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Modernisierung Mietwohnungen Integrierte Stadtteilentwicklung Hamburg in Hamburg

Hamburg fördert die Modernisierung erhaltungswürdiger Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung mit Baukostenzuschüssen und Mietzuschüssen über 21 Jahre Laufzeit, inkl. Mietpreis- und Belegungsbindung.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Förderprogramm der IFB Hamburg richtet sich an Eigentümer erhaltungswürdiger Mietwohngebäude mit erhöhtem Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung. Modernisierungsmaßnahmen müssen den Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöhen, Wohnverhältnisse verbessern und Energie einsparen. Instandsetzungsmaßnahmen sind nur in Verbindung mit Modernisierungen förderfähig. Besonderes Merkmal: Wohnungen dürfen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Freie oder frei werdende Wohnungen sind an Sanierungsbetroffene und vordringlich Wohnungssuchende zu vergeben.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Mietwohngebäude liegt in einem Gebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Hamburg

Gebäude ist erhaltungswürdig und hat erhöhten Modernisierungs- oder Instandsetzungsbedarf

Erfüllung energetischer Mindestanforderungen Stufe 1 (DIN V 18599-Bilanzierung)

Keine Umwandlung in Eigentumswohnungen

Häufige Fragen

In welchen Gebieten gilt dieses Förderprogramm?
Das Programm gilt für Mietwohngebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg. Die Förderungswürdigkeit wird zunächst mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen abgeklärt.
Was sind die Mietpreis- und Belegungsbindungen?
Durch die Förderung entsteht eine Mietpreisbindung für die Förderlaufzeit von 21 Jahren. Alle freien oder frei werdenden Wohnungen müssen an Sanierungsbetroffene und vordringlich Wohnungssuchende vergeben werden. Das Benennungsrecht liegt beim Einwohneramt des zuständigen Bezirksamtes.
Welche besonderen Anforderungen gibt es bei der Modernisierung?
Neben energetischen Mindestanforderungen (Stufe 1 nach DIN V 18599) ist eine Energiebilanz für Ist- und Zielzustand Pflicht. Es muss eine Qualitätssicherung Energie durch autorisierte Sachverständige begleitet werden. Auch die Backsteinrelevanz wird durch die IFB Hamburg geprüft.
Können Instandsetzungsmaßnahmen allein gefördert werden?
Nein, Instandsetzungsmaßnahmen werden nur in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Reine Instandsetzung ohne gleichzeitige Modernisierung ist nicht förderfähig.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierung Mietwohnungen Stadtteilentwicklung – Offizielle Seite IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    Qualitätssicherung Energie – IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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