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Bürgschaft Land

Landesbürgschaften NRW für Wirtschaft, freie Berufe und Land-/Forstwirtschaft

Ausfallbürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen für gewerbliche Unternehmen, freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten vorhanden sind. Förderumfang: in der Regel 80 Prozent der Kreditsumme bei einem Bürgschaftsvolumen bis 2,0 Mio. Euro.

Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen mit einer Landesbürgschaft, wenn diese keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen. Im Vordergrund stehen die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Die Bürgschaft kann zur Besicherung von Avalen und Krediten für Neuinvestitionen, Nachfinanzierung von Investitionen, Beschaffung von Betriebsmitteln sowie Konsolidierungen und Sanierungen genutzt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Gewerbliches Unternehmen, freier Beruf oder Land-/Forstwirtschaft

Sicherheiten stehen nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

Rückzahlung des Kredits bei normalem wirtschaftlichen Ablauf möglich

Kreditvertragsabschluss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Bürgschaftsvolumen prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihr Bürgschaftsbedarf über oder unter 2,0 Mio. € liegt — davon hängt die Antragsstelle ab.

  2. 02

    Antrag bei PricewaterhouseCoopers GmbH (ab 2,0 Mio. €)

    Bei einem Bürgschaftsvolumen über 2,0 Mio. € stellen Sie Ihren Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC). Es gelten die Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.

  3. 03

    Antrag bei Bürgschaftsbank NRW (bis 2,0 Mio. €)

    Bei einem Bürgschaftsvolumen bis zu 2,0 Mio. € stellen Sie Ihren Antrag bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

Häufige Fragen

Wer kann eine Landesbürgschaft NRW beantragen?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder Nachfolgelösung.
Wie hoch ist die Bürgschaft?
Die Ausfallbürgschaft umfasst in der Regel 80 Prozent der Kreditsumme bei einem Bürgschaftsvolumen bis zu 2,0 Mio. Euro.
Wofür kann die Bürgschaft eingesetzt werden?
Die Bürgschaft kann zur Besicherung von Avalen und Krediten für Neuinvestitionen, Nachfinanzierung von Investitionen, Beschaffung von Betriebsmitteln sowie Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen genutzt werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 2,0 Mio. Euro wird der Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) gestellt. Bei einem Bürgschaftsvolumen bis 2,0 Mio. Euro erfolgt der Antrag bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Bürgschaftsrichtlinie NRW (Runderlass FM)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageLand Nordrhein-Westfalen