Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Schleswig-Holstein |
| Förderhöhe | — |
| Förderquote | 20 % |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Mit dem Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 bündelt Schleswig-Holstein seine wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und Landesmitteln. Diese Richtlinie fördert einzelbetriebliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), deren zu fördernde Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW in Schleswig-Holstein liegt. Ziel ist die Schaffung und Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen der Tourismuswirtschaft.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)
Betriebsstätte im C- oder D-Fördergebiet der GRW in Schleswig-Holstein
Förderfähige Investitionskosten mindestens 250.000 Euro (Tourismus 50.000 Euro)
Mindestens zwei zusätzliche sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze
Eigenmittel mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten
Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt
Wie stellst du den Antrag?
Die Förderung wird auf schriftlichen Antrag bei der Bewilligungsbehörde gewährt. Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden, da nur Beihilfen mit Anreizeffekt förderfähig sind. Als Beginn gilt der früheste Zeitpunkt eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages, der Bauarbeiten oder einer verbindlichen Bestellung.
Häufige Fragen
Wer wird gefördert?
Wie hoch ist der Fördersatz?
Wie hoch müssen die Investitionskosten sein?
Welche Arbeitsplatzeffekte sind erforderlich?
Wie viel Eigenmittel sind nötig?
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