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Zuschuss · bis 10.000 € Kommune

Ottostadt Verfügungsfonds Magdeburg — Werbekostenzuschuss in Magdeburg

Der Ottostadt Verfügungsfonds ist ein kommunaler Werbekostenzuschuss der Landeshauptstadt Magdeburg für Projekte Dritter, die Marketingmaßnahmen für die Stadt enthalten. Gefördert werden Veranstaltungen, Kampagnen und analoge Werbemittel, die das Corporate Design der Ottostadt Magdeburg nutzen. Der Regelbetrag liegt bei 1.000 Euro brutto, bei herausragenden Projekten sind bis zu 10.000 Euro möglich.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Landeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber Landeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
Förderhöhe bis zu 10.000 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Voraussetzung ist die Anwendung des Corporate Designs der Marke Ottostadt Magdeburg. Die Verwendung für die jeweiligen Marketingmaßnahmen muss vor Veröffentlichung oder Herstellung beziehungsweise Druck vom Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit genehmigt werden. Bewilligt werden innovative und kreative Projekte auf Basis neuer Konzepte und überregional angelegter Projektideen mit umfassenden Marketing- und Werbemaßnahmen. Umfang und Reichweite der Öffentlichkeitswirksamkeit müssen nachweislich belegt werden. Nicht förderfähig sind Projekte mit rein kommerzieller Ausrichtung oder reinem Sponsoring-Charakter. Ebenfalls ausgeschlossen sind Eigenleistungen wie die Arbeitszeit der Antragstellenden und Wareneinkäufe zum Weiterverkauf, auch in veränderter Form.

Einzureichen sind ein Maßnahmenkonzept mit Zielsetzung und geplanter Öffentlichkeitswirkung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise zur Projektumsetzung sowie ein Nachweis, dass das Corporate Design berücksichtigt wird — etwa durch Entwürfe oder Layouts. Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen, und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Anträge für inhaltlich identische Projekte können maximal drei Jahre hintereinander berücksichtigt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Corporate Design der Ottostadt verwenden

Projekt mit nachweisbarer Öffentlichkeitswirkung

Kein kommerzielles Projekt, kein Sponsoring

Vollständiger Antrag mit Konzept und Finanzierungsplan

Keine rückwirkende Bewilligung

Wo stellst du den Antrag in Magdeburg?

Als lokale Anlaufstelle ist für Magdeburg Magdeburg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.

Magdeburg wird in Sachsen-Anhalt als Stadt geführt. In der Region leben 237.565 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 15003.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es aus dem Ottostadt Verfügungsfonds?
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung bewilligt und soll in der Regel 1.000 Euro brutto nicht übersteigen, damit möglichst viele Projekte co-finanziert werden können. Herausragende Projekte, die besondere Werbeeffekte für die Ottostadt Magdeburg erwarten lassen, können mit bis zu 10.000 Euro brutto gefördert werden.
Wer kann den Werbekostenzuschuss beantragen?
Bürger, Vereine, studentische Gruppen, Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände sowie Institutionen und Unternehmen, die in und um Magdeburg Projekte unter Verwendung des Corporate Designs der Ottostadt Magdeburg umsetzen. Der Kreis ist damit deutlich breiter als bei üblichen Vereinsförderungen.
Was wird gefördert und was nicht?
Die Förderkriterien nennen als Maßstab: „Primär können innovative und kreative Projekte bewilligt werden, die auf neuen Konzepten sowie überregional angelegten Projektideen basieren und umfassende Marketing- und Werbemaßnahmen beinhalten.“ Umfang und Reichweite der Öffentlichkeitswirksamkeit müssen nachweislich belegt werden, und die Marke Ottostadt Magdeburg muss deutlich erkennbar dargestellt sein. Nicht zuwendungsfähig sind Eigenarbeitsleistungen sowie Wareneinkäufe, die dem Weiterverkauf dienen, auch in veränderter Form; ausgeschlossen sind zudem Projektinhalte mit kommerziellen oder Sponsoring-Leistungen.
Gibt es Antragsfristen oder Gebühren?
Für die Leistung werden keine Gebühren erhoben, und feste Fristen gibt es nicht. Anträge, die nach der zweiten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit im Jahr eingehen, können allerdings nur berücksichtigt werden, sofern der Fonds noch nicht vollständig ausgeschöpft ist.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Ottostadt Verfügungsfonds Magdeburg — Werbekostenzuschuss — Offizielle Programmseite
    magdeburg.dePrimärquelleLandeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit
  2. [02]
    Förderkriterien Ottostadt Verfügungsfonds (PDF)
    magdeburg.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Magdeburg — Dezernat für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit

Diese Seite zeigt Ottostadt Verfügungsfonds Magdeburg — Werbekostenzuschuss mit Fokus auf Magdeburg. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.