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Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg in Hamburg

Hamburg fördert den Neubau preisgünstiger Mietwohnungen (1. Förderweg) mit zinsverbilligten Darlehen zu 1,25 %, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen über 30 Jahre. Anfangsmiete 7,85 €/m², Einkommensgrenzen nach HmbWoFG.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Zielgruppe Eigentümer

Worum geht es?

Das Hamburger Förderprogramm Mietwohnungsneubau 1. Förderweg unterstützt Investoren beim Bau preisgünstiger Mietwohnungen mit zeitgemäßer Ausstattung für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Zielgruppen sind insbesondere Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und vordringlich Wohnungssuchende. Förderfähig sind auch die Umwandlung gewerblich genutzter Flächen in Wohnraum sowie Gebäudeänderungen oder -erweiterungen. Die Förderung ist modular aufgebaut mit einem verpflichtenden Grundmodul und frei wählbaren Zusatzmodulen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks mit Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit

Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 HmbWoFG einhalten

Neubau, Änderung oder Erweiterung von Wohngebäuden in Hamburg

Baubeginn erst nach Zustimmung der IFB Hamburg

Häufige Fragen

Wer kann den 1. Förderweg beantragen?
Antragsberechtigt sind Investoren, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Hamburger Grundstücks sind und die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
Welche Miete darf im 1. Förderweg verlangt werden?
Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt monatlich 7,85 €/m² Wohnfläche. Sie kann alle zwei Jahre um 4 % erhöht werden. Die Mietpreisbindung gilt für die Dauer der Förderung von 30 Jahren.
Wie sind die Förderkonditionen des Darlehens?
Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 1,25 % gewährt. Ergänzend werden Baukostenzuschüsse und laufende Zuschüsse über 30 Jahre gewährt, deren Höhe sich nach dem Grundstückswert und der Größe des Bauvorhabens richtet.
Wer darf die geförderten Wohnungen anmieten?
Mieter müssen Einkommensgrenzen nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG) einhalten. Insbesondere profitieren sollen Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und vordringlich Wohnungssuchende.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mietwohnungsneubau 1. Förderweg – Offizielle Programmseite IFB Hamburg
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  2. [02]
    IFB Hamburg – Antragsformulare und Beratung
    ifbhh.dePrimärquelleHamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Diese Seite zeigt Mietwohnungsneubau 1. Förderweg Hamburg mit Fokus auf Hamburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.