BundesBonus
Förderkredit · bis 344.500 € Land

L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, ergänzt durch eine Anpassungsförderung von bis zu 50.000 € für barrierefreie Umbauten nach DIN 18040-2. Diese Sonderschiene der Eigentumsfinanzierung BW richtet sich an schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, die ein selbstgenutztes Eigenheim in Baden-Württemberg bauen, kaufen, erweitern oder altersgerecht umbauen.

Max. Kreditrahmen
344.500 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe bis zu 344.500 €
Zielgruppe Privatperson, Eigentümer

Worum geht es?

Diese Sonderschiene der Eigentumsfinanzierung BW richtet sich an schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, die ein selbstgenutztes Eigenheim in Baden-Württemberg bauen, kaufen, erweitern oder altersgerecht umbauen. Gefördert werden energieeffiziente Neubauten (mindestens Neubaustandard Plus), gebrauchte Eigenheime mit zusammenhängenden Modernisierungen, Erweiterungen wie Anbau oder Aufstockung sowie altersgerechte Umbauten vorhandener Immobilien nach DIN 18040-2. Die Kredithöhe ist familiengrößenabhängig und beträgt beispielhaft bis zu 344.500 € bei einer 4-köpfigen Familie. Zusätzlich kann eine Anpassungsförderung in Höhe von bis zu 50.000 € beansprucht werden, mit der bestehender selbst genutzter Wohnraum unabhängig von einer Basisförderung an die speziellen Wohnbedürfnisse angepasst wird. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.

Schnell-Check

Passt L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW zu dir?

6 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Liegt das Eigenheim oder Bauvorhaben in Baden-Württemberg?

Haben Sie eine Schwerbehinderung, die spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht?

Haben Sie aktuell kein Eigenheim, das Ihren speziellen Wohnbedürfnissen entspricht?

Bewohnen Sie die Immobilie selbst?

Halten Sie die im L-Bank-Merkblatt festgelegten Einkommensgrenzen ein?

Welchen Vorhabentyp finanzieren Sie?

Neubau eines selbst genutzten Eigenheims (mind. Neubaustandard Plus) · Kauf eines gebrauchten Eigenheims (4 Jahre und älter) · Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen (Anbau, Aufstockung, Umnutzung) · Altersgerechter Umbau vorhandener Immobilien nach DIN 18040-2

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag online im L-Bank Förderportal einreichen

    Antrag mit Schwerbehindertenausweis, Energiestandardnachweisen und Maßnahmenkatalog nach DIN 18040-2 über das Online-Förderportal der L-Bank stellen.

  2. 02

    Weiterleitung an Wohnraumförderungsstelle und L-Bank

    Die zuständige Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Bürgermeisteramt) prüft und leitet den Antrag an die L-Bank weiter.

  3. 03

    Förderzusage abwarten

    Die L-Bank erteilt die abschließende Förderzusage. Die aktuelle Wartezeit beträgt mindestens 1 Jahr. Mit dem Bau erst nach Förderzusage beginnen.

Häufige Fragen

Wer ist beim Z15-Darlehen für schwerbehinderte Menschen antragsberechtigt?
Schwerbehinderte Menschen, deren Behinderung spezielle Wohnbedürfnisse nach sich zieht und die noch kein angepasstes Eigenheim besitzen. Das Bauvorhaben oder Eigenheim muss in Baden-Württemberg liegen und selbst genutzt werden. Die Einkommensgrenzen des Landes BW dürfen nicht überschritten werden, und die finanzielle Belastung muss dauerhaft tragbar sein.
Wie hoch ist die Basisförderung?
Die Kredithöhe ist familiengrößenabhängig und beträgt beispielsweise bis zu 344.500 € bei einer 4-köpfigen Familie. Die Sollzinsverbilligung läuft über 15 Jahre auf 1,00 % p.a. mit einer Tilgung von 2,25 % p.a. nach 24 tilgungsfreien Anlaufmonaten. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Was ist die Anpassungsförderung und wann lohnt sie sich?
Die Anpassungsförderung ist eine zusätzliche Schiene für die barrierefreie Anpassung bereits vorhandenen Wohnraums an die speziellen Wohnbedürfnisse, unabhängig von einer Basisförderung. Sie umfasst bis zu 50.000 € Kredit zu 1,00 % p.a. mit 10-jähriger Zinsbindung, einer Tilgung von 3,00 % p.a. und einer 24-monatigen tilgungsfreien Anlaufzeit. Bei vollständiger Umsetzung der DIN 18040-2 gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 1.500 €.
Welche Tilgungszuschüsse für Energieeffizienz sind möglich?
Für ein Energiesparhaus (Effizienzhaus 40 nach BEG / mindestens 60 % Reduzierung des Primärenergiebedarfs) gibt es 4.000 € Tilgungszuschuss. Bei einem Bauantrag vor dem 31.12.2022 und Erfüllung des Neubaustandards Plus zusätzlich 20.000 €; dieser entfällt jedoch, wenn parallel die BEG-Förderung in Anspruch genommen wird.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen. Die L-Bank prüft jede Anfrage und merkt sie für eine Zusage vor; sobald wieder Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt.
Welche Nachweise sind für den Energiestandard nötig?
Für Neubauvorhaben ist ein vorläufiger Gebäudeenergieausweis nach GEG einzureichen, der den geplanten Effizienzhausstandard abbildet, oder alternativ die BEG-Antragsbestätigung. Beide Nachweise müssen von einem zertifizierten Energieeffizienzexperten (Liste auf energie-effizienz-experten.de) erstellt werden. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein endgültiger Energiebedarfsausweis oder eine BEG-Bestätigung nach Durchführung vorzulegen.

Mehr zu L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Z15-Darlehen Schwerbehinderte — Eigentumsfinanzierung BW — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank