Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | bis zu 6.000 € |
| Förderquote | 50 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der Messeförderung ermöglicht das Land Mecklenburg-Vorpommern kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme als Aussteller an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland. Ziel ist es, den Marktzugang und die Absatzchancen der Unternehmen zu verbessern.
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (höchstens 250 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro).
Bezuschusst werden die Kosten der Standmiete. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt: Kleinstunternehmen erhalten 50 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent und mittlere Unternehmen 30 Prozent der Standmiete, jeweils höchstens 6.000 Euro je Beteiligung. Standmietkosten unter 1.000 Euro sind von der Förderung ausgeschlossen. Unternehmen, die zum Messebeginn nicht älter als fünf Jahre sind, erhalten alternativ eine Start-up-Pauschale von 2.000 Euro. Gefördert werden jährlich bis zu drei Beteiligungen an Messen und Ausstellungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.
Passt Messen und Ausstellungen (Messeförderung) Mecklenburg-Vorpommern zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Höchstens 250 Beschäftigte
Teilnahme als Aussteller an einer Messe außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns
Standmietkosten mindestens 1.000 Euro
Antrag vor verbindlicher Messeanmeldung gestellt
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 50 % | 6.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss zu den Standmietkosten, gestaffelt nach Unternehmensgröße: Kleinstunternehmen 50 Prozent, kleine Unternehmen 40 Prozent, mittlere Unternehmen 30 Prozent — jeweils maximal 6.000 Euro je Messebeteiligung. Junge Unternehmen (zum Messebeginn nicht älter als fünf Jahre) erhalten stattdessen eine Start-up-Pauschale von 2.000 Euro. Standmietkosten unter 1.000 Euro sind nicht förderfähig. Förderfähig sind jährlich bis zu drei Beteiligungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 12.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten12.000 €
- Förderfähige Basis12.000 €
- Zuschuss– 6.000 €
- Dein Eigenanteil6.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Antrag vor Messeanmeldung einreichen
Der formgebundene Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, das heißt vor verbindlicher Messeanmeldung, beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) einzureichen.
- 02
Antrag elektronisch übermitteln
Die Übermittlung kann einfach elektronisch per E-Mail erfolgen; das Antragsformular ist mit Originalunterschrift zu scannen oder elektronisch zu signieren.
- 03
Vorzeitigen Vorhabenbeginn nutzen
Mit Antragseingang beim LFI M-V gilt der vorzeitige Vorhabenbeginn als genehmigt.
- 04
Bewilligung abwarten
Das LFI M-V entscheidet über die Förderung; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Häufige Fragen
Wer wird durch die Messeförderung in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Wie hoch ist der Messezuschuss?
Gibt es eine besondere Förderung für junge Unternehmen?
Wie viele Messen werden pro Jahr gefördert?
Wann und wie muss der Antrag gestellt werden?
Welche Kosten werden gefördert?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Messen und Ausstellungen (Messeförderung) Mecklenburg-Vorpommern — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]Antragsformular Messeförderung (LFI M-V)lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)