BundesBonus
Zuschuss · bis 20 % Land

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (LPW) fördert einzelbetriebliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Schleswig-Holstein aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW). Gefördert werden Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten im C- und D-Fördergebiet als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Zuständig
Land Schleswig-Holstein
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Förderhöhe
Förderquote 20 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 bündelt Schleswig-Holstein seine wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und Landesmitteln. Diese Richtlinie fördert einzelbetriebliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), deren zu fördernde Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW in Schleswig-Holstein liegt. Ziel ist die Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen der Tourismuswirtschaft.

Schnell-Check

Passt Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW) zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)

Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW in Schleswig-Holstein

Förderfähige Investitionskosten mindestens 250.000 Euro (Tourismus 50.000 Euro)

Mindestens zwei zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze

Eigenmittel mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten

Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt

Wie stellst du den Antrag?

Die Förderung wird auf schriftlichen Antrag bei der Bewilligungsbehörde gewährt. Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden, da nur Beihilfen mit Anreizeffekt förderfähig sind. Als Beginn gilt der früheste Zeitpunkt eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages, der Bauarbeiten oder einer verbindlichen Bestellung.

Häufige Fragen

Wer wird gefördert?
Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren zu fördernde Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW in Schleswig-Holstein liegt und die keine öffentliche Beteiligung haben. Als kleine Unternehmen gelten Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, als mittlere Unternehmen solche mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme.
Wie hoch ist der Fördersatz?
Der Fördersatz beträgt im C-Gebiet grundsätzlich maximal 20 Prozent bei kleinen und maximal 15 Prozent bei mittleren Unternehmen, im D-Gebiet maximal 20 Prozent bei kleinen und maximal 10 Prozent bei mittleren Unternehmen der förderfähigen Kosten. Der Investitionszuschuss ist auf grundsätzlich maximal 35.000 Euro je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz begrenzt.
Wie hoch müssen die Investitionskosten sein?
Die förderfähigen Investitionskosten müssen bei Vorhaben nach Ziffer 5 mindestens 250.000 Euro betragen, bei Vorhaben der Tourismuswirtschaft nach Ziffer 5.2 mindestens 50.000 Euro. Wird die Mindestinvestitionssumme unterschritten, entfällt die Förderung.
Welche Arbeitsplatzeffekte sind erforderlich?
Bei Vorhaben der Errichtung oder Erweiterung müssen mindestens zwei zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Dauerarbeitsplätze entstehen. In Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden Dauerarbeitsplätzen müssen mindestens 10 Prozent zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
Wie viel Eigenmittel sind nötig?
Gefordert werden angemessene Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Als Eigenmittel anerkannt werden unter anderem Barmittel, Gesellschafterdarlehen sowie stille und offene Beteiligungen, nicht aber der Cashflow künftiger Jahre.

Mehr zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW) und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Teilen
Merken