Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | bis zu 344.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Diese Sonderschiene der Eigentumsfinanzierung BW richtet sich an schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, die ein selbstgenutztes Eigenheim in Baden-Württemberg bauen, kaufen, erweitern oder altersgerecht umbauen. Gefördert werden energieeffiziente Neubauten (mindestens Neubaustandard Plus), gebrauchte Eigenheime mit zusammenhängenden Modernisierungen, Erweiterungen wie Anbau oder Aufstockung sowie altersgerechte Umbauten vorhandener Immobilien nach DIN 18040-2. Die Kredithöhe ist familiengrößenabhängig und beträgt beispielhaft bis zu 344.500 € bei einer 4-köpfigen Familie. Zusätzlich kann eine Anpassungsförderung in Höhe von bis zu 50.000 € beansprucht werden, mit der bestehender selbst genutzter Wohnraum unabhängig von einer Basisförderung an die speziellen Wohnbedürfnisse angepasst wird. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.
Passt L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Liegt das Eigenheim oder Bauvorhaben in Baden-Württemberg?
Haben Sie eine Schwerbehinderung, die spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht?
Haben Sie aktuell kein Eigenheim, das Ihren speziellen Wohnbedürfnissen entspricht?
Bewohnen Sie die Immobilie selbst?
Halten Sie die im L-Bank-Merkblatt festgelegten Einkommensgrenzen ein?
Welchen Vorhabentyp finanzieren Sie?
Neubau eines selbst genutzten Eigenheims (mind. Neubaustandard Plus) · Kauf eines gebrauchten Eigenheims (4 Jahre und älter) · Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen (Anbau, Aufstockung, Umnutzung) · Altersgerechter Umbau vorhandener Immobilien nach DIN 18040-2
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag online im L-Bank Förderportal einreichen
Antrag mit Schwerbehindertenausweis, Energiestandardnachweisen und Maßnahmenkatalog nach DIN 18040-2 über das Online-Förderportal der L-Bank stellen.
- 02
Weiterleitung an Wohnraumförderungsstelle und L-Bank
Die zuständige Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Bürgermeisteramt) prüft und leitet den Antrag an die L-Bank weiter.
- 03
Förderzusage abwarten
Die L-Bank erteilt die abschließende Förderzusage. Die aktuelle Wartezeit beträgt mindestens 1 Jahr. Mit dem Bau erst nach Förderzusage beginnen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Z15-Darlehen für schwerbehinderte Menschen antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Basisförderung?
Was ist die Anpassungsförderung und wann lohnt sie sich?
Welche Tilgungszuschüsse für Energieeffizienz sind möglich?
Wie lange dauert die Bewilligung?
Welche Nachweise sind für den Energiestandard nötig?
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- [01]L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank