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Zuschuss · bis 50 % Land

Messen und Ausstellungen (Messeförderung) Mecklenburg-Vorpommern

Die Messeförderung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern bei der Teilnahme als Aussteller an Messen und Ausstellungen. Bezuschusst werden die Standmietkosten mit bis zu 50 Prozent, maximal 6.000 Euro je Beteiligung; junge Unternehmen bis fünf Jahre erhalten eine Pauschale von 2.000 Euro.

Max. Förderung
6.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Förderhöhe bis zu 6.000 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit der Messeförderung ermöglicht das Land Mecklenburg-Vorpommern kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme als Aussteller an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Ziel ist es, den Marktzugang und die Absatzchancen der Unternehmen zu verbessern.

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (höchstens 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro).

Bezuschusst werden die Kosten der Standmiete. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Kleinstunternehmen erhalten 50 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent und mittlere Unternehmen 30 Prozent der Standmiete, jeweils höchstens 6.000 Euro je Beteiligung. Standmietkosten unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen, die zum Messebeginn nicht älter als fünf Jahre sind, erhalten alternativ eine Start-up-Pauschale von 2.000 Euro. Gefördert werden jährlich bis zu drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.

Schnell-Check

Passt Messen und Ausstellungen (Messeförderung) Mecklenburg-Vorpommern zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Höchstens 250 Beschäftigte

Teilnahme als Aussteller an einer Messe außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns

Standmietkosten mindestens 1.000 Euro

Antrag vor verbindlicher Messeanmeldung gestellt

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %6.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss zu den Standmietkosten, gestaffelt nach Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen 50 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent — jeweils maximal 6.000 Euro je Messebeteiligung. Junge Unternehmen (zum Messebeginn nicht älter als fünf Jahre) erhalten stattdessen eine Start-up-Pauschale von 2.000 Euro. Standmietkosten unter 1.000 Euro sind nicht förderfähig. Förderfähig sind jährlich bis zu drei Beteiligungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Messen und Ausstellungen (Messeförderung) Mecklenburg-Vorpommern
12.000 €

Förderfähig sind max. 12.000 €

Rechnerische Schätzung
6.000 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten12.000 €
  • Förderfähige Basis12.000 €
  • Zuschuss– 6.000 €
  • Dein Eigenanteil6.000 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Messeanmeldung einreichen

    Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor verbindlicher Messeanmeldung, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) einzureichen.

  2. 02

    Antrag elektronisch übermitteln

    Die Übermittlung kann einfach elektronisch per E-Mail erfolgen; das Antragsformular ist mit Originalunterschrift zu scannen oder elektronisch zu signieren.

  3. 03

    Vorzeitigen Vorhabenbeginn nutzen

    Mit Antragseingang beim LFI M-V gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn als genehmigt.

  4. 04

    Bewilligung abwarten

    Das LFI M-V entscheidet über die Förderung; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Häufige Fragen

Wer wird durch die Messeförderung in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Sie dürfen höchstens 250 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro aufweisen.
Wie hoch ist der Messezuschuss?
Der Zuschuss zur Standmiete ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Kleinstunternehmen erhalten 50 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent und mittlere Unternehmen 30 Prozent, jeweils höchstens 6.000 Euro je Messebeteiligung.
Gibt es eine besondere Förderung für junge Unternehmen?
Ja. Unternehmen, die zum Beginn der Messe oder Ausstellung nicht älter als fünf Jahre sind, erhalten statt der prozentualen Förderung eine Start-up-Pauschale in Höhe von 2.000 Euro für ihre Messebeteiligung.
Wie viele Messen werden pro Jahr gefördert?
Gefördert werden jährlich bis zu drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern.
Wann und wie muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens, also vor der verbindlichen Messeanmeldung, gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt einfach elektronisch per E-Mail an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern; mit dem Antragseingang gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn als genehmigt.
Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden die Kosten der Standmiete. Standmietkosten unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen; der Zuschuss ist je Beteiligung auf höchstens 6.000 Euro begrenzt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Messen und Ausstellungen (Messeförderung) Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseite
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
  2. [02]
    Antragsformular Messeförderung (LFI M-V)
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
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