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Garantien für Beteiligungen an KMU NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften eine Garantie in Höhe von 70 % der Beteiligungssumme zur Verfügung, wenn diese Eigenkapital an KMU der gewerblichen Wirtschaft in NRW vergeben. Die Garantie deckt Beteiligungen zwischen 50.000 € und in der Regel 1 Mio. € bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren ab.

Max. Bürgschaft
1 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 50.000 € – 1 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen des Programms erhalten private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) Landesgarantien zur Sicherung ihrer Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Voraussetzung ist die Einhaltung der KMU-Definition, ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung und die Subventionswertgrenzen des KMU-Gemeinschaftsrahmens. Die Garantie deckt zudem 70 % der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung.

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Das antragstellende KMU muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderung ist auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in NRW beschränkt. Unternehmen außerhalb des Bundeslandes sind nicht antragsberechtigt.

Das Unternehmen muss die KMU-Kriterien gemäß dem KMU-Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission erfüllen. Maßgeblich sind die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Zudem muss ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung vorliegen. Subventionswertgrenzen des EU-Rahmens sind einzuhalten.

Die garantiefähige Beteiligungssumme der privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft muss mindestens 50.000 € betragen. Der Regelwert liegt bei maximal 1 Mio. €. Die Landesgarantie übernimmt 70 % dieser Summe sowie gegebenenfalls 70 % der vertraglich vereinbarten Ertragsansprüche der KBG.

Den Antrag stellt nicht das KMU selbst, sondern eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) — gemeinsam mit dem förderfähigen KMU. Die KBG nimmt die Beteiligung am Unternehmen vor und beantragt dafür die staatliche Garantie zur Absicherung des Ausfallrisikos.

Der Garantieantrag muss vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Beteiligungsvertrags eingereicht werden. Nachträgliche Anträge für bereits laufende Beteiligungen sind nicht förderfähig. Umschuldungen und Ablösungen bestehender Kredite sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in NRW

Das antragstellende KMU muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderung ist auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in NRW beschränkt. Unternehmen außerhalb des Bundeslandes sind nicht antragsberechtigt.

KMU-Eigenschaft gemäß EU-Definition

Das Unternehmen muss die KMU-Kriterien gemäß dem KMU-Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission erfüllen. Maßgeblich sind die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Zudem muss ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung vorliegen. Subventionswertgrenzen des EU-Rahmens sind einzuhalten.

Beteiligungssumme zwischen 50.000 € und 1 Mio. €

Die garantiefähige Beteiligungssumme der privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft muss mindestens 50.000 € betragen. Der Regelwert liegt bei maximal 1 Mio. €. Die Landesgarantie übernimmt 70 % dieser Summe sowie gegebenenfalls 70 % der vertraglich vereinbarten Ertragsansprüche der KBG.

Private Kapitalbeteiligungsgesellschaft als Antragsteller

Den Antrag stellt nicht das KMU selbst, sondern eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) — gemeinsam mit dem förderfähigen KMU. Die KBG nimmt die Beteiligung am Unternehmen vor und beantragt dafür die staatliche Garantie zur Absicherung des Ausfallrisikos.

Antragstellung vor Abschluss des Beteiligungsvertrags

Der Garantieantrag muss vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Beteiligungsvertrags eingereicht werden. Nachträgliche Anträge für bereits laufende Beteiligungen sind nicht förderfähig. Umschuldungen und Ablösungen bestehender Kredite sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Kontaktaufnahme mit einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft

    Das KMU sucht eine geeignete private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) als Beteiligungspartner. Die KBG prüft das Unternehmenskonzept und entscheidet, ob eine Beteiligung in Frage kommt. Ohne KBG als Partner ist eine Antragstellung nicht möglich.

  2. 02

    Gemeinsame Antragstellung bei PricewaterhouseCoopers

    KBG und KMU reichen den Antrag auf Gewährung der Landesgarantie gemeinsam bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein (Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf). Der Antrag muss vor Abschluss des Beteiligungsvertrags gestellt werden.

  3. 03

    Prüfung des Unternehmenskonzepts und der Förderfähigkeit

    Die Antragsstelle prüft, ob das KMU die EU-KMU-Definition erfüllt, ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung vorliegt und der EU-Subventionswertrahmen eingehalten wird. Außerdem wird geprüft, ob der Antrag keine Umschuldung oder Kreditablösung darstellt.

  4. 04

    Garantiebescheid und Abschluss des Beteiligungsvertrags

    Nach positiver Prüfung erteilt das Land NRW den Garantiebescheid. Erst danach wird der rechtsverbindliche Beteiligungsvertrag zwischen KBG und KMU abgeschlossen. Die Garantie sichert bis zu 70 % der Beteiligungssumme und gegebenenfalls der vertraglich vereinbarten Ertragsansprüche für die vereinbarte Laufzeit ab.

  5. 05

    Laufende Betreuung und Garantiefall-Abwicklung

    Während der Laufzeit von bis zu 10 Jahren bleibt die Garantie aktiv. Tritt ein Garantiefall ein (z. B. Insolvenz des KMU), meldet die KBG den Ausfall bei der Antragsstelle. Das Land NRW übernimmt dann bis zu 70 % des nachgewiesenen Verlusts gemäß den Garantiebedingungen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für die Landesgarantie?
Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG), die gemeinsam mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in NRW einen Antrag stellen. Das KMU selbst stellt den Antrag nicht allein — Voraussetzung ist die gemeinsame Einreichung durch KBG und KMU. Das Unternehmen muss die EU-Definition für KMU erfüllen: also Schwellenwerte bei Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme einhalten. Außerdem ist ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung nachzuweisen. Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte in NRW sind nicht förderfähig.
Wer stellt den Antrag — das KMU oder die Kapitalbeteiligungsgesellschaft?
Den Antrag stellt die private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) gemeinsam mit dem zu fördernden KMU. Das KMU kann die Garantie nicht eigenständig beantragen. Antragsstelle ist die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf, die das Programm im Auftrag des Landes NRW verwaltet. Der Antrag muss vor Abschluss des Beteiligungsvertrags eingereicht werden — nachträgliche Anträge sind nicht zulässig.
Worauf bezieht sich die 70-%-Garantie genau?
Die Landesgarantie beträgt 70 % der Beteiligungssumme, die die private Kapitalbeteiligungsgesellschaft in das KMU einbringt. Zusätzlich können gegebenenfalls 70 % der vertraglich vereinbarten Ertragsansprüche der KBG garantiert werden. Das bedeutet: Fällt die Beteiligung ganz oder teilweise aus — etwa bei Insolvenz des Unternehmens — übernimmt das Land NRW bis zu 70 % des entstandenen Verlusts. Die restlichen 30 % verbleiben als Eigenrisiko bei der KBG.
In welchem Rahmen liegt die Beteiligungssumme?
Die garantiefähige Beteiligungssumme beträgt mindestens 50.000 € und liegt in der Regel bei maximal 1 Mio. €. Dieser Rahmen gilt für die Beteiligung der privaten KBG am einzelnen KMU. Die Garantie in Höhe von 70 % entspricht damit bei maximaler Ausschöpfung einer staatlichen Absicherung von bis zu 700.000 €. Beteiligungen unterhalb von 50.000 € sind nicht förderfähig.
Wie lang ist die maximale Laufzeit der Garantie?
Die Landesgarantie kann für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren gewährt werden. Die konkrete Laufzeit richtet sich nach der vereinbarten Beteiligungsdauer zwischen KBG und KMU. Während dieser Zeit ist die Beteiligung durch die staatliche Garantie abgesichert. Nach Ablauf der Laufzeit erlischt die Garantie — unabhängig davon, ob die Beteiligung noch besteht oder nicht.
Kann die Garantie mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Die Garantie unterliegt dem KMU-Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission, der Subventionswertgrenzen für staatliche Beihilfen festlegt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, sofern der kumulierte Subventionswert die zulässigen EU-Beihilfegrenzen nicht überschreitet. Umschuldungen und die Ablösung bestehender Kredite durch neue Beteiligungen sind ausdrücklich ausgeschlossen und können nicht gefördert werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Antragsstelle.
Was passiert, wenn die Beteiligung verloren geht oder das KMU insolvent wird?
Tritt ein Garantiefall ein — zum Beispiel durch Insolvenz des KMU oder vollständigen Verlust der Beteiligung — übernimmt das Land NRW die Garantieverpflichtung in Höhe von 70 % des tatsächlich entstandenen Verlusts. Die KBG trägt das verbleibende Eigenrisiko von 30 % selbst. Die genauen Bedingungen für den Garantiefall, Meldepflichten und Auszahlungsmodalitäten sind im Beteiligungsvertrag und den Garantiebedingungen des Landes NRW geregelt. Antragsstelle und Abwicklungsstelle ist PricewaterhouseCoopers GmbH in Düsseldorf.

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Unsere Quellen

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    Wirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen — Beteiligungsfinanzierung für KMU
    wirtschaft.nrwRegionalMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW