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Agrarumweltmaßnahme NRW: Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen

Die Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen ist eine Agrarumweltmaßnahme in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- und Ziegenrassen, die in ihrem Bestand bedroht sind. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Zuchtprogramm einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung mit räumlichem Tätigkeitsbereich in Nordrhein-Westfalen. Die Zuwendung wird je Tier und Jahr gezahlt, bewilligt wird bis zu einer Obergrenze von 100 GVE je Antragsteller.

Fördergeber
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Förderfähig ist die Zucht und Haltung von Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- und Ziegenrassen, die in ihrem Bestand bedroht sind, die eine wichtige Genreserve darstellen bzw. durch deren Fortbestand ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft geleistet werden kann.

Die Rassen müssen in der Datenbank TGRDEU (Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als einheimisch und in den Gefährdungskategorien PERH (Phänotypische Erhaltungspopulationen), ERH (Erhaltungspopulationen) oder BEO (Beobachtungspopulationen) geführt werden. Bei Neubewilligungen werden die Rassen berücksichtigt, die zum auf den 01.11. folgenden Werktag vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes in der Datenbank mit den relevanten Voraussetzungen gelistet sind. Die förderfähigen Rassen je Tierart führt die Landwirtschaftskammer auf der Maßnahmenseite auf.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. Ihr land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen?
Sind Sie Betriebsinhaber oder Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft?
Gehören Ihre Tiere einer Rinder-, Schaf-, Schweine-, Pferde- oder Ziegenrasse an, die in der Datenbank TGRDEU als einheimisch und in der Gefährdungskategorie PERH, ERH oder BEO geführt wird?
Nehmen Sie mit den geförderten Tieren an einem Zuchtprogramm einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung mit räumlichem Tätigkeitsbereich in Nordrhein-Westfalen teil?

Was bekommst du konkret?

Die Höhe der Zuwendung pro Jahr und Tier beträgt für Rinder von 6 Monaten bis zu 2 Jahren 120 € und ab 2 Jahre 200 €, für Pferde von 6 Monaten bis zu 2 Jahren 120 € und ab 2 Jahre 200 €, für weibliche Schweine 100 € und für männliche Schweine 60 €, für Mutterschaf und Schafbock 30 € sowie für Mutterziege und Ziegenbock 30 €. Die Bagatellgrenze beträgt 60 Euro pro Jahr. Eine Bewilligung ist nur bis zu einer Obergrenze von 100 GVE je Antragsteller möglich; Rinder und Pferde werden hierbei mit 1 GVE, weibliche Schweine mit 0,5 GVE, männliche Schweine mit 0,3 GVE, Schafe und Ziegen mit 0,15 GVE berücksichtigt. Bereits erfolgte Bewilligungen werden auf diese Obergrenze angerechnet.

Wie stellst du den Antrag?

Laut Landwirtschaftskammer war der Grundantrag 2026 bis zum 30. Juni 2026 zu stellen. Grundanträge können bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes gestellt werden. Die Nachweise zur Teilnahme am Zuchtprogramm sind bei Stellung des Grundantrags bis zum 30.09. vorzulegen. Der Antrag auf Auszahlung ist jährlich bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres (01.01. – 31.12.) zu stellen; mit ihm sind jährlich aktuell erstellte Bestandslisten oder Zuchtbescheinigungen einzureichen. Die Tiere dürfen vorübergehend den Betrieb verlassen, sofern der Antragsteller weiterhin der Eigentümer der Tiere bleibt und den Verbleib der Tiere auf dem entsprechenden Formblatt dokumentiert; das Formblatt verbleibt im Betrieb und ist auf Anforderung vorzulegen. Details enthalten die jeweiligen Antragsformulare bzw. die Bewilligung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zuwendung je Tier?
Pro Jahr und Tier: Rinder und Pferde von 6 Monaten bis zu 2 Jahren 120 €, ab 2 Jahre 200 €; weibliche Schweine 100 €, männliche Schweine 60 €; Mutterschaf, Schafbock, Mutterziege und Ziegenbock je 30 €. Die Bagatellgrenze beträgt 60 Euro pro Jahr.
Wie viele Tiere werden maximal gefördert?
Eine Bewilligung ist nur bis zu einer Obergrenze von 100 GVE je Antragsteller möglich. Rinder und Pferde zählen mit 1 GVE, weibliche Schweine mit 0,5 GVE, männliche Schweine mit 0,3 GVE, Schafe und Ziegen mit 0,15 GVE. Bereits erfolgte Bewilligungen werden angerechnet.
Welche Rassen sind förderfähig?
Die Rassen müssen in der Datenbank TGRDEU der BLE als einheimisch und in den Gefährdungskategorien PERH, ERH oder BEO geführt werden. Bei Neubewilligungen zählen die Rassen, die zum auf den 01.11. folgenden Werktag vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes mit den relevanten Voraussetzungen gelistet sind.
Welchen Nachweis brauche ich?
Der Nachweis der Teilnahme an einem Zuchtprogramm einer staatlich anerkannten Züchtervereinigung mit räumlichem Tätigkeitsbereich in Nordrhein-Westfalen. Bei Rindern, Pferden und Schweinen sind das Zuchtbescheinigung, Zuchtbuch-Eintrag oder Bestandsliste, bei Schafen und Ziegen Zuchtbescheinigung oder Bestandsliste.
Bis wann muss ich Anträge stellen?
Grundanträge können bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes gestellt werden. Der Antrag auf Auszahlung ist jährlich bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres zu stellen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Agrarumweltmaßnahme NRW: Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen — Offizielle Programmseite
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    TGRDEU: Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland (BLE)
    tgrdeu.genres.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Landwirtschaftskammer NRW: Formulare und Merkblätter
    landwirtschaftskammer.dePrimärquelleLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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