Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 2 Mio. € – 15 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 50 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der Allgemeinen Bürgschaft verbürgt die L-Bank Baden-Württemberg einen Teil des Risikos der Hausbankfinanzierung mittelständischer Unternehmen und Freiberufler. Verbürgt werden Finanzierungen von Investitionen, Betriebsübernahmen und Betriebsmitteln. Voraussetzung ist ein Vorhaben in Baden-Württemberg. Die Bürgschaft ergänzt die Sicherheiten des Unternehmens und entlastet die Hausbank in Form einer Ausfallbürgschaft. Vorhaben außerhalb Baden-Württembergs können nur gefördert werden, wenn sie der Wirtschafts- und Finanzkraft Baden-Württembergs zugutekommen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Vorhaben in Baden-Württemberg
Antragsteller muss seinen Unternehmenssitz oder das zu finanzierende Vorhaben in Baden-Württemberg haben. Reine Holding-Sitze ohne operatives Geschäft im Land reichen nicht.
Kreditvolumen zwischen 2 Mio. und 15 Mio. Euro
Verbürgt werden Kreditvolumen von über 2 Mio. Euro bis 15 Mio. Euro. Kleinere Beträge laufen über die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, größere über die Landesbürgschaft.
Investition oder investitionsnahe Betriebsmittel
Förderfähig sind Investitionen wie Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Digitalisierung, Transformation sowie Betriebsübernahmen und Gesellschafterwechsel. Reine Betriebsmittelkredite ohne Investitionsbezug sind nicht verbürgbar.
Antrag über die Hausbank
Der Bürgschaftsantrag wird nicht direkt bei der L-Bank, sondern über die finanzierende Hausbank gestellt. Hausbank-Votum und Bonitätsprüfung sind Voraussetzung.
Keine finanziellen Schwierigkeiten
Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilfedefinition sind ausgeschlossen. Das Unternehmen muss tragfähig und zukunftsfähig sein.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben mit Hausbank besprechen
Investitionsvorhaben, Kreditbedarf und vorhandene Sicherheiten mit der Hausbank durchgehen. Die Hausbank prüft, ob ein Kredit zwischen über 2 Mio. und 15 Mio. Euro grundsätzlich tragfähig ist und ob fehlende Sicherheiten eine L-Bank-Bürgschaft sinnvoll machen.
- 02
Unterlagen zusammenstellen
Wirtschaftliche Unterlagen vorbereiten: Jahresabschlüsse der letzten Jahre, aktuelle BWA, Planrechnung, Investitionsplan, Finanzierungsplan und detaillierte Beschreibung des Vorhabens. Bei Übernahmen zusätzlich Kaufvertragsentwurf und Bewertung des Zielunternehmens.
- 03
Hausbank reicht Bürgschaftsantrag bei L-Bank ein
Die Hausbank stellt den Antrag auf Übernahme einer 50-Prozent-Ausfallbürgschaft bei der L-Bank. Antragsteller muss bis zur Bürgschaftszusage keine Bürgschaftsgebühren zahlen. Die L-Bank stimmt sich mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ab.
- 04
Prüfung und Bürgschaftszusage
Die L-Bank prüft Tragfähigkeit, Sicherheitenkonzept und Beihilferecht. Bei positivem Votum erfolgt die Bürgschaftszusage mit Konditionen: einmaliger Verwaltungskostenzuschlag plus laufende Bürgschaftsprovision, beides risikoadjustiert nach Bonität.
- 05
Kreditauszahlung durch Hausbank
Nach Bürgschaftszusage und Annahme der Konditionen schließt die Hausbank den Kreditvertrag und zahlt den Kredit aus. Die Bürgschaft sichert 50 Prozent des Ausfallrisikos ab; die anderen 50 Prozent trägt die Hausbank.
- 06
Laufende Bedienung und Reporting
Während der Laufzeit zahlt der Kreditnehmer die laufende Bürgschaftsprovision an die L-Bank. Die Hausbank meldet wesentliche wirtschaftliche Entwicklungen. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, Betriebsmittelkredite maximal 6 Jahre.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Welche Vorhaben werden verbürgt?
Wie hoch kann der verbürgte Kredit sein?
Wie viel Prozent des Kredits werden verbürgt?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Wie lange läuft die Bürgschaft?
Was unterscheidet die L-Bank-Bürgschaft von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank — Allgemeine Bürgschaftl-bank.dePrimärquelleL-Bank Baden-Württemberg
- [02]Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg — Förderung und Finanzierungwm.baden-wuerttemberg.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- [03]Bürgschaftsbank Baden-Württemberg — Bürgschaften für kleinere Kreditvolumenbw.ermoeglicher.deFachartikelBürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH
- [04]L-Bank — Unternehmensfinanzierung Übersichtl-bank.deFachartikelL-Bank Baden-Württemberg