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Agrarumweltmaßnahme NRW: Anlage von Uferrandstreifen

Die Anlage von Uferrandstreifen ist eine Agrarumweltmaßnahme in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Uferrandstreifen auf Ackerflächen entlang von Oberflächengewässern mit einer Mindestbreite von 10 m und einer Höchstbreite von 30 m. Die Streifen werden weder gedüngt noch mit Pflanzenschutzmitteln behandelt und jährlich gemäht. Der Prämiensatz beträgt 960 €/ha, maximal bewilligt werden können 3 Hektar.

Fördergeber
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Gefördert wird die Anlage von Uferrandstreifen auf Ackerflächen entlang von Oberflächengewässern. Als Oberflächengewässer gelten stationierte Gewässer, die in der auf Grundlage der Gewässerstationierungskarte vom LANUK erstellten Gewässerkulisse enthalten sind; die Kulisse ist als abschließend zu betrachten und wird in ELAN als Agrarförderrechtliche Gewässerkulisse NRW zur Verfügung gestellt. Der Abstand zum Gewässer von der Böschungsoberkante bzw. von der mittleren Wasserstandslinie aus darf maximal 10 m betragen.

Die Einsaat erfolgt bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres mit mehrjährigen Grasarten oder gräserbetonten Mischungen; bestehende Begrünungen können beibehalten werden. Die Mindestbreite beträgt 10 m und die Höchstbreite 30 m. Die erstmalig angelegten Uferrandstreifen werden lagegenau über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Liegen Ihre Ackerflächen entlang von Oberflächengewässern, die in der Gewässerkulisse (Agrarförderrechtliche Gewässerkulisse NRW) enthalten sind?
Beträgt der Abstand des Streifens zum Gewässer von der Böschungsoberkante bzw. von der mittleren Wasserstandslinie aus maximal 10 m?
Legen Sie die Uferrandstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m und einer Höchstbreite von 30 m an?
Bestehen auf der Fläche keine Parallelverpflichtungen?

Was bekommst du konkret?

Prämiensatz: 960 €/ha. Im Fall der gleichzeitigen Förderung der Öko-Regelung gemäß § 20 Absatz 1 Nummer 6 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAPDZG) wird die Zuwendung in jedem Jahr um den geplanten Einheitsbetrag gemäß § 16 Absatz 1 GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) gekürzt; relevant ist der Einheitsbetrag für Stufe 2. Maximal bewilligt werden können 3 Hektar. Bagatellgrenze: 200 €. Eine Erhöhung der bestehenden Bewilligung (Ersetzungsantrag) ist nicht möglich.

Wie stellst du den Antrag?

Neue Teilnehmer reichen über ELAN einen Grundantrag ein. Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen; die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2027, der Verpflichtungszeitraum beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2029. Für die Maßnahme stehen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ein Grundantrag 2026 und ein Auszahlungsantrag 2026 jeweils mit Merkblatt bereit, dazu die Verpflichtungsübernahmeerklärung für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökologischen Landbau und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Für Ausnahmen beim Pflanzenschutz gibt es ein Antragsformular Ausnahmegenehmigung Uferrand PSM. Sollte im ersten Verpflichtungsjahr ein geringerer Umfang an Uferrandstreifen angelegt worden sein, als ursprünglich bewilligt wurde, erfolgt eine Anpassung der Bewilligung auf den tatsächlichen, geringeren Flächenumfang. Der Elektronische Antrag (ELAN) ist auf den Förderseiten der Landwirtschaftskammer verlinkt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Prämie für Uferrandstreifen?
Der Prämiensatz beträgt 960 €/ha. Bei gleichzeitiger Förderung der Öko-Regelung nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 GAPDZG wird die Zuwendung jährlich um den geplanten Einheitsbetrag gekürzt; relevant ist der Einheitsbetrag für Stufe 2.
Wie viel Fläche kann bewilligt werden?
Maximal bewilligt werden können 3 Hektar. Die Bagatellgrenze liegt bei 200 €, die Mindestschlaggröße bei 0,01 ha.
Wie breit muss ein Uferrandstreifen sein?
Die Mindestbreite beträgt 10 m und die Höchstbreite 30 m.
Wie wird der Streifen bewirtschaftet?
Der Aufwuchs wird jährlich gemäht und das Mähgut von der Fläche abgefahren; lediglich zu Mulchen ist nicht ausreichend. Gedüngt wird nicht und es werden keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Wann gilt der Schutzzeitraum?
Der Schutzzeitraum läuft vom 01.04. bis 15.06. Eine gegebenenfalls notwendige Nachsaat ist außerhalb des Schutzzeitraums möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrarumweltmaßnahme NRW: Anlage von Uferrandstreifen — Offizielle Programmseite
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätter
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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