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Agrarumweltmaßnahme NRW: Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge

Die Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge ist eine Agrarumweltmaßnahme in Nordrhein-Westfalen. Die Verpflichtung bezieht sich auf alle Ackerflächen in NRW ohne die aus der Erzeugung genommenen Flächen. Für sämtliche Ackerschläge des Betriebes gilt von der Aussaat bis zur Ernte der Hauptfrucht die maximale Schlaggröße von 5 ha. Auf unmittelbar nebeneinanderliegenden Ackerflächen werden unterschiedliche Hauptfruchtarten angebaut. Der Prämiensatz beträgt 35 €/ha.

Fördergeber
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Verpflichtung bezieht sich auf alle Ackerflächen in NRW, ohne die Flächen, die aus der Erzeugung genommen wurden. Für sämtliche Ackerschläge des Betriebes gilt von der Aussaat bis zur Ernte der Hauptfrucht die maximale Schlaggröße von 5 ha.

Auf unmittelbar nebeneinanderliegenden Ackerflächen werden unterschiedliche Hauptfruchtarten angebaut. Hauptfrucht ist diejenige Kultur, die sich im Zeitraum 1. Juni – 15. Juli am längsten auf der Fläche befindet. Hauptfrüchte derselben Gattung werden entsprechend der Regelungen nach Anlage 5 Nummer 2 der GAPDZV zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst, sofern sie aneinandergrenzen; eine Übersicht steht im Merkblatt zum Auszahlungsantrag.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Bewirtschaften Sie Ackerflächen in Nordrhein-Westfalen (ohne aus der Erzeugung genommene Flächen)?
Haben sämtliche Ackerschläge Ihres Betriebes von der Aussaat bis zur Ernte der Hauptfrucht eine Größe von höchstens 5 ha?
Bauen Sie auf unmittelbar nebeneinanderliegenden Ackerflächen unterschiedliche Hauptfruchtarten an?

Was bekommst du konkret?

Prämiensatz: 35 €/ha. Bagatellgrenze: 500 €. Mindestschlaggröße: 0,1 ha.

Wie stellst du den Antrag?

Neue Teilnehmer reichen über ELAN einen Grundantrag ein. Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen; die Verpflichtungen beginnen ab 01.01.2027, der Verpflichtungszeitraum beträgt drei Jahre bis zum 31.12.2029. Für die Maßnahme stehen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ein Grundantrag 2026 und ein Auszahlungsantrag 2026 jeweils mit Merkblatt bereit, dazu die Verpflichtungsübernahmeerklärung für Agrarumweltmaßnahmen und den Ökologischen Landbau und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Der Elektronische Antrag (ELAN) ist auf den Förderseiten der Landwirtschaftskammer verlinkt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Prämie für kleine Ackerschläge?
Der Prämiensatz beträgt 35 €/ha. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 €, die Mindestschlaggröße bei 0,1 ha.
Wie groß darf ein Ackerschlag höchstens sein?
Für sämtliche Ackerschläge des Betriebes gilt von der Aussaat bis zur Ernte der Hauptfrucht die maximale Schlaggröße von 5 ha.
Was gilt für nebeneinanderliegende Ackerflächen?
Auf unmittelbar nebeneinanderliegenden Ackerflächen werden unterschiedliche Hauptfruchtarten angebaut. Hauptfrüchte derselben Gattung werden zu einer Hauptfruchtart zusammengefasst, sofern sie aneinandergrenzen.
Was gilt für Schläge, die größere Flächen trennen?
Ein Schlag, der zur Trennung größerer Flächen angelegt wurde, muss die Mindestschlaggröße von 0,1 ha erfüllen und die Flächen mit derselben Hauptfrucht vollständig voneinander trennen. Ackerrandstreifen sind Bestandteil ihres Bezugsschlages und können größere Flächen nicht teilen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrarumweltmaßnahme NRW: Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge — Offizielle Programmseite
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen vom 06.12.2022 (recht.nrw.de)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätter
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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