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Förderkredit · bis 5 Mio. € Land

NRW.BANK.Baudenkmäler

NRW.BANK.Baudenkmäler ist ein Annuitätendarlehen für die Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen. Antragsberechtigt sind unter anderem mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen, die öffentliche Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen. Das Darlehen liegt zwischen 25.000 € und 5 Mio. € und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben
Fördergeber
NRW.BANK

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 25.000 € – 5 Mio. €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit NRW.BANK.Baudenkmäler finanziert die NRW.BANK investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen. Gedacht ist das Programm für Gebäude, die überwiegend nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden; ist die Nutzung überwiegend wohnwirtschaftlich, muss mindestens eine Wohnung vom Investor oder Eigentümer selbst genutzt werden.

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen. Als Selbstnutzung gilt der Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 Abgabenordnung; jede darüber hinausgehende, auch zeitweise Überlassung ganz oder in Teilen ist keine Selbstnutzung.

Das Darlehen ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar, die Summe aller Fördermittel darf die Kosten der Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme aber nicht übersteigen. Für gewerbliche und wirtschaftlich tätige Antragsteller erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegt der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen?
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder hat es eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz?
Ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert?
Haben Sie die baulichen Vorschriften des denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens nach § 9 DSchG NRW beachtet?
Falls das Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt wird: Nutzen Sie mindestens eine Wohnung selbst?

Was bekommst du konkret?

Annuitätendarlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Darlehensbetrag: mindestens 25.000 €, höchstens 5 Mio. €. Laufzeiten von 10, 15, 20 oder 30 Jahren, jeweils mit 1 Tilgungsfreijahr. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest; bei 30 Jahren Laufzeit ist zusätzlich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich, bei 20 Jahren alternativ eine Zinsbindung von 10 Jahren. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Risikogerechten Zinssystem (Preisklassen A bis I). Tilgung in monatlichen Annuitäten nach Ablauf des Tilgungsfreijahres. Bereitstellungsprovision 0,25 % pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss, Abruffrist 12 Monate. Nicht gefördert werden der Erwerb von Baudenkmälern, die Verbesserung der Außenanlagen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben und Umschuldungen (ausgenommen nachweisliche Zwischenfinanzierung).

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird im Hausbankenverfahren auf den vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl gestellt; die Hausbank leitet ihn gegebenenfalls über ein Zentralinstitut an die NRW.BANK weiter. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Häufige Fragen

Wer kann das Darlehen NRW.BANK.Baudenkmäler beantragen?
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Einrichtungen, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Religionsgemeinschaften und natürliche Personen.
Was wird mit dem Darlehen finanziert?
Förderfähig sind investive Maßnahmen an und in Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen, also Instandhaltung und Sanierung. Nicht gefördert werden der Erwerb solcher Gebäude, die Verbesserung der Außenanlagen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben und Umschuldungen.
Wie hoch ist das Darlehen und wie lange läuft es?
Das Darlehen beträgt mindestens 25.000 € und höchstens 5 Mio. €, der Finanzierungsanteil liegt bei bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Laufzeit beträgt 10, 15, 20 oder 30 Jahre, jeweils mit einem Tilgungsfreijahr.
Was gilt bei wohnwirtschaftlich genutzten Baudenkmälern?
Bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung muss mindestens eine Wohnung durch den Investor oder Eigentümer selbst genutzt werden. Selbstnutzung heißt Selbstbezug oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 Abgabenordnung; jede weitergehende Überlassung ist keine Selbstnutzung.
Wo und wann stelle ich den Antrag?
Im Hausbankenverfahren bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Die Hausbank leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    NRW.BANK.Baudenkmäler — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    NRW.BANK: De-minimis-Beihilfe
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  3. [03]

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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