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Agrarumweltmaßnahme NRW: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen

Der Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen ist eine Agrarumweltmaßnahme in Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird der Anbau von mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 und maximal 30 % auf allen produktiv genutzten Ackerflächen des Betriebes. Der Mindestanteil großkörniger Leguminosen in Reinkultur beträgt 10 %. Der Prämiensatz liegt bei 55 €/ha.

Fördergeber
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Verpflichtung bezieht sich auf alle produktiv genutzten Ackerflächen des Betriebes inklusive dazugehöriger Landschaftselemente. Gefördert wird der Anbau von mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 und maximal 30 %.

Die Hauptfrucht ist diejenige Kultur, die sich im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet. Hauptfrüchte derselben Gattung werden zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst. Ackerrandstreifen werden bei der Berechnung der Anbauanteile mit der Hauptfrucht ihres Bezugsschlages berücksichtigt.

Flächen außerhalb von NRW und Landschaftselemente werden bei der Berechnung der Anbauanteile berücksichtigt, wobei die Zuwendungen nur für Flächen in NRW gewährt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Bewirtschaften Sie produktiv genutzte Ackerflächen in Nordrhein-Westfalen?
Bauen Sie mindestens 5 verschiedene Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 und maximal 30 % an?
Beträgt der Anteil großkörniger Leguminosen (Futtererbsen, Ackerbohnen/Dicke Bohnen, Lupinen, Sojabohnen) in Reinkultur mindestens 10 %?
Bleibt der Getreideanteil bei maximal 66 %?

Was bekommst du konkret?

Prämiensatz: 55 €/ha, bzw. 25 €/ha bei gleichzeitiger Förderung des Ökologischen Landbaus. Bagatellgrenze: 500 €. Zuwendungen werden nur für Flächen in NRW gewährt.

Wie stellst du den Antrag?

Neue Teilnehmer reichen über ELAN einen Grundantrag ein. Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen; die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2027, der Verpflichtungszeitraum beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2029. Anträge und Formulare stellt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf ihren Förderseiten bereit; dort sind auch der Elektronische Antrag (ELAN) sowie Formulare und Merkblätter verlinkt. Die Verpflichtung bezieht sich auf alle produktiv genutzten Ackerflächen des Betriebes.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Prämie für den Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen?
Der Prämiensatz beträgt 55 €/ha, bzw. 25 €/ha bei gleichzeitiger Förderung des Ökologischen Landbaus. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 €.
Welche Leguminosen werden anerkannt?
Anerkannt werden ausschließlich Futtererbsen, Ackerbohnen/Dicke Bohnen, Lupinen und Sojabohnen. Ihr Mindestanteil in Reinkultur beträgt 10 %.
Was gilt als Hauptfrucht?
Die Hauptfrucht ist diejenige Kultur, die sich im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet. Hauptfrüchte derselben Gattung werden zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst.
Wie viel Getreide und Gemüse ist erlaubt?
Der Getreideanteil von maximal 66 % darf nicht überschritten werden. Gemüse und andere Gartengewächse dürfen in einem Umfang von maximal 30 % angebaut werden.
Zählen Flächen außerhalb von NRW?
Flächen außerhalb von NRW und Landschaftselemente werden bei der Berechnung der Anbauanteile berücksichtigt. Die Zuwendungen werden aber nur für Flächen in NRW gewährt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrarumweltmaßnahme NRW: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen — Offizielle Programmseite
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätter
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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