Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | — |
| Bürgschafts-Anteil | bis 80 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen mit einer Landesbürgschaft, wenn diese keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Im Vordergrund stehen die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Die Bürgschaft kann zur Besicherung von Avalen und Krediten für Neuinvestitionen, Nachfinanzierung von Investitionen, Beschaffung von Betriebsmitteln sowie Konsolidierungen und Sanierungen genutzt werden.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Gewerbliches Unternehmen, freier Beruf oder Land-/Forstwirtschaft
Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
Rückzahlung des Kredits bei normalem wirtschaftlichen Ablauf möglich
Kreditvertragsabschluss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Bürgschaftsvolumen prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Bürgschaftsbedarf über oder unter 2,0 Mio. € liegt — davon hängt die Antragsstelle ab.
- 02
Antrag bei PricewaterhouseCoopers GmbH (ab 2,0 Mio. €)
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 2,0 Mio. € stellen Sie Ihren Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC). Es gelten die Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.
- 03
Antrag bei Bürgschaftsbank NRW (bis 2,0 Mio. €)
Bei einem Bürgschaftsvolumen bis zu 2,0 Mio. € stellen Sie Ihren Antrag bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.
Häufige Fragen
Wer kann eine Landesbürgschaft NRW beantragen?
Wie hoch ist die Bürgschaft?
Wofür kann die Bürgschaft eingesetzt werden?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Landesbürgschaften NRW für Wirtschaft, freie Berufe und Land-/Forstwirtschaft — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen
- [02]Bürgschaftsrichtlinie NRW (Runderlass FM)recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen