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Innovationsfinanzierung (L-Bank Baden-Württemberg)

Die Innovationsfinanzierung der L-Bank Baden-Württemberg ist ein Förderdarlehen mit Zinsverbilligung und möglichem Tilgungszuschuss für mittelständische Unternehmen, die Innovationen entwickeln, einführen oder vermarkten. Es gibt drei Förderstufen: Basis, LevelUp und HighEnd. Das Darlehen von 10.000 Euro aufwärts beantragen Sie nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei Ihrer Hausbank.

Fördergeber
L-Bank Baden-Württemberg

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe ab 10.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Kleine und mittlere sowie größere mittelständische Unternehmen können mit der Innovationsfinanzierung ihre Aufwendungen für Entwicklung, Produktionsaufbau und Vermarktung von neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen, Prozessen oder Geschäftsmodellen finanzieren. Das Programm startete am 01.07.2025.

Die Förderung ist in drei Förderstufen mit zunehmender Förderintensität gegliedert. Stufe 1 (Basis) umfasst die Umsetzung und Markteinführung von Innovationen sowie den Kapitalbedarf eines innovativen Unternehmens. Stufe 2 (LevelUp) finanziert die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse, Folgeinvestitionen und neue Geschäftsmodelle. Stufe 3 (HighEnd) umfasst große LevelUp-Projekte sowie die Entwicklung und Umsetzung von KI-Innovationen. Nicht finanziert werden Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs sowie Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen.

Die L-Bank refinanziert die Innovationsfinanzierung aus dem Programm ERP-Förderkredit Innovation der KfW (Programm-Nummer 513) und verbessert für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg die Konditionen zusätzlich durch höhere Zinsverbilligung und/oder einen zusätzlichen Tilgungszuschuss. In den Förderstufen 2 und 3 kann zusätzlich der ERP-Förderzuschuss der KfW beantragt werden.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Arbeiten Sie freiberuflich oder führen Sie ein gewerbliches Unternehmen?
Sind Sie am Standort Baden-Württemberg aktiv?
Ist Ihr Unternehmen ein KMU nach EU-Definition oder ein größeres Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz mit begrenztem Jahresumsatz?
Entwickeln, setzen oder vermarkten Sie eine Innovation (neues oder merklich verbessertes Produkt, Dienstleistung, Prozess oder Geschäftsmodell)?

Was bekommst du konkret?

Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss, gegebenenfalls auch mit ERP-Förderzuschuss der KfW. Kredithöhe: 10.000 bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €. Kreditlaufzeit 5 Jahre mit 0 oder 1 tilgungsfreiem Jahr, 7 oder 10 Jahre mit 0 bis 2 tilgungsfreien Jahren. Der Tilgungszuschuss ist nach Förderstufe und Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt laut L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen 2,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2c, 3b und 3c, 1,0 % in den Förderstufen 2a, 2b und 3a und 0,0 % in Förderstufe 1; für größere Unternehmen 0,0 % in allen Förderstufen. Die Höhe kann schwanken, aktuelle Werte stehen in der Konditionenübersicht. Zusätzlich möglich: eine beihilfefreie Konditionenvariante (ohne Tilgungszuschuss; nicht in Förderstufe 3a) und die Kombi-Bürgschaft 50, die 50 % des Förderdarlehens verbürgt.

Wie stellst du den Antrag?

Den Förderantrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank (Bank oder Sparkasse vor Ort), dort schließen Sie auch den Kreditvertrag ab; die Hausbank zahlt das Förderdarlehen aus. Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank gestellt werden. Nehmen Sie am besten das Produktinformationsblatt oder das Programmmerkblatt zum Beratungstermin mit. Den ERP-Förderzuschuss beantragen Sie zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank mit dem Antragsformular der KfW; die KfW zahlt ihn direkt an Sie aus. Aktuelle Zinssätze und Tilgungszuschüsse stehen in der Konditionenübersicht der L-Bank.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich die Innovationsfinanzierung der L-Bank?
Bei Ihrer Hausbank. Dort stellen Sie den Förderantrag und schließen den Kreditvertrag ab, die Hausbank zahlt das Förderdarlehen an Sie aus.
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?
Er hängt von Förderstufe und Unternehmensgröße ab. Für kleine und mittlere Unternehmen nennt die L-Bank 2,0 % des Darlehensbetrags in den Förderstufen 2c, 3b und 3c, 1,0 % in den Förderstufen 2a, 2b und 3a und 0,0 % in Förderstufe 1; für größere Unternehmen 0,0 % in allen Förderstufen. Die Höhe kann schwanken, aktuelle Werte stehen in der Konditionenübersicht.
Kann ich zusätzlich den ERP-Förderzuschuss der KfW bekommen?
Ja, für Darlehen der Förderstufen 2 und 3. Der ERP-Förderzuschuss ist ein Zuschuss, den die KfW direkt an Sie auszahlt, zusätzlich zum Darlehen und zum Tilgungszuschuss der L-Bank. Sie beantragen ihn zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank.
Wann sind Sondertilgungen möglich?
In Förderstufe 1 jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung. In den Förderstufen 2 und 3 sind Sondertilgungen in den ersten 3 Jahren nach der Darlehenszusage ausgeschlossen, danach jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Was kann ich tun, wenn mir Sicherheiten fehlen?
Für die Innovationsfinanzierung bieten die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die L-Bank Kombi-Bürgschaften 50 an, standardisierte Ausfallbürgschaften, bei denen 50 % des Förderdarlehens verbürgt werden. Die Bürgschaft kann in einem vereinfachten Verfahren zusammen mit dem Förderdarlehen beantragt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    KfW: ERP-Förderkredit Innovation (Programm 513)
    kfw.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
  3. [03]
    L-Bank: Konditionenübersichten für Förderdarlehen
    l-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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