Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | 25.000 € – 5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit NRW.BANK.Baudenkmäler finanziert die NRW.BANK investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Gedacht ist das Programm für Gebäude, die überwiegend nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden; ist die Nutzung überwiegend wohnwirtschaftlich, muss mindestens eine Wohnung vom Investor oder Eigentümer selbst genutzt werden.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen. Als Selbstnutzung gilt der Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 Abgabenordnung; jede darüber hinausgehende, auch zeitweise Überlassung ganz oder in Teilen ist keine Selbstnutzung.
Das Darlehen ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar, die Summe aller Fördermittel darf die Kosten der Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme aber nicht übersteigen. Für gewerbliche und wirtschaftlich tätige Antragsteller erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen? |
| Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder hat es eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz? |
| Ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert? |
| Haben Sie die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet? |
| Falls das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird: Nutzen Sie mindestens eine Wohnung selbst? |
Was bekommst du konkret?
Annuitätendarlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Darlehensbetrag: mindestens 25.000 €, höchstens 5 Mio. €. Laufzeiten von 10, 15, 20 oder 30 Jahren, jeweils mit 1 Tilgungsfreijahr. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest; bei 30 Jahren Laufzeit ist zusätzlich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich, bei 20 Jahren alternativ eine Zinsbindung von 10 Jahren. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Risikogerechten Zinssystem (Preisklassen A bis I). Tilgung in monatlichen Annuitäten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres. Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss, Abruffrist 12 Monate. Nicht gefördert werden der Erwerb von Baudenkmälern, die Verbesserung der Außenanlagen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben und Umschuldungen (ausgenommen nachweisliche Zwischenfinanzierung).
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird im Hausbankenverfahren auf den vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl gestellt; die Hausbank leitet ihn gegebenenfalls über ein Zentralinstitut an die NRW.BANK weiter. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Häufige Fragen
Wer kann das Darlehen NRW.BANK.Baudenkmäler beantragen?
Was wird mit dem Darlehen finanziert?
Wie hoch ist das Darlehen und wie lange läuft es?
Was gilt bei wohnwirtschaftlich genutzten Baudenkmälern?
Wo und wann stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]NRW.BANK.Baudenkmäler — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]NRW.BANK: De-minimis-Beihilfenrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]NRW.BANK: Verbindliche ESG-Fördervoraussetzungen (PDF)nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.