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Mietwohnraumförderung - Bindungsverlängerung bei gefördertem Wohnraum (NRW.BANK)

Die Bindungsverlängerung der NRW.BANK sichert Mietpreis- und Belegungsbindungen geeigneter geförderter Wohnungsbestände in Bedarfsregionen für weitere 10 oder 15 Jahre, längstens bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen. Eigentümer behalten die bisherigen Darlehenskonditionen. In Gemeinden mit Mietniveau M 4 und in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster gibt es zusätzlich Zinsvorteile, einen Tilgungsnachlass auf die Restvaluta und eine höhere zulässige Miete.

Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Sonstige
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Bei diesem Angebot wird kein neues Bauvorhaben finanziert: Es geht um bereits geförderten Wohnraumbestand, dessen Mietpreis- und Belegungsbindungen auslaufen würden. Ziel ist, diese Bindungen von geeigneten geförderten Wohnraumbeständen in Bedarfsregionen langfristig zu erhalten. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer eines geeigneten, geförderten Wohnraumbestandes sind.

Eine Bindungsverlängerung ist möglich, wenn nach Einschätzung der zuständigen Kommune weiterhin ein Bedarf vorliegt und der Eigentümer die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzt. Sie erfolgt einheitlich für alle Förderobjekte der bisherigen Förderzusage und unter Beibehaltung der Darlehenskonditionen, die bei planmäßigem Auslauf der Bindungen bestehen.

Grundlage ist die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2026 (FRL öff Wohnen NRW 2026) und das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Sind Sie Eigentümer eines geeigneten, bereits geförderten Wohnraumbestandes in Nordrhein-Westfalen?
Besteht nach Einschätzung der zuständigen Kommune weiterhin ein Bedarf an der Bindung?
Sind die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Eigentümers gegeben?

Was bekommst du konkret?

Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindung um 10 oder 15 Jahre, längstens bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen, unter Beibehaltung der bei planmäßigem Auslauf der Bindungen bestehenden Darlehenskonditionen. Abweichende Regelungen gelten in den Gemeinden mit Mietniveau M 4 und in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster: Zinsen 0,0 % p. a. auf das noch valutierende Förderdarlehen für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a. bis zum Ende der verlängerten Zweckbindung. Tilgungsnachlass 15 % auf die bestehende Restvaluta bei 10 Jahren Bindungsverlängerung und 20 % bei 15 Jahren. In diesen Gemeinden kann im Änderungsbescheid die zum Zeitpunkt der Verlängerung zulässige Bewilligungsmiete nach den aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen als neue Bewilligungsmiete festgesetzt werden; für bestehende Mietverträge sind Mieterhöhungen nur nach den Vorgaben des BGB bis zu dieser Miete zulässig. Welche Mietniveaus für Ihre Gemeinde gelten, zeigt die Übersicht der NRW.BANK.

Wie stellst du den Antrag?

Den Antrag stellen Sie auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das Objekt liegt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet in einem Änderungsbescheid zur Förderzusage über die Verlängerung, unter Berücksichtigung der Entscheidung der NRW.BANK.

Häufige Fragen

Um wie viele Jahre lässt sich die Bindung verlängern?
Um 10 oder 15 Jahre, längstens bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen. Die Verlängerung gilt einheitlich für alle Förderobjekte der bisherigen Förderzusage.
Was ändert sich an den Darlehenskonditionen?
Grundsätzlich nichts: Die Darlehenskonditionen, die bei planmäßigem Auslauf der Bindungen bestehen, bleiben erhalten. Abweichende Regelungen gelten nur in Gemeinden mit Mietniveau M 4 und in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster.
Was gilt in Mietniveau M 4 und in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster?
Dort gibt es 0,0 % Zinsen auf das noch valutierende Förderdarlehen für 5 Jahre, danach 0,5 % p. a. bis zum Ende der verlängerten Zweckbindung, außerdem einen Tilgungsnachlass von 15 % auf die Restvaluta bei 10 Jahren und 20 % bei 15 Jahren Verlängerung. Im Änderungsbescheid kann die aktuelle Mietobergrenze als neue Bewilligungsmiete festgesetzt werden; für bestehende Mietverträge sind Mieterhöhungen nur nach den Vorgaben des BGB bis zu dieser Miete zulässig.
Unter welchen Bedingungen wird die Bindung verlängert?
Wenn die zuständige Kommune weiterhin einen Bedarf sieht und der Eigentümer zuverlässig und leistungsfähig ist.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Bewilligungsbehörde der Stadt- oder Kreisverwaltung entscheidet in einem Änderungsbescheid zur Förderzusage, unter Berücksichtigung der Entscheidung der NRW.BANK.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    NRW.BANK: Mietniveaus der Gemeinden (PDF)
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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