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Agrarumweltmaßnahme NRW: Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen

Der Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen ist eine Agrarumweltmaßnahme in Nordrhein-Westfalen. Auf Ackerland werden Mischungen aus mehrjährigen Wildpflanzen nach Anlage 2 der Richtlinien angebaut. Die Einsaat erfolgt bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres, Pflanzenschutzmittel werden nicht ausgebracht. Der Prämiensatz beträgt 460 €/ha, ab den Grundanträgen 2026 können maximal 50 Hektar pro Betrieb bewilligt werden.

Fördergeber
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Auf Ackerland werden Mischungen aus mehrjährigen Wildpflanzen nach Anlage 2 der Richtlinien angebaut; Belege sind vorzuhalten. Die Einsaat erfolgt bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres. Eine Herbsteinsaat nach Ernte der Hauptkultur vor Verpflichtungsbeginn ist möglich. Im Jahr der Einsaat ist ein einmaliger Herbizideinsatz zulässig.

Die erstmalig angelegten Flächen sind für die Dauer des gesamten Verpflichtungszeitraums lagegenau beizubehalten. Sofern eine Abweichung um 2 Prozent oder mehr festgestellt wird, sind Lage und Umfang der Wildpflanzenflächen bis zum 15. Mai des folgenden Jahres wiederherzustellen. Es werden keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Der Verpflichtungszeitraum endet mit Abschluss der Ernte im letzten Verpflichtungsjahr.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Bauen Sie die Wildpflanzenmischungen auf Ackerland an?
Verwenden Sie Mischungen aus mehrjährigen Wildpflanzen nach Anlage 2 der Richtlinien und halten Sie die Belege vor?
Erfolgt die Einsaat bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres (oder als Herbsteinsaat nach Ernte der Hauptkultur vor Verpflichtungsbeginn)?
Verzichten Sie auf Pflanzenschutzmittel (im Jahr der Einsaat ist ein einmaliger Herbizideinsatz zulässig)?

Was bekommst du konkret?

Prämiensatz: 460 €/ha. Bagatellgrenze: 500 €; ihre Einhaltung wird sowohl im Bewilligungsverfahren als auch im ersten Verpflichtungsjahr geprüft. Ab den Grundanträgen 2026 können maximal 50 Hektar pro Betrieb bewilligt werden.

Wie stellst du den Antrag?

Neue Teilnehmer reichen über ELAN einen Grundantrag ein. Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen; die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2027, der Verpflichtungszeitraum beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2029. Für die Maßnahme stehen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ein Grundantrag 2026 und ein Auszahlungsantrag 2026 jeweils mit Merkblatt bereit, dazu die Verpflichtungsübernahmeerklärung für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökologischen Landbau und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Für Ausnahmen beim Pflanzenschutz gibt es ein Antragsformular Ausnahmegenehmigung Wildpflanzenmischungen PSM. Der Elektronische Antrag (ELAN) ist auf den Förderseiten der Landwirtschaftskammer verlinkt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Prämie für mehrjährige Wildpflanzenmischungen?
Der Prämiensatz beträgt 460 €/ha. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 €, die Mindestschlaggröße bei 0,1 ha.
Wie viel Fläche kann ein Betrieb bewilligt bekommen?
Ab den Grundanträgen 2026 können maximal 50 Hektar pro Betrieb bewilligt werden.
Wann darf geerntet werden?
Jährlich erfolgt eine einmalige Ernte nach dem 15.07. ab dem auf das Jahr der Einsaat folgenden Jahr. 10 % des Schlages können unbeerntet bleiben.
Darf ich Pflanzenschutzmittel einsetzen?
Es werden keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Im Jahr der Einsaat ist ein einmaliger Herbizideinsatz zulässig.
Was passiert, wenn die Fläche kleiner angelegt wird als bewilligt?
Wird im ersten Verpflichtungsjahr ein geringerer Umfang angelegt, erfolgt eine Anpassung der Bewilligung auf den tatsächlich angelegten geringeren Flächenumfang.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrarumweltmaßnahme NRW: Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen — Offizielle Programmseite
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Anlage 2 der Richtlinien: Wildpflanzenmischungen (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  4. [04]
    Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätter
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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