Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Verpflichtung bezieht sich auf alle produktiv genutzten Ackerflächen des Betriebes inklusive dazugehöriger Landschaftselemente. Gefördert wird der Anbau von mindestens 5 verschiedenen Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 und maximal 30 %.
Die Hauptfrucht ist diejenige Kultur, die sich im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet. Hauptfrüchte derselben Gattung werden zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst. Ackerrandstreifen werden bei der Berechnung der Anbauanteile mit der Hauptfrucht ihres Bezugsschlages berücksichtigt.
Flächen außerhalb von NRW und Landschaftselemente werden bei der Berechnung der Anbauanteile berücksichtigt, wobei die Zuwendungen nur für Flächen in NRW gewährt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Bewirtschaften Sie produktiv genutzte Ackerflächen in Nordrhein-Westfalen? |
| Bauen Sie mindestens 5 verschiedene Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 und maximal 30 % an? |
| Beträgt der Anteil großkörniger Leguminosen (Futtererbsen, Ackerbohnen/Dicke Bohnen, Lupinen, Sojabohnen) in Reinkultur mindestens 10 %? |
| Bleibt der Getreideanteil bei maximal 66 %? |
Was bekommst du konkret?
Prämiensatz: 55 €/ha, bzw. 25 €/ha bei gleichzeitiger Förderung des Ökologischen Landbaus. Bagatellgrenze: 500 €. Zuwendungen werden nur für Flächen in NRW gewährt.
Wie stellst du den Antrag?
Neue Teilnehmer reichen über ELAN einen Grundantrag ein. Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen; die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2027, der Verpflichtungszeitraum beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2029. Anträge und Formulare stellt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen auf ihren Förderseiten bereit; dort sind auch der Elektronische Antrag (ELAN) sowie Formulare und Merkblätter verlinkt. Die Verpflichtung bezieht sich auf alle produktiv genutzten Ackerflächen des Betriebes.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Prämie für den Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen?
Welche Leguminosen werden anerkannt?
Was gilt als Hauptfrucht?
Wie viel Getreide und Gemüse ist erlaubt?
Zählen Flächen außerhalb von NRW?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Agrarumweltmaßnahme NRW: Anbau vielfältiger Kulturen mit großkörnigen Leguminosen — Offizielle Programmseitelandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- [02]Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätterlandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.