Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Förderhöhe | 50.000 € – 1 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 70 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen des Programms erhalten private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) Landesgarantien zur Sicherung ihrer Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Voraussetzung ist die Einhaltung der KMU-Definition, ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung und die Subventionswertgrenzen des KMU-Gemeinschaftsrahmens. Die Garantie deckt zudem 70 % der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in NRW
Das antragstellende KMU muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderung ist auf Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in NRW beschränkt. Unternehmen außerhalb des Bundeslandes sind nicht antragsberechtigt.
KMU-Eigenschaft gemäß EU-Definition
Das Unternehmen muss die KMU-Kriterien gemäß dem KMU-Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission erfüllen. Maßgeblich sind die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Zudem muss ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung vorliegen. Subventionswertgrenzen des EU-Rahmens sind einzuhalten.
Beteiligungssumme zwischen 50.000 € und 1 Mio. €
Die garantiefähige Beteiligungssumme der privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft muss mindestens 50.000 € betragen. Der Regelwert liegt bei maximal 1 Mio. €. Die Landesgarantie übernimmt 70 % dieser Summe sowie gegebenenfalls 70 % der vertraglich vereinbarten Ertragsansprüche der KBG.
Private Kapitalbeteiligungsgesellschaft als Antragsteller
Den Antrag stellt nicht das KMU selbst, sondern eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) — gemeinsam mit dem förderfähigen KMU. Die KBG nimmt die Beteiligung am Unternehmen vor und beantragt dafür die staatliche Garantie zur Absicherung des Ausfallrisikos.
Antragstellung vor Abschluss des Beteiligungsvertrags
Der Garantieantrag muss vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Beteiligungsvertrags eingereicht werden. Nachträgliche Anträge für bereits laufende Beteiligungen sind nicht förderfähig. Umschuldungen und Ablösungen bestehender Kredite sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Kontaktaufnahme mit einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft
Das KMU sucht eine geeignete private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) als Beteiligungspartner. Die KBG prüft das Unternehmenskonzept und entscheidet, ob eine Beteiligung in Frage kommt. Ohne KBG als Partner ist eine Antragstellung nicht möglich.
- 02
Gemeinsame Antragstellung bei PricewaterhouseCoopers
KBG und KMU reichen den Antrag auf Gewährung der Landesgarantie gemeinsam bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein (Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf). Der Antrag muss vor Abschluss des Beteiligungsvertrags gestellt werden.
- 03
Prüfung des Unternehmenskonzepts und der Förderfähigkeit
Die Antragsstelle prüft, ob das KMU die EU-KMU-Definition erfüllt, ein plausibles Unternehmenskonzept mit angemessener Renditeerwartung vorliegt und der EU-Subventionswertrahmen eingehalten wird. Außerdem wird geprüft, ob der Antrag keine Umschuldung oder Kreditablösung darstellt.
- 04
Garantiebescheid und Abschluss des Beteiligungsvertrags
Nach positiver Prüfung erteilt das Land NRW den Garantiebescheid. Erst danach wird der rechtsverbindliche Beteiligungsvertrag zwischen KBG und KMU abgeschlossen. Die Garantie sichert bis zu 70 % der Beteiligungssumme und gegebenenfalls der vertraglich vereinbarten Ertragsansprüche für die vereinbarte Laufzeit ab.
- 05
Laufende Betreuung und Garantiefall-Abwicklung
Während der Laufzeit von bis zu 10 Jahren bleibt die Garantie aktiv. Tritt ein Garantiefall ein (z. B. Insolvenz des KMU), meldet die KBG den Ausfall bei der Antragsstelle. Das Land NRW übernimmt dann bis zu 70 % des nachgewiesenen Verlusts gemäß den Garantiebedingungen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für die Landesgarantie?
Wer stellt den Antrag — das KMU oder die Kapitalbeteiligungsgesellschaft?
Worauf bezieht sich die 70-%-Garantie genau?
In welchem Rahmen liegt die Beteiligungssumme?
Wie lang ist die maximale Laufzeit der Garantie?
Kann die Garantie mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Was passiert, wenn die Beteiligung verloren geht oder das KMU insolvent wird?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]
- [02]Förderangebote NRW.BANK — Übersicht Eigenkapital und Garantiennrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [03]Runderlass des Finanzministeriums NRW vom 01.11.1998 — Garantien für Beteiligungen an KMU (Ministerialblatt NRW Nr. 73/1998)recht.nrw.deRechtsgrundlageFinanzministerium Nordrhein-Westfalen
- [04]Wirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen — Beteiligungsfinanzierung für KMUwirtschaft.nrwRegionalMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW