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Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen) in Niedersachsen

Die NBank fördert Investoren bei der Modernisierung und energetischen Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden, mit zunächst zinslosen Darlehen bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten. Das Programm läuft nach der Richtlinie Mietwohnraum 2026 aus: Berücksichtigt werden nur Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 bei der Wohnraumförderstelle eingehen.

Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Tilgungszuschuss bis 30 % (am Kreditende erlassen)
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, zur Einsparung von Energie oder Wasser, zum Austausch von Bleileitungen, zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse (barrierefreies Wohnen) sowie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Bei der energetischen Modernisierung zählen unter anderem Wärmedämmung, Fenster- und Außentürenerneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik und die Nutzung erneuerbarer Energieträger.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Investor, der Mietwohnungen modernisiert oder energetisch modernisiert
Mietwohnungen vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt
Wohngebäude in Niedersachsen
Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag bei der Wohnraumförderstelle stellen

    Den Antrag auf ein Darlehen für Modernisierungsmaßnahmen stellen Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).

  2. 02

    Antragsformulare dort beziehen

    Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen.

  3. 03

    Förderfähigkeit des Gebäudes prüfen

    Gefördert werden Mietwohnungen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden.

Häufige Fragen

Was wird bei der Mietwohnungs-Modernisierung gefördert?
Gefördert werden Modernisierungs- und energetische Modernisierungsmaßnahmen, etwa Wärmedämmung, Fenster- und Türenerneuerung, Heizungstechnik, barrierefreier Umbau, Austausch von Bleileitungen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wie hoch ist die Förderung?
Es gibt ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 75 Prozent der Modernisierungskosten. Berechtigte mit geringem Einkommen erhalten einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrages; zusätzlich werden 5.000 Euro je barrierefrei nutzbarer Wohnung gewährt.
Welche Wohnungen sind förderfähig?
Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen, die vor dem 1. Februar 2002 fertiggestellt wurden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde) gestellt; dort gibt es auch die Antragsformulare.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen) — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
  2. [02]
    Produktinformation Modernisierung von Mietwohnraum (NBank, PDF)
    nbank.dePrimärquelleNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Modernisierung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern (Niedersachsen) mit Fokus auf Niedersachsen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.