Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Förderfähig ist die Zucht und Haltung von Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- und Ziegenrassen, die in ihrem Bestand bedroht sind, die eine wichtige Genreserve darstellen bzw. durch deren Fortbestand ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geleistet werden kann.
Die Rassen müssen in der Datenbank TGRDEU (Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als einheimisch und in den Gefährdungskategorien PERH (Phänotypische Erhaltungspopulationen), ERH (Erhaltungspopulationen) oder BEO (Beobachtungspopulationen) geführt werden. Bei Neubewilligungen werden die Rassen berücksichtigt, die zum auf den 01.11. folgenden Werktag vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes in der Datenbank mit den relevanten Voraussetzungen gelistet sind. Die förderfähigen Rassen je Tierart führt die Landwirtschaftskammer auf der Maßnahmenseite auf.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. Ihr land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen? |
| Sind Sie Betriebsinhaber oder Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft? |
| Gehören Ihre Tiere einer Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- oder Ziegenrasse an, die in der Datenbank TGRDEU als einheimisch und in der Gefährdungskategorie PERH, ERH oder BEO geführt wird? |
| Nehmen Sie mit den geförderten Tieren an einem Zuchtprogramm einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung mit räumlichem Tätigkeitsbereich in Nordrhein-Westfalen teil? |
Was bekommst du konkret?
Die Höhe der Zuwendung pro Jahr und Tier beträgt für Rinder von 6 Monaten bis zu 2 Jahren 120 € und ab 2 Jahre 200 €, für Pferde von 6 Monaten bis zu 2 Jahren 120 € und ab 2 Jahre 200 €, für weibliche Schweine 100 € und für männliche Schweine 60 €, für Mutterschaf und Schafbock 30 € sowie für Mutterziege und Ziegenbock 30 €. Die Bagatellgrenze beträgt 60 Euro pro Jahr. Eine Bewilligung ist nur bis zu einer Obergrenze von 100 GVE je Antragsteller möglich; Rinder und Pferde werden hierbei mit 1 GVE, weibliche Schweine mit 0,5 GVE, männliche Schweine mit 0,3 GVE, Schafe und Ziegen mit 0,15 GVE berücksichtigt. Bereits erfolgte Bewilligungen werden auf diese Obergrenze angerechnet.
Wie stellst du den Antrag?
Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen. Grundanträge können bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes gestellt werden. Die Nachweise zur Teilnahme am Zuchtprogramm sind bei Stellung des Grundantrags bis zum 30.09. vorzulegen. Der Antrag auf Auszahlung ist jährlich bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres (01.01. – 31.12.) zu stellen; mit ihm sind jährlich aktuell erstellte Bestandslisten oder Zuchtbescheinigungen einzureichen. Die Tiere dürfen vorübergehend den Betrieb verlassen, sofern der Antragsteller weiterhin der Eigentümer der Tiere bleibt und den Verbleib der Tiere auf dem entsprechenden Formblatt dokumentiert; das Formblatt verbleibt im Betrieb und ist auf Anforderung vorzulegen. Details enthalten die jeweiligen Antragsformulare bzw. die Bewilligung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Zuwendung je Tier?
Wie viele Tiere werden maximal gefördert?
Welche Rassen sind förderfähig?
Welchen Nachweis brauche ich?
Bis wann muss ich Anträge stellen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Agrarumweltmaßnahme NRW: Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen — Offizielle Programmseitelandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- [02]TGRDEU: Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (BLE)tgrdeu.genres.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- [03]Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätterlandwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.