Bauen mit Holz (1,30 € je Kilogramm verbautem Holz, höchstens 17.000 € je Wohnung); Mieteinfamilienhäuser (25.000 € je Haus); Energieeffizienz (BEG Effizienzhaus 40: 300 € je m², Netto-Null-Standard: 450 € je m², jeweils mit Anhebung der Bewilligungsmiete um 0,15 € beziehungsweise 0,20 € je m²); Klimaanpassung und besondere Wohnumfeldqualitäten (75 % der Herstellungskosten, höchstens 11.500 € je Wohnung); Gruppenwohnungen (bis zu 5.750 € je Individualbereich für zusätzliche Brandschutzkosten); städtebaulich und gebäudebedingte Mehrkosten (bis zu 800 € je m², nur bei Nutzungsänderung von Gebäuden mit besonderem städtebaulichen Wert, von Denkmälern oder Gebäuden in einem Denkmalbereich); Wohnraum für Rollstuhlnutzende und Menschen mit Schwerbehinderung (15.000 € je Wohnung bei Zweckbindung für diese Personengruppen, dazu 1.500 € je schwellenlose Tür zum Freibereich und 8.000 € für eine unterfahrbare Einbauküche); elektrisch bedienbare Türen (2.000 € je Tür in der Wohnung, 3.500 € je Haus-, Wohnungseingangs- und Brandschutztür); Planungswettbewerbe (400 € je Wohnung städtebaulich, 1.600 € je Wohnung hochbaulich); neu gegründete, bewohnergetragene Genossenschaften (60.000 € je Wohnung). Zinsbindung und Mietpreis- und Belegungsbindung: 25 oder 30 Jahre. Zinssatz 0,0 % für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a.; Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % p. a. ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn, befristet für Anträge, die bis zum Bewilligungsschluss 2026 bewilligt werden. Tilgung 1 % p. a., auf Antrag 2 % p. a.; bei 1 % Tilgung können für die ersten 5 Jahre tilgungsfreie Anlaufjahre beantragt werden (nicht bei 2 %). Mietobergrenze je m² Wohnfläche (Einkommensgruppe A / B): Mietniveau 1 bis 3: 6,50 € / 7,55 €; Mietniveau 4: 7,25 € / 8,40 €; Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster: 7,85 € / 9,00 €; Erhöhung um 2 % für jedes Jahr seit Erhalt der Förderzusage.

Wie stellst du den Antrag?

Den Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt, nicht über eine Hausbank. Die Auszahlung beträgt 100 %: 20 % bei Baubeginn, 45 % bei Rohbaufertigstellung, 15 % bei wetterfestem Gebäude und 20 % bei Bezugsfertigkeit. Der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern; sprechen Sie dazu einen Steuerberater an. Informationen zu den Einkommensgrenzen der Einkommensgruppen A und B stehen unter www.nrwbank.de/einkommensgrenzen-wrf.

Häufige Fragen

Welche Wohnformen fördert die Neuschaffung von Mietwohnraum?
Gefördert werden Miet- und Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser, Gemeinschafts- und Infrastrukturräume sowie bindungsfreie Wohnungen, wenn an geeigneten Ersatzwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen eingeräumt werden (mittelbare Belegung).
Wie hoch ist das Grunddarlehen je Quadratmeter?
Das hängt vom Mietniveau und von der Einkommensgruppe der künftigen Mieter ab. In Gemeinden mit Mietniveau 1 bis 3 sind es höchstens 3.110 € (Einkommensgruppe A) beziehungsweise 1.920 € (Einkommensgruppe B), bei Mietniveau 4 3.350 € beziehungsweise 2.290 €, in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster 3.490 € beziehungsweise 2.350 €.
Wie hoch ist der Tilgungsnachlass?
Auf das Grunddarlehen 30 bis 40 %, auf die Zusatzdarlehen 50 %. Bei 30 Jahren Mietpreis- und Belegungsbindung erhöht sich der Nachlass auf das Grunddarlehen um 5 Prozentpunkte. Der Nachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung und ist in der Regel zu versteuern.
Welche Miete darf ich verlangen?
Die Miete ist nach oben begrenzt. Je m² Wohnfläche gelten bei Einkommensgruppe A 6,50 € (Mietniveau 1 bis 3), 7,25 € (Mietniveau 4) beziehungsweise 7,85 € (Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster), bei Einkommensgruppe B 7,55 €, 8,40 € beziehungsweise 9,00 €. Die höchstzulässige Miete erhöht sich ab der Förderzusage alle zwölf Monate um 2 %; Mieterhöhungen richten sich weiter nach den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften.
Wie viel Eigenleistung wird verlangt und wie lange dauert die Bindung?
Die Eigenleistung beträgt grundsätzlich mindestens 10 % der Gesamtkosten. Die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Zinsbindung laufen 25 oder 30 Jahre.
Wo beantrage ich die Förderung?
Bei der Stadt- oder Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde, in deren Bereich das Objekt liegt. Eine vorzeitige Ausführung des Bauvorhabens schließt die Förderung aus, sofern die Bewilligungsbehörde nicht zugestimmt hat.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK: Einkommensgrenzen Wohnraumförderung
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]
    NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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